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Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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<strong>Verband</strong>sthemen <strong>2011</strong> | Regulatorische und bankrechtliche Entwicklungen<br />

Initiative des vdp zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten<br />

des Refinanzierungsregisters<br />

Das Refinanzierungsregister wird sechs Jahre nach seiner gesetzlichen Einführung von den<br />

meisten Mitgliedsinstituten genutzt beziehungsweise seine Einführung vorgesehen. Aufgrund<br />

praktischer Bedürfnisse hat der vdp zunächst informell und im November <strong>2011</strong> auch offiziell<br />

über die DK beim Bundesfinanzministerium eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des<br />

Refinanzierungsregisters angeregt. Da die Liquiditätsbeschaffung in Form der Kreditaufnahme<br />

gegen Sicherheitsabtretung werthaltiger Aktiva wie etwa ausgereichter Kundendarlehen unter<br />

Kreditinstituten weit verbreitet ist, liegt es nahe, das Refinanzierungsregister auch für die<br />

Sicherungszession anwendbar zu machen. Dies liegt im Interesse der Rechtssicherheit, einer<br />

unkomplizierten und zügigen Abwicklung, geringer Transaktionskosten sowie nicht zuletzt<br />

auch im Interesse der Stabilität der Finanzmärkte.<br />

Darüber hinaus hat sich in der Praxis ein starkes Bedürfnis gezeigt, auch Versicherungsgesellschaften<br />

als Übertragungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 24 KWG zuzulassen. Denn<br />

Versicherungsunternehmen investieren neben Pfandbriefen traditionell in erheblichem Umfang<br />

auch in Bankforderungen. Die Übertragung der Sicherheiten könnte dann auf einfache<br />

Weise mit Hilfe des Refinanzierungsregisters durchgeführt werden. Die Vorschläge der DK<br />

sollen 2012 in eine Gesetzesinitiative zur Änderung des KWG münden.<br />

Finanzierung von Anlagen der erneuerbaren Energien<br />

Im Berichtsjahr hat der vdp seine Untersuchungen der grundpfandrechtlichen Beleihbarkeit<br />

von Anlagen der erneuerbaren Energien fortgesetzt. Dabei wurden insbesondere Windkraft-<br />

und Fotovoltaik-Anlagen unter sicherungsrechtlichen wie auch beleihungswerttechnischen<br />

Aspekten geprüft (vgl. dazu auch Kapitel Bewertung). Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass<br />

Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen, je nach spezifischer Fallgestaltung, grundsätzlich grundpfandrechtlich<br />

beleihbar sind, allerdings einige Rechtsunsicherheiten bestehen. Diese liegen<br />

vor allem darin begründet, dass höchstrichterliche Rechtsprechung zur Besicherung dieser<br />

Anlagen und ihrer Anlagenteile noch nicht vorliegt. Die Arbeiten des vdp werden in 2012<br />

intensiviert und auf sämtliche Anlagen der erneuerbaren Energien einschließlich Biomasse-<br />

und Geothermie-Anlagen erweitert.

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