Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Exportkreditfinanzierungen als öffentliche Deckungswerte<br />
Auch im Berichtsjahr stand die rechtliche Untersuchung der Deckungsfähigkeit von Exportkreditfinanzierungen<br />
auf der Agenda der Staatsfinanzierungsgremien des vdp. Zwar wird<br />
der Exportkredit als solcher üblicherweise an einen Privaten, etwas den ausländlischen Besteller<br />
einer aus Deutschland dorthin exportierten Ware, gewährt. Als öffentlicher Deckungswert<br />
im Sinne von § 20 PfandBG kann der Exportkredit aber insbesondere dann geeignet<br />
sein, wenn er durch einen staatlichen Gewährleistungsgeber abgesichert wird. Seit Änderung<br />
des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG im Jahr 2009 können neben dem Staat als solchem auch<br />
Exportkreditversicherer mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat als Gewährleistungsgeber in Betracht<br />
kommen, sofern sie die Anforderungen an eine „öffentliche Stelle“ erfüllen.<br />
Konsortialfinanzierungen als öffentliche Deckungswerte – Eckpunkte für die<br />
Deckungsfähigkeit<br />
In den letzten Jahren hat die praktische Bedeutung von Konsortialfinanzierungen – auch<br />
mit Blick auf die Finanzierung der öffentlichen Hand – in den Mitgliedsinstituten zugenommen.<br />
So kann die mit einer Konsortialfinanzierung einhergehende Aufteilung der Kreditrisiken<br />
sowie der Finanzierungsvolumina auf mehrere Institute eine Realisierung großvolumiger<br />
Vorhaben erleichtern.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Verband</strong>sgeschäftsstelle gemeinsam mit den Staatsfinanzierungsgremien<br />
ein vdp-Papier zur Deckungsfähigkeit von Konsortialfinanzierungen<br />
nach § 20 PfandBG erarbeitet. Dieses soll die Beurteilung der Deckungsfähigkeit von Staatsfinanzierungen<br />
in Konsortien erleichtern und wird bei Bedarf ergänzt.<br />
57