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DG HYP Geschäftsbericht 2007

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Lagebericht<br />

spezifische Risiken und Chancen in diesen Kunden seg -<br />

menten / Branchen besser einzugehen, hat die <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong><br />

sogenannte Segmentrichtlinien und Branchen-Kompetenzcenter<br />

eingeführt. Hier ist detailliertes Branchen-Knowhow<br />

gebündelt, sodass neben der regionalen Aufstellung<br />

spezifisches Segmentwissen aktiv genutzt wird.<br />

Die Bonitätseinschätzung für das kommunale Kredit -<br />

geschäft erfolgt ebenfalls anhand eines Basel II-konformen<br />

Ratingverfahrens. Das Kommunalrating wurde unter Mitwirkung<br />

der <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong> im Rahmen eines Verbandsprojekts<br />

des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) in<br />

Zusammenarbeit mit S&P Risk Solutions entwickelt. Für das<br />

Rating von Staaten, Banken und Großkunden werden die<br />

in der DZ BANK implementierten jeweiligen VR-Rating -<br />

verfahren im Rahmen einer Rating-Desk-Lösung genutzt.<br />

Zur Klassifizierung der Beleihungsobjekte wird das<br />

Markt- und Objektratingsystem für die Immobilienanalyse<br />

MoriXTM eingesetzt. Für Kredite über 400 Tsd. € werden<br />

die MoriXTM-Ergebnisse durch unsere Tochtergesellschaft<br />

VR WERT – Gesellschaft für Immobilienbewertung mbH mit<br />

weiteren Einschätzungen des Objekts zu einem Markt- und<br />

Objektrating zusammengeführt. Die Wertermittlung im<br />

Rahmen der Erstellung eines Wertgutachtens wird damit<br />

wesentlich unterstützt. Für Kredite unter 400 Tsd. € wird<br />

ein vereinfachtes Verfahren angewendet, bei dem lediglich<br />

die Markteinschätzung von MoriXTM berücksichtigt wird.<br />

Im Rahmen der Umsetzung von Basel II wird die gemäß<br />

§ 18 KWG verlangte mindestens jährliche Überprüfung<br />

von Kreditengagements inklusive einer Rating-Aktualisierung<br />

auf alle Kundenklassen ausgeweitet, die für den IRBA<br />

angemeldet sind. Darüber hinaus erfolgt eine turnus -<br />

mäßige Erstellung von Überwachungsvorlagen von Engagements<br />

mit einem Volumen ab 2,5 Mio. € je Kredit -<br />

nehmer einheit. Inhaltlich umfasst die Überwachung die<br />

Auswertung der Bonitäts- und sonstiger Kundenunter -<br />

lagen, die Beurteilung der aktuellen Mietsituation und der<br />

Mieterbonitäten. Gegebenenfalls wird eine Neubewertung<br />

des Objekts bzw. sonstiger Sicherheiten vorgenommen.<br />

d) Problemkreditmanagement<br />

Die <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong> hat für das Investorengeschäft ein Frühwarnsystem<br />

entwickelt, das anhand vielfältiger Indikatoren<br />

das Erfordernis einer intensiveren Kreditbetreuung anzeigt.<br />

Die Wirksamkeit der Indikatoren wird quartalsweise überprüft.<br />

Die Berichterstattung über alle Fälle der Intensiv -<br />

betreuung erfolgt ebenfalls vierteljährlich. Darüber hinaus<br />

werden alle Kreditnehmer in der Intensivbetreuung mit<br />

Volumen > 10 Mio. € monatlich reportet. Im Rahmen der<br />

Überwachung wird in der Regel für alle Intensivbetreuungsengagements<br />

eine Checkliste geführt, die über die<br />

erneute Sicherheitenprüfung, die Beurteilung von Objekt<br />

und Bonität sowie die veranlassten Maßnahmen Auskunft<br />

gibt. Zugleich ist das Ergebnis dieser Intensivprüfung die<br />

Grundlage für die Entscheidung über weitere Betreuungsmaßnahmen<br />

(Normal- bzw. Intensivbetreuung oder<br />

Sanierung). Die Intensivbetreuungsphase ist grundsätzlich<br />

zeitlich begrenzt auf zwölf Monate. Anschließend erfolgt<br />

eine Überprüfung, ob eine Rückgabe an die Normal -<br />

betreuung möglich ist oder aber eine Abgabe an den<br />

Sanierungs-/ Abwicklungsbereich erforderlich wird.<br />

Problembehaftete Kreditengagements, deren wirtschaftliche<br />

Perspektive positiv eingeschätzt wird, werden in<br />

der Abteilung für Sanierung bearbeitet, die organisatorisch<br />

der Marktfolge zugeordnet ist. Grundlage für eine<br />

Sanierungsentscheidung ist die Vorlage eines Konzepts,<br />

das neben einer differenzierten Analyse und Bewertung<br />

der Gesamtsituation des Engagements sowie einer Kosten-/<br />

Nutzen-Abwägung einen umfassenden Sanierungsplan<br />

beinhalten muss. Die Überleitung von Kreditenga gements<br />

in die Abwicklung erfolgt, wenn die Sanierung gescheitert<br />

ist oder von Anfang an als aussichtslos anzu sehen ist.<br />

Leistungsgestörte Retail-Kreditengagements werden<br />

frühzeitig in einen integrierten Mahn- und Sanierungs -<br />

prozess innerhalb der <strong>DG</strong> <strong>HYP</strong> eingebunden. Die erste<br />

telefonische Kontaktaufnahme mit den Darlehensnehmern<br />

erfolgt bereits 2 – 4 Wochen nach der ersten Mahnung.<br />

Sollten standardisierte Maßnahmen (wie z.B. die kurz -<br />

fristige Stundung der rückständigen Leistungsrate) erfolglos<br />

bleiben, werden die Problemkreditengagements in die<br />

Sanierungsabteilung übergeleitet. Hier wird eine detaillierte<br />

Beurteilung der Sanierungsfähigkeit vorgenommen, in<br />

deren Ergebnis weiterführende Maßnahmen eingeleitet<br />

werden. Die Stabilisierung der Kunden und Aufholung der<br />

Rückstände stehen im Vordergrund. Sollte die Sanierungs -<br />

fähigkeit des Engagements nicht gegeben sein, werden die<br />

Kreditengagements in die Abwicklung zur zügigen Ver -<br />

wertung der Sicherheiten übergeben.<br />

Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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