Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Richtlinienvorschlag über Wohnimmobilienkreditverträge<br />
Ende März <strong>2011</strong> hat die Europäische Kommission den lang erwarteten Richtlinienvorschlag<br />
über Wohnimmobilienkreditverträge vorgelegt. Als Reaktion auf die Finanzkrise regelt er die<br />
verantwortungsvolle Hypothekarkreditvergabe an Privatkunden und übernimmt dafür wesentliche<br />
Inhalte der Verbraucherkreditrichtlinie. Hierzu zählen etwa Vorschriften zu Werbung,<br />
qualitative Anforderungen an Bankmitarbeiter und Kreditvermittler, die Harmonisierung des<br />
effektiven Jahreszinses, zur Kreditwürdigkeitsprüfung, der Zugang zu Kreditregistern und<br />
die Bereitstellung vorvertraglicher Informationen – Kernstück hier ist ein neues, detailliertes<br />
Produktinformationsblatt („ESIS“). Insgesamt wirft der Vorschlag an zahlreichen Stellen teils<br />
komplexe Abgrenzungs- bzw. Haftungsfragen zu Lasten der Kreditwirtschaft auf.<br />
Als besonders sensibel sind die Vorschriften zur vorzeitigen Rückzahlung zu bezeichnen.<br />
So will die Kommission u.a., dass Hypothekarkredite grundsätzlich vorzeitig rückzahlbar<br />
sein müssen. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch die Möglichkeit behalten, das Recht auf vorzeitige<br />
Rückzahlung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. Danach dürfen sie<br />
spezifische Regeln zum Rückzahlungszeitpunkt und zum Ersatz von eventuell entstandenen<br />
Vorfälligkeitsschäden aufrechterhalten oder einführen. Problematisch ist dabei, dass solche<br />
Regeln unter dem generellen Vorbehalt stehen sollen, dem Verbraucher die Ausübung des<br />
Rückzahlungsrechts nicht über Gebühr zu erschweren und keinen übermäßigen Aufwand zu<br />
verursachen. Ein solcher Vorbehalt führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da offen bleibt,<br />
wann er Anwendung findet und ob darunter möglicherweise auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung<br />
fallen kann. Eine höchstrichterliche Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung<br />
durch ein Urteil des EuGH hätte jedenfalls signifikante Folgen für die Bepreisung von<br />
Hypothekarkrediten sowie die langfristige Finanzierungs- und Stabilitätskultur des deutschen<br />
Wohnungsbaufinanzierungsmarkts. Zusammen mit den anderen Mitgliedern der Deutschen<br />
Kreditwirtschaft (DK) hat sich der vdp deshalb dem Gesetzgeber gegenüber wiederholt gegen<br />
eine solch unpräzise Regelung ausgesprochen.<br />
Auf der Ebene des Rats, wo die Beratungen noch andauern, sind die Mitgliedstaaten<br />
diesem Petitum bislang noch nicht gefolgt. Bis zuletzt wurden keine erheblichen Änderungen<br />
an jenen Teilen des Richtlinienvorschlages vorgenommen, die die vorzeitige Rückzahlung<br />
betreffen. Allerdings geht man im Bundesministerium der Justiz davon aus, dass die deutsche<br />
Rechtspraxis der Abrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe des der Bank entstandenen<br />
Schadens auch mit der genannten Formulierung aufrecht erhalten werden kann.<br />
Auf Ebene des Europäischen Parlaments sind die Berichterstatter in den zwei mitberatenden<br />
Parlamentsausschüssen für Rechtsfragen (JURI) sowie Verbraucherschutz und Binnenmarkt<br />
(IMCO) dem vdp-Petitum gefolgt und setzen sich für ein auch der Höhe nach zweifelsfreies,<br />
volles Vorfälligkeitsentgelt ein. Dagegen verfolgt der Berichterstatter im federführenden<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) einen sehr viel breiteren Ansatz, der über die<br />
Vorschläge der Kommission in beinahe allen Bereichen zum Teil weit hinausgeht. Im Zentrum<br />
seiner Überlegungen stehen insbesondere der Ausbau von Aufsichtsstrukturen sowie<br />
die Stärkung des Verbraucherschutzes durch die gesetzliche Verankerung von flexibleren<br />
Kreditbedingungen. Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks im Herbst des Berichtsjahres<br />
hat der vdp seine Ablehnung der entsprechenden Änderungsanträge deutlich gemacht.<br />
Diese würden nicht nur für eine kostenträchtige Ausweitung der Bürokratie und empfindliche<br />
Beeinträchtigung des Wettbewerbs sorgen, sondern sehr viel mehr noch das System des Festzinskredits<br />
und der Vorfälligkeitsentschädigung gefährden, als es der Kommissionsvorschlag<br />
bereits tut. Der vdp wird sich in den weiteren Beratungen auf Ebene von Kommission, Parlament<br />
und Rat 2012 auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Richtlinienvorschlag nicht zu<br />
nachteiligen Folgen in der Langfristfinanzierung führt.<br />
43