DG HYP Geschäftsbericht 2007
DG HYP Geschäftsbericht 2007
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Lagebericht<br />
spezifische Risiken und Chancen in diesen Kunden seg -<br />
menten / Branchen besser einzugehen, hat die <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong><br />
sogenannte Segmentrichtlinien und Branchen-Kompetenzcenter<br />
eingeführt. Hier ist detailliertes Branchen-Knowhow<br />
gebündelt, sodass neben der regionalen Aufstellung<br />
spezifisches Segmentwissen aktiv genutzt wird.<br />
Die Bonitätseinschätzung für das kommunale Kredit -<br />
geschäft erfolgt ebenfalls anhand eines Basel II-konformen<br />
Ratingverfahrens. Das Kommunalrating wurde unter Mitwirkung<br />
der <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong> im Rahmen eines Verbandsprojekts<br />
des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) in<br />
Zusammenarbeit mit S&P Risk Solutions entwickelt. Für das<br />
Rating von Staaten, Banken und Großkunden werden die<br />
in der DZ BANK implementierten jeweiligen VR-Rating -<br />
verfahren im Rahmen einer Rating-Desk-Lösung genutzt.<br />
Zur Klassifizierung der Beleihungsobjekte wird das<br />
Markt- und Objektratingsystem für die Immobilienanalyse<br />
MoriXTM eingesetzt. Für Kredite über 400 Tsd. € werden<br />
die MoriXTM-Ergebnisse durch unsere Tochtergesellschaft<br />
VR WERT – Gesellschaft für Immobilienbewertung mbH mit<br />
weiteren Einschätzungen des Objekts zu einem Markt- und<br />
Objektrating zusammengeführt. Die Wertermittlung im<br />
Rahmen der Erstellung eines Wertgutachtens wird damit<br />
wesentlich unterstützt. Für Kredite unter 400 Tsd. € wird<br />
ein vereinfachtes Verfahren angewendet, bei dem lediglich<br />
die Markteinschätzung von MoriXTM berücksichtigt wird.<br />
Im Rahmen der Umsetzung von Basel II wird die gemäß<br />
§ 18 KWG verlangte mindestens jährliche Überprüfung<br />
von Kreditengagements inklusive einer Rating-Aktualisierung<br />
auf alle Kundenklassen ausgeweitet, die für den IRBA<br />
angemeldet sind. Darüber hinaus erfolgt eine turnus -<br />
mäßige Erstellung von Überwachungsvorlagen von Engagements<br />
mit einem Volumen ab 2,5 Mio. € je Kredit -<br />
nehmer einheit. Inhaltlich umfasst die Überwachung die<br />
Auswertung der Bonitäts- und sonstiger Kundenunter -<br />
lagen, die Beurteilung der aktuellen Mietsituation und der<br />
Mieterbonitäten. Gegebenenfalls wird eine Neubewertung<br />
des Objekts bzw. sonstiger Sicherheiten vorgenommen.<br />
d) Problemkreditmanagement<br />
Die <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong> hat für das Investorengeschäft ein Frühwarnsystem<br />
entwickelt, das anhand vielfältiger Indikatoren<br />
das Erfordernis einer intensiveren Kreditbetreuung anzeigt.<br />
Die Wirksamkeit der Indikatoren wird quartalsweise überprüft.<br />
Die Berichterstattung über alle Fälle der Intensiv -<br />
betreuung erfolgt ebenfalls vierteljährlich. Darüber hinaus<br />
werden alle Kreditnehmer in der Intensivbetreuung mit<br />
Volumen > 10 Mio. € monatlich reportet. Im Rahmen der<br />
Überwachung wird in der Regel für alle Intensivbetreuungsengagements<br />
eine Checkliste geführt, die über die<br />
erneute Sicherheitenprüfung, die Beurteilung von Objekt<br />
und Bonität sowie die veranlassten Maßnahmen Auskunft<br />
gibt. Zugleich ist das Ergebnis dieser Intensivprüfung die<br />
Grundlage für die Entscheidung über weitere Betreuungsmaßnahmen<br />
(Normal- bzw. Intensivbetreuung oder<br />
Sanierung). Die Intensivbetreuungsphase ist grundsätzlich<br />
zeitlich begrenzt auf zwölf Monate. Anschließend erfolgt<br />
eine Überprüfung, ob eine Rückgabe an die Normal -<br />
betreuung möglich ist oder aber eine Abgabe an den<br />
Sanierungs-/ Abwicklungsbereich erforderlich wird.<br />
Problembehaftete Kreditengagements, deren wirtschaftliche<br />
Perspektive positiv eingeschätzt wird, werden in<br />
der Abteilung für Sanierung bearbeitet, die organisatorisch<br />
der Marktfolge zugeordnet ist. Grundlage für eine<br />
Sanierungsentscheidung ist die Vorlage eines Konzepts,<br />
das neben einer differenzierten Analyse und Bewertung<br />
der Gesamtsituation des Engagements sowie einer Kosten-/<br />
Nutzen-Abwägung einen umfassenden Sanierungsplan<br />
beinhalten muss. Die Überleitung von Kreditenga gements<br />
in die Abwicklung erfolgt, wenn die Sanierung gescheitert<br />
ist oder von Anfang an als aussichtslos anzu sehen ist.<br />
Leistungsgestörte Retail-Kreditengagements werden<br />
frühzeitig in einen integrierten Mahn- und Sanierungs -<br />
prozess innerhalb der <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong> eingebunden. Die erste<br />
telefonische Kontaktaufnahme mit den Darlehensnehmern<br />
erfolgt bereits 2 – 4 Wochen nach der ersten Mahnung.<br />
Sollten standardisierte Maßnahmen (wie z.B. die kurz -<br />
fristige Stundung der rückständigen Leistungsrate) erfolglos<br />
bleiben, werden die Problemkreditengagements in die<br />
Sanierungsabteilung übergeleitet. Hier wird eine detaillierte<br />
Beurteilung der Sanierungsfähigkeit vorgenommen, in<br />
deren Ergebnis weiterführende Maßnahmen eingeleitet<br />
werden. Die Stabilisierung der Kunden und Aufholung der<br />
Rückstände stehen im Vordergrund. Sollte die Sanierungs -<br />
fähigkeit des Engagements nicht gegeben sein, werden die<br />
Kreditengagements in die Abwicklung zur zügigen Ver -<br />
wertung der Sicherheiten übergeben.<br />
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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