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Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Exportkreditfinanzierungen als öffentliche Deckungswerte<br />

Auch im Berichtsjahr stand die rechtliche Untersuchung der Deckungsfähigkeit von Exportkreditfinanzierungen<br />

auf der Agenda der Staatsfinanzierungsgremien des vdp. Zwar wird<br />

der Exportkredit als solcher üblicherweise an einen Privaten, etwas den ausländlischen Besteller<br />

einer aus Deutschland dorthin exportierten Ware, gewährt. Als öffentlicher Deckungswert<br />

im Sinne von § 20 PfandBG kann der Exportkredit aber insbesondere dann geeignet<br />

sein, wenn er durch einen staatlichen Gewährleistungsgeber abgesichert wird. Seit Änderung<br />

des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG im Jahr 2009 können neben dem Staat als solchem auch<br />

Exportkreditversicherer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat als Gewährleistungsgeber in Betracht<br />

kommen, sofern sie die Anforderungen an eine „öffentliche Stelle“ erfüllen.<br />

Konsortialfinanzierungen als öffentliche Deckungswerte – Eckpunkte für die<br />

Deckungsfähigkeit<br />

In den letzten Jahren hat die praktische Bedeutung von Konsortialfinanzierungen – auch<br />

mit Blick auf die Finanzierung der öffentlichen Hand – in den Mitgliedsinstituten zugenommen.<br />

So kann die mit einer Konsortialfinanzierung einhergehende Aufteilung der Kreditrisiken<br />

sowie der Finanzierungsvolumina auf mehrere Institute eine Realisierung großvolumiger<br />

Vorhaben erleichtern.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Verband</strong>sgeschäftsstelle gemeinsam mit den Staatsfinanzierungsgremien<br />

ein vdp-Papier zur Deckungsfähigkeit von Konsortialfinanzierungen<br />

nach § 20 PfandBG erarbeitet. Dieses soll die Beurteilung der Deckungsfähigkeit von Staatsfinanzierungen<br />

in Konsortien erleichtern und wird bei Bedarf ergänzt.<br />

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