Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Informationsmaterialien<br />
Unter den Informationsmaterialien und Darstellungen, die der vdp seinen Mitgliedsinstituten<br />
zu ausländischen Rechtsordnungen zur Verfügung stellte, ist besonders der Länderbericht<br />
Japan zu den Rechtsfragen der Immobilienfinanzierung in Japan zu erwähnen, der mit dem<br />
vierten Teil im Jahre <strong>2011</strong> abgeschlossen wurde.<br />
KREDITWIRTSCHAFTLICHE IMMOBILIENBEWERTUNG<br />
Beleihungswertermittlung<br />
Der vdp konnte im Berichtsjahr die Behandlung von Baulasten bei Bewertungen für Finanzierungszwecke<br />
abschließend mit der BaFin diskutieren. Der bedeutendste Aspekt war die<br />
Diskussion der Notwendigkeit einer Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis und die<br />
Identifikation von Fällen, bei denen in der Beleihungswertermittlung auf eine Auskunft aus<br />
dem Baulastenverzeichnis verzichtet werden kann. Insbesondere für Kreditinstitute, die in<br />
der privaten Wohnungsbaufinanzierung aktiv sind, war die Klärung dieser Fragestellung von<br />
großer Bedeutung. Die Diskussion mit der BaFin führte zu dem Ergebnis, dass Ausnahmen<br />
von der Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis in Einzelfällen im Kleindarlehensbereich<br />
und bei unbebauten landwirtschaftlichen Grundstücken möglich sind. Der vdp hat die Diskussionsergebnisse,<br />
insbesondere eine detaillierte Beschreibung dieser Einzelfälle, allgemeine<br />
Erläuterungen zu den Arten und der Wirkung von Baulasten sowie deren Berücksichtigung<br />
in der Beleihungswertermittlung in einer Ausarbeitung zusammengefasst. In seiner Rolle als<br />
zentraler Ansprechpartner für Beleihungswertthemen hat der vdp die Ausarbeitung den anderen<br />
DK-Verbänden (Deutsche Kreditwirtschaft) zur Verfügung gestellt sowie auf seiner Internetseite<br />
veröffentlicht.<br />
Des Weiteren hat der vdp die Berücksichtigung von Photovoltaik-Aufdachanlagen<br />
(PV-Anlagen) in der Beleihungswertermittlung umfassend diskutiert. Als Grundlage für die<br />
Erarbeitung von Lösungsansätzen für die Bewertung diente die Positionierung des vdp-Ausschusses<br />
für Rechtsfragen zu Auswirkungen der PV-Anlagen auf die Immobilienfinanzierung.<br />
Demnach handelt es sich bei Aufdachanlagen nicht um wesentliche Bestandteile des Grundstückes.<br />
Sie dürfen somit im Rahmen der Beleihungswertermittlung nicht berücksichtigt werden.<br />
Aus Sicht des Gutachters kann die Existenz der Anlage – und im Falle des Fremdbetriebs<br />
zusätzlich eines Nutzungsvertrages – dennoch nicht ignoriert werden. Die Anlage ist auf der<br />
Immobilie montiert und hat im Vergleich zu ähnlichen Immobilien ohne PV-Anlage ggf. wertmäßig<br />
vor- und nachteilige Auswirkungen. In den Bewertungsgremien des vdp wurden diese<br />
Auswirkungen systematisch mit Blick auf deren Berücksichtigung in der Beleihungswertermittlung<br />
aufbereitet. Es entstand eine Ausarbeitung, deren Kernstück eine Liste mit Prüfkriterien<br />
einschließlich jeweils möglicher Auswirkungen auf den Beleihungswert ist. Die Inhalte<br />
wurden auch für die Ausführungen zur Wertermittlung in der Studie „Bewertung von Immobilien<br />
mit Photovoltaikanlagen“ der HypZert GmbH genutzt, die auch für Interessierte außerhalb<br />
der vdp-Mitgliedsinstitute zugänglich ist.<br />
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