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der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag

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68 WEItWInKEl<br />

Der Wirtschaftsführer 1.2013<br />

gemein zugänglich angesehen werden,<br />

selbst wenn ein Netzwerk mehrere Millionen<br />

Nutzer umfasst.<br />

Zu beachten ist außerdem, dass die Anwendung<br />

des BDSG keine Speicherung<br />

<strong>der</strong> Information voraussetzt. Stattdessen<br />

ist das BDSG bereits bei Erhebung<br />

von Arbeitnehmerdaten anzuwenden (§ 3<br />

Abs. 3 BDSG). Daher findet es auch Anwendung,<br />

wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber lediglich<br />

eine rein visuelle Wahrnehmung <strong>der</strong> Bewerberdaten<br />

vornimmt.<br />

Rechtliche folgen einer<br />

unzulässigen Internetrecherche<br />

Wird ein freizeitorientiertes Netzwerk<br />

unzulässigerweise für geschäftliche Zwecke<br />

genutzt, hat <strong>der</strong> Netzwerkbetreiber<br />

Anspruch auf Unterlassung gegen den<br />

Arbeitgeber nach § 1004 BGB analog in<br />

Verbindung mit den AGB <strong>der</strong> Netzwerkbetreiber.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass soziale Netzwerke in <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit häufig wegen ihrem verbesserungsfähigen<br />

Datenschutz kritisiert<br />

wurden, ist auch <strong>der</strong> Fall eines Datenschutzskandals<br />

auf Facebook denkbar.<br />

Entsteht dem Netzwerkbetreiber hieraus<br />

ein Schaden, hat dieser Anspruch auf<br />

Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB.<br />

Die Beweislast liegt zwar beim Netzwerkbetreiber,<br />

jedoch hat dieser die<br />

Möglichkeit, mittels seiner Server die<br />

Netzwerkaktivitäten <strong>der</strong> Nutzer nachzuvollziehen.<br />

Außerdem wird ein Verschulden<br />

nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet.<br />

Eine Klage könnte daher Aussicht auf<br />

Erfolg haben.<br />

BuChtIPP zum thEma<br />

Nadine Hammele, Rechtliche Kriterien<br />

und grenzen bei <strong>der</strong> Erhebung<br />

und Verwendung personenbezogener<br />

daten im Rahmen von arbeitsverhältnissen,<br />

1. Auflage, 2011<br />

In dieser Arbeit<br />

werden unterschiedliche<br />

Fallgruppen des<br />

Arbeitnehmerdatenschutzes<br />

dargestellt.<br />

Die Fallgruppen<br />

umfassen dabei nicht<br />

nur den Arbeit-<br />

Eine schlechtere Stellung hat hingegen<br />

<strong>der</strong> Bewerber. Prinzipiell steht ihm<br />

ein Schadensersatzanspruch nach § 280<br />

Abs. 1 BGB zu. Allerdings muss er beweisen,<br />

dass ihm ein Schaden entstanden ist.<br />

Das heißt, er muss beweisen, dass er ohne<br />

unzulässige Internetrecherche eingestellt<br />

worden wäre. Da sich dieser Beweis<br />

als äußerst problematisch erweist, besteht<br />

keine reale Haftungsgefahr für den<br />

Arbeitgeber. Eine Haftungsgefahr für den<br />

Arbeitgeber könnte allerdings bestehen,<br />

wenn ein Bewerber aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals<br />

im Sinne des § 1<br />

AGG nicht eingestellt wurde. Dann ergibt<br />

sich nach § 15 AGG eine Beweislastumkehr.<br />

Eine Klage erscheint in <strong>der</strong> Praxis<br />

dennoch unwahrscheinlich, da Bewerber<br />

in <strong>der</strong> Regel nicht erfahren, warum sie<br />

abgelehnt wurden.<br />

fazit<br />

Die fortschreitenden technischen Entwicklungen<br />

ermöglichen einen weltweiten<br />

Datenaustausch im Internet.<br />

Nicht nur Unternehmen, son<strong>der</strong>n je<strong>der</strong><br />

Einzelne kann sich im Internet selbst<br />

präsentieren. Gleichzeitig verschwimmen<br />

zunehmend die Grenzen zwischen<br />

Öffentlichem und Privatem. Hieraus ergeben<br />

sich zahlreiche rechtliche Fragen,<br />

die Gerichte noch nicht auf ihre Zulässigkeit<br />

geprüft haben. Problematisch ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e, dass es an klaren systematischen<br />

Gesetzesgrundlagen fehlt.<br />

Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen,<br />

dass sich eine gewisse Rechtsunsicherheit<br />

nicht ganz vermeiden lässt, da die<br />

nehmerdatenschutz bei bestehenden<br />

Arbeitsverhältnissen, son<strong>der</strong>n auch den<br />

Datenschutz bei Bewerbungsverfahren.<br />

Es werden insbeson<strong>der</strong>e Fallgruppen<br />

beleuchtet, die sich aufgrund<br />

<strong>der</strong> technischen Entwicklung unserer<br />

Gesellschaft in den letzten Jahren stark<br />

verän<strong>der</strong>t haben, wie die Nutzung von<br />

E-Mail, Internet und des Web 2.0. Darüber<br />

hinaus wird die Frage geklärt, ob<br />

die aktuelle Rechtslage reformbedürftig<br />

ist und inwieweit Regelungslücken und<br />

Rechtsunsicherheit zu diesem Thema<br />

bestehen.<br />

technischen Entwicklungen schneller<br />

voranschreiten als die Gesetzgebung.<br />

Aus diesem Grund prägen umfangreiche<br />

und unübersichtliche Regelungen<br />

den Arbeitnehmerdatenschutz. Nach<br />

herrschen<strong>der</strong> Literaturmeinung ist die<br />

Internetrecherche in freizeitorientieren<br />

Netzwerken (wie z. B. Facebook) unzulässig,<br />

die Recherche in beruflich orientierten<br />

Netzwerken (wie z. B. Xing) zulässig.<br />

Darüber hinaus ist eine Recherche im<br />

Web 2.0 zulässig, wenn die Daten allgemein<br />

zugänglich sind. Das heißt, dass<br />

auch Daten aus freizeitorientierten Netzwerken<br />

über eine Suchmaschinenanfrage<br />

erhoben werden dürfen.<br />

Auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen<br />

herrscht Rechtsunsicherheit aufgrund<br />

<strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung<br />

des Web 2.0: Was passiert mit einem<br />

dienstlich genutzten Account in einem<br />

sozialen Netzwerk im Falle einer Kündigung?<br />

Welche rechtlichen Folgen haben<br />

unternehmensschädliche Äußerungen<br />

von Arbeitnehmern auf Facebook? Darf<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die<br />

Anweisung erteilen, sich in Facebook zu<br />

präsentieren?<br />

Diese und weitere Fragen, die sich im<br />

Bewerbungsverfahren und in bestehenden<br />

Arbeitsverhältnissen stellen, werden<br />

in meiner veröffentlichten Bachelorarbeit<br />

(„Rechtliche Kriterien und Grenzen<br />

bei <strong>der</strong> Erhebung und Verwendung<br />

personenbezogener Daten im Rahmen<br />

von Arbeitsverhältnissen“, GRIN <strong>Verlag</strong>,<br />

München 2011, ISBN 978-3-656-03255-7)<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bisherigen<br />

Rechtsprechung und Ausführungen im<br />

juristischen Schrifttum umfassend dargestellt.<br />

Nadine Hammele,<br />

Bachelor of Arts with<br />

Honours in Business<br />

Administration,<br />

Studentin <strong>der</strong> Hochschule<br />

<strong>der</strong> Medien, Stuttgart<br />

nadine@hammele.eu<br />

1 Schmidt/Rauterberg, in: Die Zeit Nr. 27 vom<br />

30. 06. 2011, Ab nach draußen! Wie ausgerechnet<br />

das Internet eine Renaissance des öffentlichen<br />

Lebens befeuert, S. 49.

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