07.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Richtlinienvorschlag über Wohnimmobilienkreditverträge<br />

Ende März <strong>2011</strong> hat die Europäische Kommission den lang erwarteten Richtlinienvorschlag<br />

über Wohnimmobilienkreditverträge vorgelegt. Als Reaktion auf die Finanzkrise regelt er die<br />

verantwortungsvolle Hypothekarkreditvergabe an Privatkunden und übernimmt dafür wesentliche<br />

Inhalte der Verbraucherkreditrichtlinie. Hierzu zählen etwa Vorschriften zu Werbung,<br />

qualitative Anforderungen an Bankmitarbeiter und Kreditvermittler, die Harmonisierung des<br />

effektiven Jahreszinses, zur Kreditwürdigkeitsprüfung, der Zugang zu Kreditregistern und<br />

die Bereitstellung vorvertraglicher Informationen – Kernstück hier ist ein neues, detailliertes<br />

Produktinformationsblatt („ESIS“). Insgesamt wirft der Vorschlag an zahlreichen Stellen teils<br />

komplexe Abgrenzungs- bzw. Haftungsfragen zu Lasten der Kreditwirtschaft auf.<br />

Als besonders sensibel sind die Vorschriften zur vorzeitigen Rückzahlung zu bezeichnen.<br />

So will die Kommission u.a., dass Hypothekarkredite grundsätzlich vorzeitig rückzahlbar<br />

sein müssen. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch die Möglichkeit behalten, das Recht auf vorzeitige<br />

Rückzahlung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. Danach dürfen sie<br />

spezifische Regeln zum Rückzahlungszeitpunkt und zum Ersatz von eventuell entstandenen<br />

Vorfälligkeitsschäden aufrechterhalten oder einführen. Problematisch ist dabei, dass solche<br />

Regeln unter dem generellen Vorbehalt stehen sollen, dem Verbraucher die Ausübung des<br />

Rückzahlungsrechts nicht über Gebühr zu erschweren und keinen übermäßigen Aufwand zu<br />

verursachen. Ein solcher Vorbehalt führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, da offen bleibt,<br />

wann er Anwendung findet und ob darunter möglicherweise auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung<br />

fallen kann. Eine höchstrichterliche Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung<br />

durch ein Urteil des EuGH hätte jedenfalls signifikante Folgen für die Bepreisung von<br />

Hypothekarkrediten sowie die langfristige Finanzierungs- und Stabilitätskultur des deutschen<br />

Wohnungsbaufinanzierungsmarkts. Zusammen mit den anderen Mitgliedern der Deutschen<br />

Kreditwirtschaft (DK) hat sich der vdp deshalb dem Gesetzgeber gegenüber wiederholt gegen<br />

eine solch unpräzise Regelung ausgesprochen.<br />

Auf der Ebene des Rats, wo die Beratungen noch andauern, sind die Mitgliedstaaten<br />

diesem Petitum bislang noch nicht gefolgt. Bis zuletzt wurden keine erheblichen Änderungen<br />

an jenen Teilen des Richtlinienvorschlages vorgenommen, die die vorzeitige Rückzahlung<br />

betreffen. Allerdings geht man im Bundesministerium der Justiz davon aus, dass die deutsche<br />

Rechtspraxis der Abrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe des der Bank entstandenen<br />

Schadens auch mit der genannten Formulierung aufrecht erhalten werden kann.<br />

Auf Ebene des Europäischen Parlaments sind die Berichterstatter in den zwei mitberatenden<br />

Parlamentsausschüssen für Rechtsfragen (JURI) sowie Verbraucherschutz und Binnenmarkt<br />

(IMCO) dem vdp-Petitum gefolgt und setzen sich für ein auch der Höhe nach zweifelsfreies,<br />

volles Vorfälligkeitsentgelt ein. Dagegen verfolgt der Berichterstatter im federführenden<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) einen sehr viel breiteren Ansatz, der über die<br />

Vorschläge der Kommission in beinahe allen Bereichen zum Teil weit hinausgeht. Im Zentrum<br />

seiner Überlegungen stehen insbesondere der Ausbau von Aufsichtsstrukturen sowie<br />

die Stärkung des Verbraucherschutzes durch die gesetzliche Verankerung von flexibleren<br />

Kreditbedingungen. Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks im Herbst des Berichtsjahres<br />

hat der vdp seine Ablehnung der entsprechenden Änderungsanträge deutlich gemacht.<br />

Diese würden nicht nur für eine kostenträchtige Ausweitung der Bürokratie und empfindliche<br />

Beeinträchtigung des Wettbewerbs sorgen, sondern sehr viel mehr noch das System des Festzinskredits<br />

und der Vorfälligkeitsentschädigung gefährden, als es der Kommissionsvorschlag<br />

bereits tut. Der vdp wird sich in den weiteren Beratungen auf Ebene von Kommission, Parlament<br />

und Rat 2012 auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Richtlinienvorschlag nicht zu<br />

nachteiligen Folgen in der Langfristfinanzierung führt.<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!