Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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<strong>Verband</strong>sthemen <strong>2011</strong> | Regulatorische und bankrechtliche Entwicklungen<br />
Initiative des vdp zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten<br />
des Refinanzierungsregisters<br />
Das Refinanzierungsregister wird sechs Jahre nach seiner gesetzlichen Einführung von den<br />
meisten Mitgliedsinstituten genutzt beziehungsweise seine Einführung vorgesehen. Aufgrund<br />
praktischer Bedürfnisse hat der vdp zunächst informell und im November <strong>2011</strong> auch offiziell<br />
über die DK beim Bundesfinanzministerium eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des<br />
Refinanzierungsregisters angeregt. Da die Liquiditätsbeschaffung in Form der Kreditaufnahme<br />
gegen Sicherheitsabtretung werthaltiger Aktiva wie etwa ausgereichter Kundendarlehen unter<br />
Kreditinstituten weit verbreitet ist, liegt es nahe, das Refinanzierungsregister auch für die<br />
Sicherungszession anwendbar zu machen. Dies liegt im Interesse der Rechtssicherheit, einer<br />
unkomplizierten und zügigen Abwicklung, geringer Transaktionskosten sowie nicht zuletzt<br />
auch im Interesse der Stabilität der Finanzmärkte.<br />
Darüber hinaus hat sich in der Praxis ein starkes Bedürfnis gezeigt, auch Versicherungsgesellschaften<br />
als Übertragungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 24 KWG zuzulassen. Denn<br />
Versicherungsunternehmen investieren neben Pfandbriefen traditionell in erheblichem Umfang<br />
auch in Bankforderungen. Die Übertragung der Sicherheiten könnte dann auf einfache<br />
Weise mit Hilfe des Refinanzierungsregisters durchgeführt werden. Die Vorschläge der DK<br />
sollen 2012 in eine Gesetzesinitiative zur Änderung des KWG münden.<br />
Finanzierung von Anlagen der erneuerbaren Energien<br />
Im Berichtsjahr hat der vdp seine Untersuchungen der grundpfandrechtlichen Beleihbarkeit<br />
von Anlagen der erneuerbaren Energien fortgesetzt. Dabei wurden insbesondere Windkraft-<br />
und Fotovoltaik-Anlagen unter sicherungsrechtlichen wie auch beleihungswerttechnischen<br />
Aspekten geprüft (vgl. dazu auch Kapitel Bewertung). Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass<br />
Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen, je nach spezifischer Fallgestaltung, grundsätzlich grundpfandrechtlich<br />
beleihbar sind, allerdings einige Rechtsunsicherheiten bestehen. Diese liegen<br />
vor allem darin begründet, dass höchstrichterliche Rechtsprechung zur Besicherung dieser<br />
Anlagen und ihrer Anlagenteile noch nicht vorliegt. Die Arbeiten des vdp werden in 2012<br />
intensiviert und auf sämtliche Anlagen der erneuerbaren Energien einschließlich Biomasse-<br />
und Geothermie-Anlagen erweitert.