Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Überlegungen, die bisherige Verlustquote bei Ausfall (LGD) von 10% für durch Wohnimmobilien<br />
besicherte Forderungen in dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA)<br />
einer jährlichen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden zu unterziehen und hierfür die<br />
Ergebnisse aus der vorgenannten Datenerhebung zu nutzen.<br />
Die bereits im Rahmen der Basel III-Konsultation seitens des vdp im Einklang mit der deutschen<br />
Kreditwirtschaft ausdrücklich abgelehnte Leverage Ratio fand auch in den CRD IV-<br />
Entwurf Eingang. Zu begrüßen ist, dass das in Basel III verankerte Verhältnis von 1:33 vorerst<br />
nicht übernommen wurde und die Europäische Bankenaufsicht (EBA) mit einer umfangreichen<br />
Prüfung der möglichen Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, auf die Covered Bonds/<br />
Pfandbrief-Emissionen und auf die Kreditvergabe beauftragt wurde. Auf dieser Basis soll eine<br />
sachgerechte Kennzahl und gegebenenfalls eine Neukalibrierung der Berechnungsmethode<br />
vorgeschlagen werden. Gleichwohl finden sich aber sowohl die parallel zum Prüfauftrag der<br />
EBA verlaufende Beobachtungsphase bis Ende 2017 als auch die Veröffentlichungspflicht zum<br />
1. Januar 2015 im CRD IV-Entwurf wieder. Wie bereits im Rahmen von Basel III wird auch in<br />
diesem Zusammenhang das Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte seitens des vdp kritisiert.<br />
Da sich die Banken auf eine mögliche Einführung einer harten Schuldenobergrenze ab 2018<br />
strategisch einstellen müssen, ist eine frühzeitige Aussage der Politik, dass die Leverage Ratio<br />
dauerhaft lediglich als Meldekennziffer in der Säule II verankert wird, dringend erforderlich.<br />
Eine wegweisende Änderung wird die Einführung eines einheitlichen Liquiditätsregimes<br />
mit sich bringen, das im Wesentlichen der Systematik der Baseler Regelungen folgt. Im Gegensatz<br />
zu den Basel III-Regelungen, die Pfandbriefe als liquide Vermögenswerte der Stufe 2<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, enthält der CRD IV-Entwurf derzeit keinen<br />
abschließenden Katalog an pufferfähigen Vermögenswerten. Für Pfandbriefe / Covered<br />
Bonds hat dies zur Folge, dass sie vorerst ohne die Einhaltung bestimmter Kriterien anerkennungsfähig<br />
sind. Die Einordnung der Pfandbriefe vorerst in das Ermessen der Kreditinstitute<br />
zu stellen, wird seitens der Geschäftsstelle grundsätzlich begrüßt. Mit Blick auf die von EBA<br />
bis Ende 2014 durchzuführende Prüfung von neun bereits im CRD IV-Entwurf aufgelisteten<br />
Kriterien wird sich die Geschäftsstelle aktiv einbringen.<br />
Die europäischen Institutionen haben die Beratungen der CRD IV sogleich nach der<br />
Sommerpause aufgenommen. Die polnische Ratspräsidentschaft hat jedoch bis zum Ende<br />
des Jahres <strong>2011</strong> nur eine Bestandsaufnahme der Meinungen der Mitgliedstaaten zur CRD IV<br />
erstellt und noch keine Fachdiskussion begonnen. Diese wurde von der dänischen Ratspräsidentschaft<br />
Anfang 2012 eröffnet. Anhand eines bereits zu Anfang 2012 erstellten Kompromisspapiers<br />
und eines ambitionierten Zeitplans plant die dänische Ratspräsidentschaft<br />
den CRD IV-Entwurf innerhalb weniger Monate im Europäischen Rat ausverhandeln zu<br />
können. Die Fachdiskussion wird sich nur noch auf einige wenige als besonders kontrovers<br />
wahrgenommene Aspekte beschränken. Auch seitens des Berichterstatters im Europäischen<br />
Parlament sind inzwischen Änderungsanträge zum CRD IV-Entwurf vorgelegt worden. Darin<br />
kommt ein ausgewogener Ansatz zwischen den europäischen Interessen und den Vorgaben<br />
von Basel III zum Ausdruck. Bis Anfang März haben die Europäischen Abgeordneten noch die<br />
Möglichkeit weitere Änderungsanträge einzubringen. Nach Abstimmung einer gemeinsamen<br />
Position sowohl im Europäischen Rat als auch im Europäischen Parlament wird der Trilog beginnen,<br />
an dem auch die Europäische Kommission teilnimmt. Es ist damit zu rechen, dass der<br />
finale Wortlaut der CRD IV Mitte Juni 2012 vorliegt.<br />
European Banking Authority (EBA)<br />
Als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise wurden nicht nur die aufsichtlichen Regelungen<br />
für die Kreditinstitute verschärft, sondern auch die Aufsichtsarchitektur in Europa neu struk-<br />
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