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Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Überlegungen, die bisherige Verlustquote bei Ausfall (LGD) von 10% für durch Wohnimmobilien<br />

besicherte Forderungen in dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA)<br />

einer jährlichen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden zu unterziehen und hierfür die<br />

Ergebnisse aus der vorgenannten Datenerhebung zu nutzen.<br />

Die bereits im Rahmen der Basel III-Konsultation seitens des vdp im Einklang mit der deutschen<br />

Kreditwirtschaft ausdrücklich abgelehnte Leverage Ratio fand auch in den CRD IV-<br />

Entwurf Eingang. Zu begrüßen ist, dass das in Basel III verankerte Verhältnis von 1:33 vorerst<br />

nicht übernommen wurde und die Europäische Bankenaufsicht (EBA) mit einer umfangreichen<br />

Prüfung der möglichen Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, auf die Covered Bonds/<br />

Pfandbrief-Emissionen und auf die Kreditvergabe beauftragt wurde. Auf dieser Basis soll eine<br />

sachgerechte Kennzahl und gegebenenfalls eine Neukalibrierung der Berechnungsmethode<br />

vorgeschlagen werden. Gleichwohl finden sich aber sowohl die parallel zum Prüfauftrag der<br />

EBA verlaufende Beobachtungsphase bis Ende 2017 als auch die Veröffentlichungspflicht zum<br />

1. Januar 2015 im CRD IV-Entwurf wieder. Wie bereits im Rahmen von Basel III wird auch in<br />

diesem Zusammenhang das Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte seitens des vdp kritisiert.<br />

Da sich die Banken auf eine mögliche Einführung einer harten Schuldenobergrenze ab 2018<br />

strategisch einstellen müssen, ist eine frühzeitige Aussage der Politik, dass die Leverage Ratio<br />

dauerhaft lediglich als Meldekennziffer in der Säule II verankert wird, dringend erforderlich.<br />

Eine wegweisende Änderung wird die Einführung eines einheitlichen Liquiditätsregimes<br />

mit sich bringen, das im Wesentlichen der Systematik der Baseler Regelungen folgt. Im Gegensatz<br />

zu den Basel III-Regelungen, die Pfandbriefe als liquide Vermögenswerte der Stufe 2<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen, enthält der CRD IV-Entwurf derzeit keinen<br />

abschließenden Katalog an pufferfähigen Vermögenswerten. Für Pfandbriefe / Covered<br />

Bonds hat dies zur Folge, dass sie vorerst ohne die Einhaltung bestimmter Kriterien anerkennungsfähig<br />

sind. Die Einordnung der Pfandbriefe vorerst in das Ermessen der Kreditinstitute<br />

zu stellen, wird seitens der Geschäftsstelle grundsätzlich begrüßt. Mit Blick auf die von EBA<br />

bis Ende 2014 durchzuführende Prüfung von neun bereits im CRD IV-Entwurf aufgelisteten<br />

Kriterien wird sich die Geschäftsstelle aktiv einbringen.<br />

Die europäischen Institutionen haben die Beratungen der CRD IV sogleich nach der<br />

Sommerpause aufgenommen. Die polnische Ratspräsidentschaft hat jedoch bis zum Ende<br />

des Jahres <strong>2011</strong> nur eine Bestandsaufnahme der Meinungen der Mitgliedstaaten zur CRD IV<br />

erstellt und noch keine Fachdiskussion begonnen. Diese wurde von der dänischen Ratspräsidentschaft<br />

Anfang 2012 eröffnet. Anhand eines bereits zu Anfang 2012 erstellten Kompromisspapiers<br />

und eines ambitionierten Zeitplans plant die dänische Ratspräsidentschaft<br />

den CRD IV-Entwurf innerhalb weniger Monate im Europäischen Rat ausverhandeln zu<br />

können. Die Fachdiskussion wird sich nur noch auf einige wenige als besonders kontrovers<br />

wahrgenommene Aspekte beschränken. Auch seitens des Berichterstatters im Europäischen<br />

Parlament sind inzwischen Änderungsanträge zum CRD IV-Entwurf vorgelegt worden. Darin<br />

kommt ein ausgewogener Ansatz zwischen den europäischen Interessen und den Vorgaben<br />

von Basel III zum Ausdruck. Bis Anfang März haben die Europäischen Abgeordneten noch die<br />

Möglichkeit weitere Änderungsanträge einzubringen. Nach Abstimmung einer gemeinsamen<br />

Position sowohl im Europäischen Rat als auch im Europäischen Parlament wird der Trilog beginnen,<br />

an dem auch die Europäische Kommission teilnimmt. Es ist damit zu rechen, dass der<br />

finale Wortlaut der CRD IV Mitte Juni 2012 vorliegt.<br />

European Banking Authority (EBA)<br />

Als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise wurden nicht nur die aufsichtlichen Regelungen<br />

für die Kreditinstitute verschärft, sondern auch die Aufsichtsarchitektur in Europa neu struk-<br />

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