Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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<strong>Verband</strong>sthemen <strong>2011</strong> | Pfandbrief, Kapitalmarkt<br />
Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)<br />
Zuerst konsultierte die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) die Märkte zum Überarbeitungsbedarf<br />
der MiFID, dann veröffentlichte die EU-Kommission im Oktober <strong>2011</strong> ihre Vorschläge. Hierin<br />
sprach sich die Kommission neben einer transaktionsbasierten Nachhandelstransparenz auch<br />
für weitgehende Vorhandelstransparenzpflichten für die Anleihemärkte aus. Kritisch ist insbesondere<br />
die Vorhandelstransparenz für Systematische Internalisierer (SI) von Anleihen zu sehen.<br />
AIs SI würde z.B. ein Kreditinstitut gelten, das in organisierter und systematischer Weise<br />
häufig Handel auf eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb einer<br />
Börse oder einer multilateralen Handelsplattform betreibt. Danach wäre vor allem der Telefonhandel<br />
mit Anleihen betroffen. Der SI müsste jede Kursofferte, die er einem Investor auf Anfrage<br />
stellt, auch seinen anderen Kunden zugänglich machen und wäre bei Kursofferten bis zu<br />
einem bestimmten Volumen auch gegenüber anderen Investoren an diese Offerten gebunden.<br />
Die Vorschläge sind nicht im Interesse von Investoren, Emittenten und handelnden Banken<br />
und gefährden die Funktionsfähigkeit des Anleihemarktes.<br />
Änderung der EU-Verordnung zur Regulierung von Ratingagenturen<br />
Die EU-Kommission hat im November <strong>2011</strong> einen Entwurf für eine Änderung der EU-Ratingverordnung<br />
vorgelegt. Danach dürfte eine Ratingagentur künftig maximal drei Jahre lang<br />
einen Emittenten bzw. dessen Finanzinstrumente raten. Nach Ablauf dieser Frist darf die<br />
Agentur den Emittenten vier Jahre lang nicht raten. Die abzulösende Agentur hat der neuen<br />
Agentur ein „handover file“ mit wesentlichen Informationen über das geratete Unternehmen<br />
zu überreichen. Damit soll eine Vergleichbarkeit von altem und neuem Rating sichergestellt<br />
werden. Vor Änderung der Ratingmethodologie, der Modelle oder der wesentlichen Annahmen<br />
muss eine Ratingagentur den interessierten Akteuren Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.<br />
Die europäische Wertpapier-Aufsichtsbehörde ESMA ist nach der Konsultation über<br />
die geplanten Neuerungen zu informieren und überprüft, ob die Änderungen im Einklang mit<br />
der Verordnung stehen. Erst nach Bestätigung der ESMA darf eine Agentur die Neuerungen<br />
anwenden. Sechs Monate nach Benachrichtigung der ESMA gilt die Bestätigung als erfolgt.<br />
Der vdp setzt sich vor allem gegen die geplante Rotationspflicht ein, die für die <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />
in der Praxis kaum umsetzbar wäre und auch bei den Investoren, z.B. aufgrund der<br />
drohenden Ratingvolatilität, nicht auf Zustimmung stoßen würde.<br />
Verordnungsvorschlag über OTC-Derivate, CCP und Transaktionsregister<br />
Mit ihrem Verordnungsvorschlag aus dem Herbst 2010 will die EU-Kommission u.a. eine<br />
Clearing-Pflicht für bestimmte Derivateklassen einführen. Es wird damit gerechnet, dass sich<br />
Parlament, Rat und Kommission noch im Januar 2012 im Rahmen des informellen Trilogs<br />
auf einen gemeinsamen Verordnungstext einigen. Das Europäische Parlament hatte in seiner<br />
Entschließung vom Juni <strong>2011</strong> das Petitum des vdp aufgegriffen, Deckungsderivate nicht einer<br />
Clearing-Pflicht zu unterwerfen, da sonst die Insolvenzfestigkeit dieser als Deckungsderivate<br />
genutzten Zins- und Währungsderivate gefährdet wäre. Es ist bislang noch offen, ob sich diese<br />
Position im Trilog durchsetzt. Darüber hinaus ist es für die <strong>Pfandbriefbanken</strong> wichtig, dass<br />
die Anforderungen für solche Derivate, die auch zukünftig noch bilateral abgewickelt werden<br />
dürfen, nicht zu hoch ausfallen und keine zweiseitige Besicherungspflicht eingeführt wird.