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Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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<strong>Verband</strong>sthemen <strong>2011</strong> | Regulatorische und bankrechtliche Entwicklungen<br />

turiert und organisiert. Kernstück der Neugestaltung ist die Kompetenzausweitung der europäischen<br />

Aufsicht gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. Zum 1. Januar <strong>2011</strong> ist<br />

daher die European Banking Authority (EBA) errichtet worden. Ihre wesentlichen Befugnisse<br />

sind der Entwurf regulatorischer technischer Standards sowie der Erlass von Maßnahmen<br />

gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden im Krisenfall und im Fall von Unstimmigkeiten<br />

zwischen nationalen Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen.<br />

Welche Bedeutung und Einflussmöglichkeiten die EBA künftig haben wird, zeigte sich<br />

bereits an den durchgeführten Stresstests. So orientierte sich die EBA im Sommer <strong>2011</strong> bei<br />

der Ermittlung des Rekapitalsierungsbedarfs großer, international tätiger Banken mit Sitz in<br />

der EU an den Kapitalanforderungen gemäß Basel III, obwohl deren europäische Umsetzung<br />

noch nicht ausverhandelt ist. Damit setzte sich die EBA nicht nur über geltendes Aufsichtsrecht<br />

hinweg, sondern ignorierte zugleich auch die international vereinbarten Basel III-Übergangsfristen.<br />

Vor dem Hintergrund dieser ersten Erfahrungen gibt die Vielzahl an Prüf- und Konkretisierungsaufträgen,<br />

die im Entwurf der CRD IV der EBA zugewiesen werden, Anlass zur<br />

Sorge. Alleine bis zum in Kraft treten der Regelungen zum 1. Januar 2013 sollen mindestens<br />

40 Standards erarbeitet werden, insgesamt ist mit etwa 170 Berichten und Standards zu rechnen.<br />

Die <strong>Pfandbriefbanken</strong> sind davon nicht unwesentlich betroffen, obliegen der EBA doch<br />

einige Berichts- und Prüfungsaufträge mit Pfandbriefbezug. So muss die EBA bspw. innerhalb<br />

der nächsten 2 Jahre prüfen, welche Kriterien Pfandbriefe einzuhalten haben, um als liquide<br />

Vermögenswerte im Liquiditätspuffer anerkannt zu werden. Und auch über die Auswirkungen<br />

der geplanten Leverage Ratio auf Covered Bonds / Pfandbriefe, auf Geschäftsmodelle und auf<br />

die Kreditvergabe muss die EBA berichten. Erst dann wird in 2017 die finale Entscheidung<br />

darüber getroffen, ob die Leverage Ratio weiterhin als Beobachtungskennziffer in der Säule II<br />

verbleibt oder ob sie als harte Kennzahl in die Säule I aufgenommen wird.<br />

Die die Mehrzahl der von der EBA auszuarbeitenden Standards direkt von der Europäischen<br />

Kommission im Wege einer EU-Verordnung in Kraft gesetzt werden kann, ist eine nachgelagerte<br />

Einflussnahme durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament kaum<br />

noch möglich. Der Bedeutungszuwachs zeigt, dass künftig ein großer Teil der Interessensvertretung<br />

bei EBA direkt ansetzen muss.<br />

Solvency II<br />

Unter dem Stichwort „Solvency II“ wird derzeit seitens der Europäischen Kommission die<br />

Eigenkapitalunterlegung für Versicherungsunternehmen neu geregelt. Die konkreten Auswirkungen<br />

auf die <strong>Pfandbriefbanken</strong> werden aufgrund der vielfachen Berührungspunkte<br />

zwischen <strong>Pfandbriefbanken</strong> und Versicherungen sehr vielschichtig sein. Bereits absehbar<br />

ist, dass die Konzeption von Solvency II zu einer Verschiebung der relativen Attraktivität einzelner<br />

Anlageklassen führen wird.<br />

Wesentlich von den Veränderungen betroffen ist insbesondere das künftige Investitionsverhalten<br />

der Versicherungsunternehmen bezüglich Pfandbriefen und Bankschuldverschreibungen.<br />

Der Geschäftsstelle ist es gelungen, für Pfandbriefe – in Abgrenzung zu anderen<br />

Schuldverschreibungen – eine deutliche Besserstellung zu erreichen. Die für die Versicherer<br />

neue Regelung geht aber merklich zulasten der ungedeckten Bankschuldverschreibungen,<br />

die deutlich für die Versicherer an Attraktivität verlieren werden. Zudem werden Konzentrationsrisiken<br />

mit zusätzlichem Kapitalbedarf belegt. Aufgrund der umfangreichen Diversifikationsannahmen<br />

zwischen den einzelnen Risiko-Submodulen und Risikoarten und den noch<br />

anhaltenden Weiterentwicklung der Risikoparameter können konkrete Aussagen zu einzelnen<br />

Kapitalanlagen kaum getroffen werden. Bereits sichtbar sind aber erste Bestrebungen der<br />

Versicherungsunternehmen, das im Vergleich zum Direktinvestment in Immobilien vorteilhaftere<br />

Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäft auszubauen.

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