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Jahresbericht 2011 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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<strong>Verband</strong>sthemen <strong>2011</strong><br />

Regulatorische und bankrechtliche Entwicklungen<br />

Umsetzung von Basel III in Europa<br />

Das Berichtsjahr war im Bankenaufsichtsrecht maßgeblich durch die Arbeiten der Europäischen<br />

Kommission zur Umsetzung des überarbeiteten aufsichtlichen Rahmenwerks „Basel III“<br />

auf europäischer Ebene geprägt. Damit soll sichergestellt werden, dass diese – eigentlich nur<br />

auf große und international tätige Banken anwendbaren – Regelungen auch flächendeckend in<br />

Europa verbindlich werden, um eine dauerhafte und nachhaltige Stärkung und Stabilisierung<br />

der Finanzmärkte sowie eine bessere Regulierung der Banken zu erreichen.<br />

Unter dem Stichwort CRD IV hat die Europäische Kommission am 20. Juli <strong>2011</strong> den<br />

Entwurf einer Änderungsrichtlinie veröffentlicht, der Basel III im Wege einer Richtlinie sowie<br />

einer Verordnung (CRR) umsetzen soll. Hinzu kommen weitere Änderungen, die sich aus<br />

dem Bestreben der Europäischen Kommission ergeben, auf europäischer Ebene einen einheitlichen<br />

Rechtsrahmen durch die weitgehende Abschaffung von Wahlrechten und die<br />

Einengung von Auslegungsspielräumen zu schaffen (Single Rule Book):<br />

Hervorzuheben ist insbesondere die im Rahmen des CRD IV-Entwurfs vorgenommene<br />

Änderung bei der Ermittlung des Risikogewichts von Covered Bonds im Kreditrisiko-<br />

Standardansatz (KSA). Im Gegensatz zu Basel III wurde auf europäischer Ebene bereits in<br />

die erste Fassung der CRD im Jahr 2006 auf Betreiben der Geschäftsstelle eine separate<br />

Forderungsklasse für „gedeckte Schuldverschreibungen“ aufgenommen. Ihr privilegiertes<br />

Risikogewicht ergibt sich bisher aus einer Ableitung vom Risikogewicht des emittierenden<br />

Kreditinstituts.<br />

Da das Risikogewicht von gerateten Kreditinstituten im KSA künftig ausschließlich von<br />

ihrem externen Rating abhängen soll und nicht mehr vom Rating des Sitzstaates, wie dies<br />

in Deutschland aktuell der Fall ist, hätte sich die Änderung spürbar auf Pfandbriefe ausgewirkt<br />

und faktisch zu einem 20%igen statt bisher 10%igen Risikogewicht geführt. Bundesfinanzministerium<br />

und Aufsicht haben sich daher in den Verhandlungen zum Entwurf<br />

der CRD IV dafür eingesetzt, diese Schlechterstellung zu verhindern. Einem Vorschlag<br />

des vdp folgend, wird dies nun dadurch erreicht, dass künftig auf das Emissionsrating<br />

abgestellt wird. Die Risikogewichtskurve ist so ausgestaltet, dass Emissionsratings der<br />

Bonitätsstufe 1 (bis AA-) ein Risikogewicht von 10% erhalten, Bonitätsstufe 2 (bis A-)<br />

erhält ein Risikogewicht von 20%. Damit ist es erstmals gelungen, in einer Regelung die<br />

Risikogewichtung des Pfandbriefs vom Emittenten zu trennen.<br />

Aber auch im Bereich der KSA-Forderungsklasse „durch Immobilien besicherte Forderungen“<br />

wurden Änderungen vorgenommen, die weitreichende Auswirkungen auf die Institute<br />

haben können. Zwar hat sich die Geschäftsstelle erfolgreich gegen die Abschaffung des<br />

50%-Risikogewichts für durch Gewerbeimmobilien besicherte Forderungen eingesetzt.<br />

Im Sinne einer Vereinheitlichung der Regelungen werden jedoch künftig sowohl das privilegierte<br />

Risikogewicht von 35% für durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen als<br />

auch das privilegierte Risikogewicht von 50% für durch Gewerbeimmobilien besicherte<br />

Forderungen einer jährlich durchzuführenden Überprüfung durch die nationalen Aufsichtsbehörden<br />

unterworfen. Die dazu erforderlichen Datenlieferungen von Höchstverlustraten,<br />

die in Deutschland bereits unter dem Stichwort „Hard Test“ bekannt sind, sollen<br />

damit auch auf Wohnimmobilien ausgeweitet werden. Abhängig von den Ergebnissen<br />

können die Risikogewichte angehoben werden. In diesem Zusammenhang bestehen auch

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