07.12.2012 Aufrufe

der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag

der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag

der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Möglichkeit, die Entscheidungen <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

zu beeinflussen und<br />

zum an<strong>der</strong>en, am Mehrwert des Unternehmens<br />

beteiligt zu werden.<br />

Die Umwandlung kann auf verschiedenen<br />

Wegen erfolgen, beispielhaft nennt<br />

das Gesetz den Debt-Equity-Swap. Es<br />

handelt sich dabei um ein in den USA<br />

und in Großbritannien bereits etabliertes<br />

Restrukturierungsinstrument, das als bilanzielle<br />

Sanierungsmaßnahme aufgrund<br />

<strong>der</strong> Finanz- und Wirtschaftskrise in den<br />

vergangenen Jahren auch in Deutschland<br />

an Bedeutung gewonnen hat. Der Debt-<br />

Equity-Swap kann auf zwei Arten umgesetzt<br />

werden: als Sachkapitalerhöhung<br />

o<strong>der</strong> als Share-Deal. Bei <strong>der</strong> Sachkapitalerhöhung<br />

wird zunächst das Kapital <strong>der</strong><br />

Gesellschaft auf den tatsächlich noch vorhandenen<br />

Betrag des Eigenkapitals herabgesetzt,<br />

um anschließend eine effektive<br />

Kapitalerhöhung durchzuführen. Hierbei<br />

bringt <strong>der</strong> Gläubiger seine For<strong>der</strong>ung als<br />

Sacheinlage ein. Beim Share-Deal hingegen<br />

übertragen die Altgesellschafter bereits<br />

bestehende Gesellschaftsanteile auf<br />

den For<strong>der</strong>ungsinhaber, <strong>der</strong> im Gegen-<br />

BuChtIPP<br />

Schwerpunkte des Insolvenzverfahrens<br />

Systematischer Praxisleitfaden mit ESUG<br />

2012<br />

von Dr. Eberhard Braun, Rechtsanwalt,<br />

Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Insolvenzrecht,<br />

Dr. Rainer Riggert, Rechtsanwalt,<br />

und Dr. Dirk Herzig, Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Insolvenzrecht, unter<br />

Mitarbeit von Dr. Peter de Bra, Rechtsanwalt,<br />

und Patrick Ehret, Rechtsanwalt<br />

und Avocat, Kanzlei Schultze & Braun,<br />

Achern<br />

2012, 5., überarbeitete auflage, 354<br />

Seiten € 49,80 ISBN 978-3-415-04799-0<br />

<strong>Richard</strong> <strong>Boorberg</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH & Co KG,<br />

Stuttgart<br />

Das seit 1. März 2012 geltende Gesetz<br />

zur weiteren Erleichterung <strong>der</strong> Sanierung<br />

von Unternehmen (ESUG) führt zu<br />

deutlichen Verän<strong>der</strong>ungen,<br />

die in den<br />

Praxisleitfaden eingearbeitet<br />

sind. Auch<br />

die 5. Auflage legt den<br />

Schwerpunkt auf die<br />

unternehmensrelevanten<br />

Instrumentarien<br />

<strong>der</strong> Insolvenzordnung,<br />

wie Insolvenzplan<br />

zug auf seine For<strong>der</strong>ung verzichtet. Diese<br />

Kapitalmaßnahmen bedurften bislang<br />

<strong>der</strong> Zustimmung bzw. Mitwirkung <strong>der</strong><br />

Altgesellschafter; dies ist jetzt nicht mehr<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Eigenverwaltung als Regelfall<br />

Den dritten und letzten Bereich <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungen betrifft die Eigenverwaltung.<br />

Bei <strong>der</strong> Eigenverwaltung setzt das<br />

insolvente Unternehmen die Restrukturierung<br />

selbst um. Die Eigenverwaltung<br />

führte bislang ein Schattendasein in <strong>der</strong><br />

Insolvenzpraxis. Die Ursachen hierfür<br />

waren nicht nur <strong>der</strong> mangelnde Wille<br />

<strong>der</strong> Verfahrensbeteiligten, mit dem<br />

anscheinend erfolglosen Unternehmen<br />

zusammenzuarbeiten, son<strong>der</strong>n sie lagen<br />

auch in einigen gesetzlichen Hürden.<br />

Mit <strong>der</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ung wurde Abhilfe<br />

geschaffen und die Eigenverwaltung<br />

attraktiver gemacht; es besteht ein Anspruch<br />

auf Anordnung <strong>der</strong> Eigenverwaltung,<br />

wenn keine Umstände vom Gericht<br />

festgestellt werden können, die dagegen<br />

sprechen.<br />

und Eigenverwaltung. Auf schnelle und<br />

effiziente Weise erfährt <strong>der</strong> Praktiker,<br />

wie das geltende Recht anzuwenden ist.<br />

Anschaulich erläutern die Autoren die<br />

wirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> insolvenzrecht<br />

lichen Regelungen, die Handlungsoptionen<br />

<strong>der</strong> Beteiligten und die<br />

Rahmenbedingungen. Dabei stehen die<br />

Erhaltung und Sanierung <strong>der</strong> insolventen<br />

Unternehmen im Vor<strong>der</strong>grund. Das<br />

Praxishandbuch vermittelt allen Beteiligten<br />

einen kompakten und prägnanten<br />

Überblick über das Insolvenzrecht und<br />

eignet sich so ebenfalls für die Vorbereitung<br />

auf den Abschluss zum Fachanwalt<br />

für Insolvenzrecht.<br />

Resonanz aus Wissenschaft und Praxis<br />

zur 5. auflage<br />

„Es [das Buch] ist für Masterstudenten<br />

eines steuerrechtlichen Studiengangs<br />

vorlesungsbegleitend und zur Prüfungsvorbereitung<br />

bestens geeignet, da es<br />

die wichtigsten Praxisthemen behandelt<br />

und abdeckt, auf akademischen Ballast<br />

jedoch verzichtet. Auch <strong>der</strong> Praktiker<br />

wird mit dem Werk bestens arbeiten<br />

können.“<br />

Rechtsanwalt Heiko Kübler, Dozent an<br />

<strong>der</strong> Neufang Akademie, Calw, 5/2012<br />

Schutzschirmverfahren<br />

Mit <strong>der</strong> Reform hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

ein ganz neues, eigenständiges Sanierungsverfahren<br />

eingeführt: das Schutzschirmverfahren.<br />

Es ist eine sanierungsorientierte<br />

Modifizierung des<br />

Insolvenzeröffnungsverfahrens. Die<br />

Ausarbeitung des Sanierungskonzeptes<br />

erfolgt beim Schutzschirmverfahren<br />

bereits im Zeitraum zwischen Insol venzantrag<br />

stellung und <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über die Verfahrenseröffnung – und nicht<br />

erst nach <strong>der</strong> Eröffnung des Insolvenzverfahrens.<br />

Der Zeitgewinn, <strong>der</strong> dadurch<br />

entsteht, soll die Restrukturierung und<br />

damit den Unternehmenserhalt erleichtern.<br />

Das Schutzschirmverfahren ist in<br />

das Eigenverwaltungsverfahren eingebettet,<br />

das heißt, dass mit dem Antrag<br />

auf ein Schutzschirmverfahren zwingend<br />

auch ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt<br />

werden muss. Daher wird in einem<br />

Schutzschirmverfahren – so wie bei <strong>der</strong><br />

Eigenverwaltung – auch nur ein (vorläufiger)<br />

Sachwalter und kein (vorläufiger)<br />

Insolvenzverwalter bestellt, <strong>der</strong> die<br />

Geschäftsführung lediglich beaufsichtigt,<br />

nicht jedoch die Geschäfte führt. Das Gesetz<br />

sieht vor, dass das im Schutzschirmverfahren<br />

ausgearbeitete Sanierungskonzept<br />

anschließend im Rahmen eines<br />

Insolvenzplanes umgesetzt wird.<br />

fazit<br />

gESEtzgEBung<br />

Der Wirtschaftsführer 1.2013<br />

Die Gesetzesän<strong>der</strong>ungen sind positiv zu<br />

bewerten: Einerseits werden die Interessen<br />

<strong>der</strong> insolventen Unternehmen<br />

gewahrt, an<strong>der</strong>erseits wird aber auch das<br />

Interesse <strong>der</strong> Gläubiger an einer bestmöglichen<br />

Befriedigung und dem Schutz<br />

vor Benachteiligung nicht aus dem Auge<br />

verloren.<br />

Dr. Rainer Riggert,<br />

Rechtsanwalt,<br />

Schultze & Braun,<br />

Geschäfts bereich: Sanierungsberatung,<br />

Fachgebiet:<br />

Sicherheitenmanagement<br />

(Betreuung von Banken-<br />

und Lieferantenpools sowie<br />

Erstellung von Sicherheitentreuhandkonzepten),<br />

Achern<br />

RRiggert@schubra.de<br />

1 Aktuelle Insolvenzstatistiken s.: Insolvenzrecht und<br />

Unternehmenssanierung – Jahrbuch 2012, o<strong>der</strong><br />

online unter: http://www.schubra.de/de/veroeffentlichungen/insolvenzstatistiken.php.<br />

63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!