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Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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<strong>Verband</strong>sthemen <strong>2011</strong> | Pfandbrief, Kapitalmarkt<br />

Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID)<br />

Zuerst konsultierte die EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) die Märkte zum Überarbeitungsbedarf<br />

der MiFID, dann veröffentlichte die EU-Kommission im Oktober <strong>2011</strong> ihre Vorschläge. Hierin<br />

sprach sich die Kommission neben einer transaktionsbasierten Nachhandelstransparenz auch<br />

für weitgehende Vorhandelstransparenzpflichten für die Anleihemärkte aus. Kritisch ist insbesondere<br />

die Vorhandelstransparenz für Systematische Internalisierer (SI) von Anleihen zu sehen.<br />

AIs SI würde z.B. ein Kreditinstitut gelten, das in organisierter und systematischer Weise<br />

häufig Handel auf eigene Rechnung durch Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb einer<br />

Börse oder einer multilateralen Handelsplattform betreibt. Danach wäre vor allem der Telefonhandel<br />

mit Anleihen betroffen. Der SI müsste jede Kursofferte, die er einem Investor auf Anfrage<br />

stellt, auch seinen anderen Kunden zugänglich machen und wäre bei Kursofferten bis zu<br />

einem bestimmten Volumen auch gegenüber anderen Investoren an diese Offerten gebunden.<br />

Die Vorschläge sind nicht im Interesse von Investoren, Emittenten und handelnden Banken<br />

und gefährden die Funktionsfähigkeit des Anleihemarktes.<br />

Änderung der EU-Verordnung zur Regulierung von Ratingagenturen<br />

Die EU-Kommission hat im November <strong>2011</strong> einen Entwurf für eine Änderung der EU-Ratingverordnung<br />

vorgelegt. Danach dürfte eine Ratingagentur künftig maximal drei Jahre lang<br />

einen Emittenten bzw. dessen Finanzinstrumente raten. Nach Ablauf dieser Frist darf die<br />

Agentur den Emittenten vier Jahre lang nicht raten. Die abzulösende Agentur hat der neuen<br />

Agentur ein „handover file“ mit wesentlichen Informationen über das geratete Unternehmen<br />

zu überreichen. Damit soll eine Vergleichbarkeit von altem und neuem Rating sichergestellt<br />

werden. Vor Änderung der Ratingmethodologie, der Modelle oder der wesentlichen Annahmen<br />

muss eine Ratingagentur den interessierten Akteuren Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen.<br />

Die europäische Wertpapier-Aufsichtsbehörde ESMA ist nach der Konsultation über<br />

die geplanten Neuerungen zu informieren und überprüft, ob die Änderungen im Einklang mit<br />

der Verordnung stehen. Erst nach Bestätigung der ESMA darf eine Agentur die Neuerungen<br />

anwenden. Sechs Monate nach Benachrichtigung der ESMA gilt die Bestätigung als erfolgt.<br />

Der vdp setzt sich vor allem gegen die geplante Rotationspflicht ein, die für die <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />

in der Praxis kaum umsetzbar wäre und auch bei den Investoren, z.B. aufgrund der<br />

drohenden Ratingvolatilität, nicht auf Zustimmung stoßen würde.<br />

Verordnungsvorschlag über OTC-Derivate, CCP und Transaktionsregister<br />

Mit ihrem Verordnungsvorschlag aus dem Herbst 2010 will die EU-Kommission u.a. eine<br />

Clearing-Pflicht für bestimmte Derivateklassen einführen. Es wird damit gerechnet, dass sich<br />

Parlament, Rat und Kommission noch im Januar 2012 im Rahmen des informellen Trilogs<br />

auf einen gemeinsamen Verordnungstext einigen. Das Europäische Parlament hatte in seiner<br />

Entschließung vom Juni <strong>2011</strong> das Petitum des vdp aufgegriffen, Deckungsderivate nicht einer<br />

Clearing-Pflicht zu unterwerfen, da sonst die Insolvenzfestigkeit dieser als Deckungsderivate<br />

genutzten Zins- und Währungsderivate gefährdet wäre. Es ist bislang noch offen, ob sich diese<br />

Position im Trilog durchsetzt. Darüber hinaus ist es für die <strong>Pfandbriefbanken</strong> wichtig, dass<br />

die Anforderungen für solche Derivate, die auch zukünftig noch bilateral abgewickelt werden<br />

dürfen, nicht zu hoch ausfallen und keine zweiseitige Besicherungspflicht eingeführt wird.

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