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der WirTschAfTsführer - Richard Boorberg Verlag

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Kurz vor Ende des Studiums stehen Jurastuden<br />

tinnen und -studenten vor einer<br />

zukunftsweisenden Entscheidung. Sie<br />

müssen klären, ob und vor allem wo die<br />

juristische Ausbildung fortgesetzt werden<br />

soll. Denn erst <strong>der</strong> mit dem Bestehen <strong>der</strong><br />

Zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgreich<br />

absolvierte Vorbereitungsdienst<br />

(Referendariat) befähigt sie zum Richteramt<br />

und ermöglicht ihnen die Zulassung<br />

zur Rechtsanwaltschaft. Im Vorbereitungsdienst<br />

sollen die Referendarinnen<br />

und Referendare die juristische Praxis<br />

kennenlernen. Dabei werden sie mit den<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Gerichtsbarkeit, <strong>der</strong> Anwaltschaft<br />

und <strong>der</strong> Verwaltung vertraut<br />

gemacht, um die inneren Zusammenhänge<br />

<strong>der</strong> Rechtsordnung erkennen und das<br />

Recht mit Verständnis für wirtschaftliche,<br />

soziale und gesellschaftliche Fragen<br />

praktisch anwenden zu können. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> bundesgesetzlichen Regelungen<br />

ist <strong>der</strong> Vorbereitungsdienst in den<br />

einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedlich<br />

ausgestaltet. Es lohnt sich deshalb,<br />

sich vor <strong>der</strong> Bewerbung umfassend über<br />

dessen Modalitäten zu informieren. Die<br />

nachfolgende Darstellung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

in Baden-Württemberg<br />

soll hierfür eine wichtige Orientierung<br />

bieten. Detailinformationen zum juristischen<br />

Vorbereitungsdienst in Baden-<br />

Württemberg können auf <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Internetseite des Justizministeriums<br />

Baden-Württemberg und <strong>der</strong> Oberlandesgerichte<br />

Stuttgart und Karlsruhe unter<br />

www.rechtsreferendariat-bw.de nachgeschlagen<br />

werden.<br />

Vergütung/Einstellungstermine<br />

Die Ausbildung <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Rechtsreferendarinnen und<br />

-referendare erfolgt in einem öffentlichrechtlichen<br />

Ausbildungsverhältnis mit<br />

einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von<br />

<strong>der</strong>zeit 1.042,47 € sowie gegebenenfalls<br />

einem Familienzuschlag (für Verheiratete:<br />

123,48 €; mit einem Kind: 231,43 €).<br />

Vermögenswirksame Leistungen können<br />

gewährt werden. Die Ausbildung wird<br />

von <strong>der</strong> Präsidentin des Oberlandesge-<br />

richts Karlsruhe und dem Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts Stuttgart geleitet.<br />

Beide Oberlandesgerichte stellen Rechtsreferendare<br />

jeweils zum 1. April und<br />

1. Oktober ein. Die Bewerbung hierfür<br />

muss bis spätestens zum 30. November<br />

(für eine Einstellung zum 1. April des Folgejahres)<br />

o<strong>der</strong> bis 31. Mai (für eine Einstellung<br />

im Oktober) bei dem jeweiligen<br />

Oberlandesgericht eingegangen sein.<br />

Keine Wartezeiten<br />

In Baden-Württemberg gibt es bereits<br />

seit mehreren Jahren keine Wartezeiten<br />

für die Einstellung in den juristischen<br />

Vorbereitungsdienst mehr. Allen Bewerberinnen<br />

und Bewerbern wird also zum<br />

gewünschten Einstellungstermin ein Referendariatsplatz<br />

angeboten. Dabei steht<br />

ein breites Angebot an attraktiven Ausbildungsstellen<br />

zur Verfügung: Grundsätzlich<br />

findet die Referendarausbildung<br />

REfEREndaRIat<br />

Der Wirtschaftsführer 1.2013<br />

Dr. Michael Stauß<br />

Eine gute Wahl: <strong>der</strong> juristische Vorbereitungsdienst<br />

in Baden-Württemberg<br />

an allen 17 Landgerichten Baden-Württembergs<br />

statt. In Fällen geringer Bewerberzahlen<br />

ist es aber möglich, dass<br />

ausnahmsweise an einzelnen kleineren<br />

Standorten keine Arbeitsgemeinschaft<br />

eingerichtet wird.<br />

Damit besteht beispielsweise die Möglichkeit,<br />

den Vorbereitungsdienst in den<br />

Großstädten Stuttgart und Karlsruhe, an<br />

Universitätsorten mit einer juristischen<br />

Fakultät (Freiburg, Heidelberg, Konstanz,<br />

Mannheim und Tübingen) o<strong>der</strong> auch in<br />

Gebieten, die vielen nur aus dem Urlaub<br />

bekannt sind, wie dem Allgäu (Ravensburg),<br />

dem Bodensee (Konstanz), <strong>der</strong><br />

Schwäbischen Alb (Hechingen) und dem<br />

Schwarzwald (Offenburg), zu absolvieren.<br />

Die Oberlandesgerichte versuchen dabei,<br />

den Zuteilungswünschen so weit als<br />

möglich nachzukommen; an<strong>der</strong>s als in<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit kann <strong>der</strong>zeit den allermeisten<br />

Bewerberinnen und Bewerbern<br />

ihr Wunschstandort angeboten werden.<br />

In Baden-Württemberg haben Referendarinnen und Referendare die Qual <strong>der</strong> Wahl.<br />

Dr. Michael Stauß<br />

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