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DER DEUTSCHE PFANDBRIEFMARKT 2012 | 2013 ... - DG Hyp

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<strong>DER</strong> <strong>DEUTSCHE</strong><br />

<strong>PFANDBRIEFMARKT</strong> <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

EINE FACHTHEMENREIHE <strong>DER</strong> <strong>DG</strong> HYP AUGUST <strong>2012</strong><br />

STEIGENDE BEDEUTUNG DES<br />

HYPOTHEKENPFANDBRIEFS


Inhalt<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Vorwort ___________________________________________________________________ 2<br />

Das Wichtigste in Kürze _____________________________________________________ 3<br />

Marktentwicklung _________________________________________________________ 4<br />

Pfandbriefmarkt im Wandel 4<br />

Entwicklung der Renditeaufschläge bei Pfandbriefen 6<br />

Liquidität am Sekundärmarkt 8<br />

Rechtliche Grundlagen ______________________________________________________ 11<br />

Pfandbrieflizenz erforderlich 11<br />

Risikomanagement für das Pfandbriefgeschäft 12<br />

Unabhängige Kontrolle durch den Treuhänder 13<br />

Besondere öffentliche Aufsicht durch die BaFin 13<br />

Allgemeine Deckungsanforderungen und Kongruenzvorschriften 14<br />

Besondere Anforderungen an die ordentlichen Deckungswerte<br />

je Pfandbriefgattung 17<br />

Regelmäßige Informationen zu den Deckungsmassen<br />

gemäß Transparenzvorschriften 23<br />

Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit und<br />

die Aufgaben des Sachwalters 26<br />

Refinanzierungsregister 27<br />

Tabellenanhang ____________________________________________________________ 30<br />

Impressum ________________________________________________________________ 37<br />

Disclaimer _________________________________________________________________ 38<br />

Anschriften der <strong>DG</strong> HYP ____________________________________________________ 39<br />

1


Vorwort<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Der deutsche Pfandbrief hat sich im Vergleich zu anderen europäischen Covered Bond<br />

Segmenten weiter behauptet. Auch in unruhigen Marktphasen ist der Pfandbrief ein<br />

besonders solides Finanzprodukt, das die Bedürfnisse der Anleger nach Sicherheit und<br />

Transparenz in hohem Maße erfüllt. Seine ausgezeichnete Bonität und stabilen Renditen<br />

werden von Investoren im In- und Ausland geschätzt. Dies dürfte unter anderem<br />

an den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen zu den Pfandbriefen liegen,<br />

aus denen die Anleger Vertrauen schöpfen.<br />

Die Bedeutung der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe steigt zunehmend, während das Umlaufvolumen<br />

bei den Öffentlichen Pfandbriefen in den vergangenen Jahren rückläufig ist.<br />

Aufgrund der veränderten Geschäftsmodelle einiger <strong>Hyp</strong>otheken- und Landesbanken<br />

nimmt das Staatskreditgeschäft bei diesen Pfandbriefemittenten seit Längerem ab,<br />

was auch zum Abschmelzen der Deckungsmassen für Öffentliche Pfandbriefe führt.<br />

Der steigende Anteil des <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefs am Pfandbriefmarkt ist aber auch<br />

Ausdruck der zunehmenden Bedeutung bei der Refinanzierung von Geschäftsbanken.<br />

Diese nutzen Teile ihrer Portfolios von mit Wohnimmobilien gesicherten Darlehen für<br />

den Aufbau von Deckungsmassen für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe. Die derzeit gute Lage<br />

am deutschen Wohnimmobilienmarkt sollte die steigende Bedeutung des <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefs<br />

auch künftig weiter unterstützen.<br />

In den vergangenen Jahren haben sich die Spreads bei deutschen Pfandbriefen verglichen<br />

mit der durchschnittlichen Spreadentwicklung europäischer Covered Bonds<br />

sehr stabil entwickelt. Dies ist auf die loyale und breite Investorenbasis zurückzuführen,<br />

auf die die Pfandbriefemittenten zählen können. Ein weiterer spreadunterstützender<br />

Faktor ist die rückläufige Emissionstätigkeit deutscher Pfandbriefemittenten. Dadurch<br />

fiel das Volumen der neu aufgelegten Pfandbriefe in den vergangenen Jahren wesentlich<br />

niedriger aus als die Summe der fällig gewordenen Pfandbriefe, was insgesamt zu<br />

einem geringeren Umlaufvolumen bei den Pfandbriefen geführt hat.<br />

Bei der BaFin als Pfandbriefbank lizenziert ist die <strong>DG</strong> HYP ermächtigt, Pfandbriefe<br />

zur Refinanzierung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen und Staatsfinanzierungskrediten<br />

zu nutzen. Darüber hinaus verfügt die <strong>DG</strong> HYP über eine starke<br />

Refinanzierungsbasis durch die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe<br />

Volksbanken Raiffeisenbanken.<br />

„Steigende Bedeutung des <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefs“ ist das zentrale Thema, mit dem<br />

sich der vorliegende Bericht zum deutschen Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> beschäftigt.<br />

Die Publikation gibt einen Überblick über den aktuellen Wandel auf dem Pfandbriefmarkt,<br />

die Entwicklung der Renditelandschaft und informiert über die gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Pfandbriefen.<br />

Deutsche Genossenschafts-<strong>Hyp</strong>othekenbank AG<br />

August <strong>2012</strong><br />

2


DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Die vorliegende Studie informiert Sie über den Pfandbriefmarkt. Sie enthält im<br />

Vergleich zu unserem vorherigen Pfandbriefmarkt-Bericht aktualisierte Informationen<br />

zur Marktentwicklung sowie u.a. einen neuen Abschnitt zum Refinanzierungsregister.<br />

Marktentwicklung<br />

Im Vergleich zu anderen europäischen Covered Bond Segmenten haben sich die<br />

deutschen Pfandbriefe auch in den sehr unruhigen Marktphasen der vergangenen<br />

Zeit gut geschlagen. Ein Grund dafür ist nicht zuletzt die loyale Investorenbasis für<br />

Pfandbriefe. Die Anleger scheinen unter anderem aus den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen<br />

Regelungen zu den Pfandbriefen Vertrauen zu schöpfen. Auch hat<br />

die Bundesregierung immer wieder die Bedeutung des Pfandbriefs für den deutschen<br />

Finanzmarkt betont.<br />

Investoren unterscheiden nicht nur zwischen einzelnen Pfandbriefemittenten, sondern<br />

auch zwischen den Pfandbriefgattungen. Die <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe gewinnen<br />

immer mehr an Bedeutung. Der Anteil am Pfandbrief-Neuemissionsvolumen und<br />

dem Umlaufvolumen der Pfandbriefe wächst beständig. Getragen wird dieses<br />

Wachstum unter anderem von neuen Pfandbriefemittenten. Die neuen Emittenten<br />

sind Universalbanken, die vorwiegend ihre Wohnbaufinanzierungen für die<br />

Deckungsmasse nutzen. Der derzeit vorherrschende positive Trend am deutschen<br />

Immobilienmarkt sollte die Qualität der Deckungsmasse für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

unterstützen. Weitere Informationen zu den Deckungsmassen der Pfandbriefemittenten<br />

finden Sie im „Covered Bond Monitor: Deutschland“ der DZ BANK AG.<br />

Der Anteil von Namenspfandbriefen am Umlaufvolumen steigt weiter, der Anteil von<br />

Jumbo-Pfandbriefen sinkt. Diese Verschiebung in der Zusammensetzung der<br />

umlaufenden Pfandbriefe ist für uns ein Indiz der weiter sehr dünnen Liquidität am<br />

Sekundärmarkt für Pfandbriefe. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken versucht<br />

mit einer Transparenzinitiative gegenzusteuern.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Pfandbriefen ist das<br />

Pfandbriefgesetz, das im Jahr 2005 das <strong>Hyp</strong>othekenbankgesetz abgelöst hat und<br />

seitdem immer wieder erweitert und verbessert worden ist. Das Pfandbriefgesetz<br />

sieht besondere Sicherungsmechanismen vor, die die Pfandbriefgläubiger vor<br />

möglichen Verlusten schützen sollen. Im zweiten Teil dieser Studie werden die gesetzlichen<br />

und aufsichtsrechtlichen Regelungen dargestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sind ein wichtiger Faktor, um die Qualität des Produkts Pfandbrief<br />

zu unterstützen und sie sollten helfen, die bislang makellose Geschichte des Pfandbriefs<br />

auch künftig fortzuschreiben.<br />

Das Pfandbriefgesetz lässt Deckungswerte zu, die von anderen, geeigneten Kreditinstituten<br />

treuhänderisch zugunsten der Pfandbriefbank gehalten und verwaltet<br />

werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vermögensgegenstände die allgemeinen<br />

Anforderungen des Pfandbriefgesetzes erfüllen und dass eine eventuelle Insolvenz<br />

des Treuhänder-Kreditinstituts keine negativen Auswirkungen auf die Deckungsmasse<br />

der Pfandbriefe hat (insolvenzfeste Treuhand). Das Refinanzierungsregister<br />

bietet Instrumente, um diese Anforderungen zu erfüllen.<br />

3<br />

Loyale Investorenbasis stützt die<br />

Spreadentwicklung bei Pfandbriefen<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe gewinnen<br />

an Bedeutung<br />

Dünne Liquidität<br />

Rechtlicher Rahmen als Grundlage<br />

für die Qualität des Pfandbriefs<br />

Refinanzierungsregister im Rahmen<br />

von Pfandbrieftransaktionen


MARKTENTWICKLUNG<br />

Pfandbriefmarkt im Wandel<br />

Per Juni <strong>2012</strong> gibt es 76 Finanzinstitute, die eine Lizenz für mindestens eine Pfandbriefgattung<br />

nach dem Pfandbriefgesetz besitzen. Insgesamt hat die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht 70 Lizenzen (April 2011: 69) für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

und 60 Lizenzen für Öffentliche Pfandbriefe (April 2011: 61) erteilt. Darüber<br />

hinaus wurden sechs Lizenzen für Schiffspfandbriefe und eine Lizenz für Flugzeugpfandbriefe<br />

vergeben. In den vergangenen Jahren haben seit Einführung des<br />

Pfandbriefgesetzes immer mehr Geschäftsbanken eine Pfandbrieflizenz erhalten.<br />

Ein Beispiel für diesen Trend ist die Commerzbank, die <strong>2012</strong> ebenfalls eine Pfandbrieflizenz<br />

erhalten hat. Außerdem sind mit der Natixis Bank und der Santander<br />

Consumer Bank zwei Tochterunternehmen von ausländischen Bankkonzerngruppen<br />

Mitglied im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) geworden (obwohl beide<br />

Institute laut Bundesbank derzeit über keine Pfandbrieflizenz verfügen, Stand Juni<br />

<strong>2012</strong>). Der deutsche Pfandbriefmarkt gewinnt dadurch eine breiter diversifizierte<br />

Emittentenlandschaft, die vor Juli 2005 insbesondere durch spezialisierte <strong>Hyp</strong>othekenbanken<br />

und Landesbanken geprägt war.<br />

PFANDBRIEFLIZENZEN JE BANKENSEKTOR VERTEILUNG <strong>DER</strong> LIZENZEN AUF DIE BANKENSEKTOREN (JE<br />

PFANDBRIEFGATTUNG)<br />

<strong>Hyp</strong>othekenbanken<br />

Geschäftsbanken<br />

Genossenschaftssektor<br />

Sparkassen<br />

Landesbanken<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbrief<br />

Öffentlicher Pfandbrief<br />

Schiffspfandbrief<br />

Flugzeugpfandbrief<br />

0 10 20 30 40 50 60 70<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

4<br />

Landesbanken Sparkassen Genossenschaftssektor<br />

Geschäftsbanken <strong>Hyp</strong>othekenbanken<br />

Flugzeugpfandbrief<br />

Schiffspfandbrief<br />

Öffentlicher Pfandbrief<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbrief<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK AG, Stand Juni <strong>2012</strong> Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK AG, Stand Juni <strong>2012</strong><br />

Gemessen an der Anzahl der erteilten Lizenzen liegen die <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

leicht vor den Öffentlichen Pfandbriefen (im Vergleich zu April 2011 konnte der Vorsprung<br />

sogar leicht ausgebaut werden). Damit spiegelt sich die in den vergangenen<br />

Jahren gestiegene Bedeutung der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe im Pfandbriefmarkt wider.<br />

Zwar liegt das Umlaufvolumen der Öffentlichen Pfandbriefe mit 355,7 Mrd. Euro<br />

noch immer deutlich über dem Umlaufvolumen von <strong>Hyp</strong>otheken- und Schiffspfandbriefen<br />

von gemeinsam 223,7 Mrd. Euro (Stand Ende 2011), aber der relative Anteil<br />

der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe am Gesamtvolumen ausstehender Pfandbriefe ist von<br />

24 Prozent im Jahr 2003 auf 38,2 Prozent im Jahr 2011 angestiegen. Dieser Trend<br />

dürfte sich auch <strong>2012</strong> fortsetzen. Der vdp prognostiziert für <strong>2012</strong>, dass der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbrief<br />

weiter an Bedeutung gewinnt.<br />

Emittentenlandschaft verbreitert<br />

sich<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe gewinnen an<br />

Bedeutung


UMLAUFVOLUMEN <strong>DER</strong> EINZELNEN PFANDBRIEFGATTUNGEN (IN<br />

MIO. EURO)<br />

1.200.000<br />

1.000.000<br />

800.000<br />

600.000<br />

400.000<br />

200.000<br />

0<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe<br />

Schiffs-/Flugzeugpfandbriefe<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong>e<br />

5<br />

VERTEILUNG DES UMLAUFVOLUMENS NACH PFANDBRIEFGATTUN-<br />

GEN IM ZEITVERLAUF<br />

75%<br />

24%<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

Schiffs-/Flugzeugpfandbriefe<br />

Öffentliche Pfandbriefe<br />

0% 0% 0% 0% 0% 1% 1% 1% 1% 1%<br />

75%<br />

24%<br />

75%<br />

24%<br />

76%<br />

24%<br />

76%<br />

23%<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong>e<br />

Quelle: ECBC, vdp, Darstellung DZ BANK AG, <strong>2012</strong>e = erwartet für <strong>2012</strong> Quelle: ECBC, vdp, Darstellung DZ BANK AG, <strong>2012</strong>e = erwartet für <strong>2012</strong><br />

Die Zahlen zum Brutto-Neuemissionsvolumen unterstreichen noch deutlicher die<br />

gerade seit 2008 zu beobachtende steigende Bedeutung der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

für den Pfandbriefmarkt. Zwischen 2003 bis 2007 lag der Anteil der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

am Brutto-Neuemissionsvolumen des gesamten Pfandbriefmarktes zwischen<br />

20 und 27 Prozent. Seit 2008 ist dieser Anteil stark angestiegen und lag in<br />

den vergangenen zwei Jahren sogar knapp vor den Öffentlichen Pfandbriefen.<br />

Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe sind im deutschen Pfandbriefmarkt Nischenprodukte,<br />

was sich auch in den ausstehenden Pfandbriefvolumina widerspiegelt.<br />

BRUTTO-NEUEMISSIONSVOLUMEN <strong>DER</strong> EINZELNEN PFANDBRIEF-<br />

GATTUNGEN (IN MIO. EURO)<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe<br />

Schiffs-/Flugzeugpfandbriefe<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong>e<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

VERTEILUNG DES BRUTTO-NEUEMISSIONSVOLUMENS NACH PFAND-<br />

BRIEFGATTUNGEN IM ZEITVERLAUF<br />

72%<br />

27%<br />

23%<br />

20%<br />

21%<br />

20%<br />

72%<br />

27%<br />

37%<br />

68%<br />

31%<br />

52%<br />

64%<br />

34%<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe<br />

Schiffs-/Flugzeugpfandbriefe<br />

1% 1% 1% 1%<br />

76%<br />

79%<br />

77%<br />

80%<br />

0%<br />

59%<br />

47%<br />

48%<br />

49%<br />

61%<br />

38%<br />

42%<br />

57%<br />

58%<br />

40%<br />

4% 1% 4% 1% 4%<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong>e<br />

Quelle: ECBC, vdp, Darstellung DZ BANK AG, <strong>2012</strong>e = erwartet für <strong>2012</strong> Quelle: ECBC, vdp, Darstellung DZ BANK AG, <strong>2012</strong>e = erwartet für <strong>2012</strong><br />

Der steigende Anteil der <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe am Pfandbriefmarkt hängt mit dem<br />

rückläufigen Umlaufvolumen bei den Öffentlichen Pfandbriefen in den vergangenen<br />

Jahren zusammen. Aufgrund der veränderten Geschäftsmodelle einiger <strong>Hyp</strong>otheken-<br />

und Landesbanken nimmt das Staatskreditgeschäft bei diesen Pfandbriefemittenten<br />

seit Längerem ab, was auch zum Abschmelzen der Deckungsmassen für<br />

Öffentliche Pfandbriefe führt. Hinzu kommt, dass Altbestände an deckungsfähigen<br />

Forderungen gegen deutsche Sparkassen und Landesbanken mit der vor Juli 2005<br />

geltenden Gewährträgerhaftung auslaufen. Vor Abschaffung der Gewährträgerhaf-<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe liegen beim<br />

Neuemissionsvolumen vorn<br />

Deckungsmassen für Öffentliche<br />

Pfandbriefe schmelzen ab<br />

36%<br />

60%


tung für die deutschen Sparkassen und Landesbanken wurden Forderungen gegen<br />

diese öffentlich-rechtlichen Finanzinstitute häufig als Deckungswerte für Öffentliche<br />

Pfandbriefe benutzt.<br />

Der steigende Anteil des <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefs am Pfandbriefmarkt ist aber nicht<br />

allein im rückläufigen Staatskreditgeschäft der Pfandbriefemittenten begründet,<br />

sondern ist auch Ausdruck der steigenden Bedeutung des <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefs<br />

bei der Refinanzierung von Geschäftsbanken. Diese nutzen Teile ihrer Portfolios von<br />

mit Wohnimmobilien gesicherten Darlehen für den Aufbau von Deckungsmassen für<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe. Die derzeit gute Lage am deutschen Wohnimmobilienmarkt<br />

sollte nach unserer Einschätzung die steigende Bedeutung des <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefs<br />

auch künftig weiter unterstützen.<br />

Entwicklung der Renditeaufschläge bei Pfandbriefen<br />

Die Spreadentwicklung der deutschen Pfandbriefe in den vergangenen Jahren und<br />

im Vergleich zur durchschnittlichen Spreadentwicklung europäischer Covered Bonds<br />

ist als sehr stabil zu bezeichnen. Natürlich konnten sich die Renditeaufschläge der<br />

Pfandbriefe der hohen Spreadvolatilität am europäischen Covered Bond Markt nach<br />

dem Zusammenbruch von Lehman im September 2008 nicht entziehen. Allerdings<br />

engten sich die Renditeaufschläge der Pfandbriefe nach Ankündigung des Covered<br />

Bond Ankaufprogramms der Europäischen Zentralbank 2009 schnell wieder ein und<br />

erreichen mittlerweile annähernd wieder die Spreadniveaus von vor der Lehman-<br />

Krise. Im Verlauf des Jahres 2011 waren die Pfandbriefe ebenfalls vom allgemeinen<br />

Druck auf die Risikoaufschläge europäischer Covered Bonds im Kontext der hohen<br />

Volatilität an den Märkten durch die europäische Schuldenkrise betroffen. Allerdings<br />

waren die Spreadausweitungen bei den deutschen Pfandbriefen geringer als in den<br />

meisten anderen europäischen Covered Bond Segmenten.<br />

GENERISCHE SWAPSPREADS (5 JAHRE) IN BASISPUNKTEN GENERISCHE BUNDSPREADS (5 JAHRE) IN BASISPUNKTEN<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

Öffentliche Pfandbriefe<br />

10<br />

0<br />

08/08 02/09 08/09 02/10 08/10 02/11 08/11 02/12 08/12<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Quelle: DZ BANK AG Quelle: DZ BANK AG<br />

Die Spreadentwicklung bei den deutschen Pfandbriefen wurde durch mehrere Faktoren<br />

unterstützt: Die Pfandbriefemittenten können auf eine loyale und breite Investorenbasis<br />

zählen, was nicht zuletzt auf das Vertrauen der Anleger in die gesetzlichen<br />

Regelungen zur Pfandbriefemission zurückzuführen ist. Als weiterer<br />

spreadunterstützender Faktor dürfte die rückläufige Emissionstätigkeit deutscher<br />

Pfandbriefemittenten gewirkt haben. Das Volumen der neu aufgelegten Pfandbriefe<br />

fiel in den vergangenen Jahren wesentlich niedriger aus als die Summe der fällig<br />

6<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Geschäftsbanken nutzen vermehrt<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe zur Refinanzierung<br />

Pfandbriefe sehr stabil im Vergleich<br />

zu europäischen Covered Bonds<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

Öffentliche Pfandbriefe<br />

0<br />

08/08 02/09 08/09 02/10 08/10 02/11 08/11 02/12 08/12<br />

Rückläufiges Umlaufvolumen stützt<br />

Spreadentwicklung


gewordenen Pfandbriefe, was insgesamt zu einem geringeren Umlaufvolumen bei<br />

den Pfandbriefen geführt hat. Vor dem Hintergrund anstehender Fälligkeiten, insbesondere<br />

bei den Öffentlichen Pfandbriefen, schließen wir uns der Prognose des<br />

Verbands deutscher Pfandbriefbanken an und gehen in den kommenden Monaten<br />

von einem weiter leicht rückläufigen Umlaufvolumen bei Pfandbriefen aus.<br />

Investoren unterscheiden zwischen Pfandbriefgattungen und Emittenten, auch wenn<br />

dies auf den ersten Blick anders erscheint. Betrachtet man nämlich die<br />

Spreadlandschaft deutscher Pfandbriefe aufgeteilt in die Gattungen <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

und Öffentliche Pfandbriefe, so ergibt sich bei diesen in dieser Durchschnittsbetrachtung<br />

kaum eine Differenzierung in den Renditeaufschlägen.<br />

Vergleicht man die Renditekurven für Pfandbriefe verschiedener Emittenten, lassen<br />

sich jedoch Abstände von 25 Basispunkten, zwischen einigen Emittentenpaaren<br />

teilweise sogar 50 Basispunkte oder mehr, feststellen.<br />

SYSTEMATISCHER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEN PFANDBRIEFGATTUNGEN?<br />

SWAPSPREADS <strong>DEUTSCHE</strong>R PFANDBRIEFE NACH GATTUNG (IN BA-<br />

SISPUNKTEN)<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

-20<br />

-40<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

Oeffentliche Pfandbriefe<br />

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Restlaufzeit (Jahre)<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

7<br />

SWAPSPREADS <strong>DEUTSCHE</strong>R PFANDBRIEFE (IN BASISPUNKTEN),<br />

SORTIERT NACH RATINGS<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

-20<br />

-40<br />

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

Restlaufzeit (Jahre)<br />

Quelle: Bloomberg, Darstellung DZ BANK AG Quelle: Bloomberg, Darstellung DZ BANK AG<br />

Gedeckte Bankschuldverschreibungen (Covered Bonds), zu denen auch Pfandbriefe<br />

zählen, profitieren durch neue aufsichtsrechtliche Vorschriften. So sieht zum Beispiel<br />

der Entwurf der Richtlinie der Europäischen Kommission zur Regulierung von Versicherungsgesellschaften<br />

(Solvency II) eine bevorzugte Behandlung der Covered<br />

Bonds bei den Eigenkapitalanforderungen vor. Auch bei der für Banken relevanten<br />

Eigenkapitalrichtlinie der Europäischen Kommission (Capital Requirement Directive,<br />

kurz CRD) genießen Covered Bonds in mehrerer Hinsicht eine bevorzugte Behandlung<br />

gegenüber unbesicherten Bankanleihen. Die beispielhaft erwähnten und aktuell<br />

diskutierten aufsichtsrechtlichen Änderungen sollten die Nachfrage nach Covered<br />

Bonds allgemein stützen, weil Banken und Versicherungen wichtige Investorengruppen<br />

im Covered Bond Markt sind.<br />

Die Swapspreads der Öffentlichen Pfandbriefe werden künftig von dem von uns<br />

weiter rückläufig erwarteten Umlaufvolumen profitieren. Allerdings bleibt die Qualität<br />

der Deckungsmassen vor dem Hintergrund der Schuldenkrise europäischer Staaten<br />

unter Druck. Denn die Schuldenkrise dürfte aus unserer Sicht nicht spurlos an den<br />

regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vorbeigehen. Letztere Kreditnehmergruppen<br />

sind sehr häufig in Deckungsmassen der Öffentlichen Pfandbriefe vorzufinden.<br />

Vor diesem Hintergrund sehen wir kaum Einengungspotenzial für Öffentliche<br />

Pfandbriefe auf dem derzeitigen Spreadniveau.<br />

Spreaddifferenzierung zwischen<br />

Emittenten und Pfandbriefgattungen<br />

Aaa Aa1 Aa2 Aa3 NR<br />

Aufsichtsrechtliche Änderungen unterstützen<br />

den Covered Bond Markt<br />

Kaum Einengungspotenzial für<br />

Öffentliche Pfandbriefe


Das von uns erwartete vermehrte Angebot an <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefen sollte nicht<br />

zu starken Spreadausweitungen bei dieser Pfandbriefgattung führen, denn das<br />

höhere Angebot bei den <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefen wird insbesondere durch die neuen<br />

Pfandbriefemittenten genährt. Die neuen Emittenten sind Geschäftsbanken,<br />

deren Deckungsmassen in der Regel aus Krediten im deutschen Wohnbaugeschäft<br />

bestehen. Die Qualität dieser Deckungsmassen profitiert durch die aktuell positive<br />

wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und am deutschen Immobilienmarkt.<br />

Ein Risikofaktor für die Spreadentwicklung europäischer Covered Bonds und<br />

deutscher Pfandbriefe bleibt die Einstufung der Ratingagenturen. Durch steigende<br />

Anforderungen der Ratingagenturen und die weiter sinkenden Bonitätsnoten der<br />

Banken selbst, zwei Trends, die sich künftig nicht umkehren dürften, wird es für<br />

Emittenten immer schwieriger, die Bestnoten Aaa / AAA für ihre Pfandbriefe zu<br />

erreichen. Einige Pfandbriefe haben in den vergangenen zwölf Monaten bereits<br />

Herabstufungen hinnehmen müssen. Die derzeit diskutierten neuen aufsichtsrechtlichen<br />

Regelungen für Banken und Versicherungen stellen immer stärker auf Covered<br />

Bond Ratings ab. Im Umkehrschluss bedeutet das aus unserer Sicht eine künftig<br />

weiter zunehmende ratingabhängige Spreaddiversifizierung zwischen den Pfandbriefemittenten.<br />

Liquidität am Sekundärmarkt<br />

Die Liquidität am Sekundärmarkt für Covered Bonds, inklusive Pfandbriefe, ist seit<br />

der Lehman-Krise sehr dünn. Das heißt, Pfandbriefe werden nur in deutlich geringeren<br />

Volumina umgesetzt als noch vor dem Lehman-Kollaps, auch wenn der<br />

deutsche Pfandbriefmarkt im europäischen Vergleich zu den eher liquiden Marktsegmenten<br />

zählen dürfte.<br />

ANTEIL <strong>DER</strong> NAMENSPFANDBRIEFE AM GESAMTUMLAUF VON<br />

PFANDBRIEFEN STEIGT<br />

45%<br />

40%<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

Namenspfandbriefe (Neuemissionen)<br />

Namenspfandbriefe (Umlaufvolumen)<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK AG Quelle: DZ BANK AG<br />

Eine Normalisierung der Liquidität und der Handelsaktivitäten am Sekundärmarkt<br />

zeichnet sich nicht ab. Der Markt wird daher von den Impulsen durch Neuemissionen<br />

vom Primärmarkt abhängen. Der Anteil der Jumbo-Pfandbriefe am Umlaufvolumen<br />

aller ausstehenden Pfandbriefe ist weiterhin rückläufig. Spiegelbildlich nahm<br />

der Anteil von Namenspfandbriefen am Gesamtumlaufvolumen zu. Dieser steigende<br />

Anteil von Namenspfandbriefen ist für uns ein Indikator für die abnehmende<br />

Sekundärmarktliquidität.<br />

8<br />

JUMBO-PFANDBRIEFE NACH WIE VOR VON BEDEUTUNG: ANTEIL VON<br />

JUMBO-PFANDBRIEFEN AM GESAMTUMLAUF IST RÜCKLÄUFIG<br />

45%<br />

40%<br />

35%<br />

30%<br />

25%<br />

20%<br />

15%<br />

10%<br />

5%<br />

0%<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe profitieren<br />

von der positiven Entwicklung am<br />

deutschen Immobilienmarkt<br />

Ratinginduzierte<br />

Spreaddifferenzierung dürfte steigen<br />

Jumbo-Pfandbriefe (Neuemissionen)<br />

Jumbo-Pfandbriefe (Umlaufvolumen)<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Anteil der Namenspfandbriefe am<br />

Pfandbriefumlauf wächst weiter


MARKET MAKING <strong>DER</strong> DZ BANK AG<br />

Die DZ BANK AG bietet für Jumbo-Pfandbriefe von ausgewählten Emittenten auf Anfrage Zwei-Wege-<br />

Preise, die bezogen auf die Rendite der Anleihen eine Geld-Brief-Spanne von höchstens fünf Basispunkten<br />

aufweisen. Derzeit werden Pfandbriefe der Deutschen Genossenschafts-<strong>Hyp</strong>othekenbank, der Münchener<br />

<strong>Hyp</strong>othekenbank, der WL Bank sowie der Landesbank Baden-Württemberg und der DekaBank in<br />

diesem Market-Making berücksichtigt. Dies gilt nur für Pfandbriefe mit einer verbleibenden Restlaufzeit<br />

von mindestens zwei Jahren und einem ausstehenden Emissionsvolumen von 1 Milliarde Euro oder mehr.<br />

Dieses Angebot ist gut für Kundenorders von 2,5 Millionen Euro.<br />

Quelle: DZ BANK AG, Stand August <strong>2012</strong><br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Der vdp hat im Januar <strong>2012</strong> neue Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe<br />

veröffentlicht, die nun keine starren Geld-Brief-Spannen bei der Quotierung von<br />

Zwei-Wege-Preisen mehr vorsehen. Der Wegfall der starren Geld-Brief-Spannen<br />

wird, so der vdp, durch die höhere Marktpreistransparenz kompensiert. Seit Januar<br />

<strong>2012</strong> veröffentlicht der vdp auf seiner Internetseite die Durchschnitts-Spreads<br />

gegenüber dem Sechs-Monats-Euribor für sämtliche Jumbo-Pfandbriefe mit einer<br />

Restlaufzeit von mindestens 24 Monaten. Diese Durchschnitts-Spreads werden auf<br />

Grundlage von indikativen Spreads errechnet, die von derzeit insgesamt 15 Instituten<br />

(allesamt Market Maker für Jumbo-Pfandbriefe, darunter auch die DZ BANK AG)<br />

an den vdp börsentäglich gemeldet werden.<br />

Die Intransparenz beim Market Making wurde von Marktteilnehmern in den vergangenen<br />

Jahren, insbesondere als die Krise beim Market Making 2007 begann, als<br />

eine Ursache für mögliche Spread-Verwerfungen bei Jumbo-Pfandbriefen angeführt,<br />

da sie es Händlern erleichterte, unerwünschte Positionen abzubauen, wodurch die<br />

Spreads einzelner Jumbo-Anleihen in die eine oder andere Richtung getrieben<br />

werden konnten. Es ist jedoch nach unserem Dafürhalten unwahrscheinlich, dass<br />

die durch die jetzt veröffentlichten Durchschnitts-Spreads erhöhte Transparenz<br />

geeignet ist, die vermutlich auch künftig immer wieder aufblitzende Gefahr von<br />

Spread-Volatilität einzudämmen. Die Spread-Entwicklung dürfte vielmehr durch den<br />

Risikoappetit der Market Maker und anderer Marktteilnehmer beeinflusst werden,<br />

der wiederum derzeit maßgeblich von der Bonitätseinschätzung des Sitzlandes des<br />

Emittenten und dem Emittenten selbst beeinflusst werden dürfte.<br />

9<br />

Durchschnitts-Spreads für Jumbo-<br />

Pfandbriefe werden täglich veröffentlicht<br />

Spread-Volatilität dürfte bleiben


NEUE MINDESTSTANDARDS FÜR JUMBO-PFANDBRIEFE<br />

1. Mindestemissionsvolumen<br />

Das Mindestvolumen von Jumbo-Pfandbriefen beträgt 1 Mrd. EUR. Wird das Mindestvolumen nicht bereits bei der Erstemission erreicht, so kann ein Pfandbrief<br />

auch durch Aufstockung zum Jumbo-Pfandbrief werden, wenn alle unter Ziff. 2 bis 7 genannten Anforderungen erfüllt werden.<br />

2. Format<br />

Nur festverzinsliche, endfällige Pfandbriefe mit jährlich nachträglicher Zinszahlung (sogenanntes Straight Bond-Format) dürfen als Jumbo-Pfandbriefe angeboten<br />

werden.<br />

3. Börseneinführung<br />

Jumbo-Pfandbriefe sind unverzüglich nach Begebung, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach dem Valutierungstag, an einem organisierten Markt in einem Mitgliedsstaat<br />

der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen.<br />

4. Syndikatsbanken<br />

Die Platzierung eines Jumbo-Pfandbriefs muss von einem aus mindestens fünf Banken (Syndikatsbanken) bestehenden Konsortium durchgeführt werden.<br />

5. Quotierung<br />

Die Syndikatsbanken fungieren als Market Maker und verpflichten sich, neben ihrem eigenen System auf einer elektronischen Handelsplattform und im Telefonhandel<br />

auf Anfrage Preise, auf Wunsch von Investoren Zwei-Wege-Preise, zu quotieren.<br />

6. Veröffentlichung von Durchschnitt-Spreads<br />

Die Syndikatsbanken verpflichten sich, täglich für jeden ausstehenden Jumbo-Pfandbrief (Restlaufzeit ab 24 Monate) den Spread vs. Asset-Swap zu melden. Die<br />

durch ein definiertes Verfahren für jeden Jumbo-Pfandbrief errechneten Durchschnitt-Spreads werden auf der vdp-Internetseite veröffentlicht.<br />

7. Umschreibung und Rückkauf<br />

Die nachträgliche Umschreibung auf den Namen eines Anlegers (Vinkulierung) ist unzulässig. Der Rückkauf zum Zwecke der Tilgung oder der Treuhänderverwahrung<br />

ist zulässig, sofern das ausstehende Emissionsvolumen von 1 Mrd. EUR zu keiner Zeit unterschritten wird. Der Emittent muss diesen Rückkauf, dessen<br />

geplantes Volumen und die für den Rückkauf vorgesehene Emission mindestens 3 Bankarbeitstage im Voraus öffentlich ankündigen und sicherstellen, dass eine<br />

umfassende Transparenz am Markt gegeben ist. Nach einem Rückkauf ist die Aufstockung einer betroffenen Emission vor Ablauf eines Jahres unzulässig.<br />

8. Statusverlust<br />

Sollte eine der in den vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen nicht eingehalten werden, verliert die Emission die Eigenschaft als Jumbo-Pfandbrief. Jumbo-<br />

Pfandbriefe, die vor dem 28. April 2004 begeben wurden und ein Volumen von unter 1 Mrd. EUR aufweisen, behalten abweichend von Ziffer 1 den Status eines<br />

Jumbos, sofern die anderen in den vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen eingehalten werden.<br />

Wohlverhaltensregeln für Emittenten:<br />

1. Neuemissionen sollten mit ausreichendem Vorlauf angekündigt werden, um Zeit für den Bookbuilding-Prozess zu gewährleisten.<br />

2. Neuemissionen und Aufstockungen sollten stets marktgerecht gepreist werden.<br />

3. Bei Aufstockungen sind alle Syndikatsbanken vorab zu informieren und einzuladen, sich an der Aufstockung zu beteiligen.<br />

Wohlverhaltensregeln für Syndikatsbanken:<br />

1. Die Syndikatsbanken stellen für den Handel mit Jumbo-Pfandbriefen ein angemessenes Bilanzvolumen bereit.<br />

2. Unabhängig von den Linien für ungedeckte Verbindlichkeiten eines Emittenten halten die Syndikatsbanken für Pfandbriefe, in denen sie Preise quotieren, gesonderte<br />

Limite vor.<br />

3. Das „Market Maker and Issuer Committee“ (MIC), dem Vertreter von Syndikatsbanken und Emittenten angehören, fördert den kontinuierlichen Dialog zwischen<br />

Emittenten und Händlern und tagt zudem im Falle von Störungen des Handels mit Jumbo-Pfandbriefen eines Emittenten oder des gesamten Marktes.<br />

Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken, Stand Januar <strong>2012</strong><br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

10


RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten<br />

Regelungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) vor. Dabei beziehen wir uns<br />

im Wesentlichen auf die Ausführungen von O. Stöcker „Grundzüge des Pfandbriefrechts<br />

und des Refinanzierungsregisters“ in Bankrechts-Handbuch (2011).<br />

Pfandbrieflizenz erforderlich<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Durch die Berücksichtigung des Pfandbriefgeschäfts in der Definition des Bankgeschäfts<br />

im Kreditwesengesetz wird die Ausgabe von Pfandbriefen grundsätzlich<br />

allen Kreditinstituten ermöglicht, die über eine Erlaubnis für das Betreiben von<br />

Bankgeschäften verfügen. Dazu muss allerdings eine Lizenz zur Emission von<br />

Pfandbriefen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt<br />

werden. Die Pfandbrieflizenz wird erteilt, wenn das Kreditinstitut bestimmte<br />

Mindestanforderungen erfüllt. Zu den Anforderungen gehören unter anderem die<br />

folgenden Punkte:<br />

» Das Kreditinstitut muss eine Erlaubnis für das Betreiben des Kreditgeschäfts<br />

besitzen. Durch einen Geschäftsplan ist der BaFin vom Pfandbriefemittenten<br />

nachzuweisen, dass das Pfandbriefgeschäft regelmäßig und nachhaltig betrieben<br />

werden soll.<br />

» Das Kernkapital der Bank muss mindestens 25 Mio. Euro betragen.<br />

» Die Pfandbriefbank muss über ein für das Pfandbriefgeschäft geeignetes Risikomanagementsystem<br />

verfügen. Der organisatorische Aufbau und die Ausstattung<br />

des Kreditinstituts müssen auf das Pfandbriefgeschäft eingerichtet sein.<br />

Eine einmal erteilte Pfandbrieflizenz kann von der BaFin auch wieder zurückgezogen<br />

werden, wenn die Bank die Anforderungen nicht mehr erfüllt. Dies ist auch<br />

möglich, wenn die Pfandbriefbank seit zwei Jahren keine Pfandbriefe mehr emittiert<br />

hat und die Aufnahme des nachhaltigen Pfandbriefgeschäfts innerhalb der nächsten<br />

sechs Monate nicht zu erwarten ist. Im Fall des Lizenzentzugs kann die BaFin die<br />

Abwicklung der Deckungsmassen durch einen Sachwalter anordnen.<br />

Es gibt vier unterschiedliche Pfandbriefgattungen: <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe, Öffentliche<br />

Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe. Die Pfandbrieflizenz<br />

kann durch die BaFin auf bestimmte Pfandbriefgattungen begrenzt werden. Für den<br />

Erhalt der Lizenz sieht das Pfandbriefgesetz kein Mindestemissionsvolumen in<br />

Bezug auf die Summe der begebenen Pfandbriefe vor. Das Pfandbriefgesetz<br />

begrenzt auch nicht explizit das Pfandbriefumlaufvolumen einer Bank. Vielmehr<br />

ergibt sich eine implizite Begrenzung des Umlaufvolumens über das Aktivgeschäft<br />

der Bank, das heißt, inwieweit die Pfandbriefbank Vermögenswerte hat, die sich als<br />

Deckungsaktiva qualifizieren.<br />

11<br />

Anforderungen zum Erhalt einer<br />

Pfandbrieflizenz<br />

Regelmäßige Pfandbriefemissionen<br />

Mindestkapital und geeignetes<br />

Risikomanagement<br />

Lizenz kann auch entzogen werden<br />

Vier Pfandbriefgattungen mit besonderen<br />

Deckungsanforderungen


TRANSAKTIONSSTRUKTUR EINES PFANDBRIEFS<br />

Bankaufsicht<br />

(BaFin)<br />

Treuhänder<br />

Sachwalter<br />

Quelle: DZ BANK AG<br />

Im Insolvenzfall<br />

Aktiva Bank Passiva<br />

Andere Aktiva Andere Passiva<br />

Deckungsmasse (je<br />

Pfandbriefgattung)<br />

Risikomanagement für das Pfandbriefgeschäft<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

12<br />

Eigenkapital<br />

Vorrecht bei Bankinsolvenz<br />

Pfandbriefe (vier<br />

Gattungen möglich)<br />

Das Risikomanagement eines Kreditinstitutes und das der Deckungsmasse haben<br />

einen hohen Stellenwert bezüglich des Schutzes der Pfandbriefgläubiger. Vor dem<br />

Hintergrund, dass sich Risiken des Pfandbriefgeschäfts von den allgemeinen<br />

Risiken des sonstigen Bankgeschäfts unterscheiden, stellt der Gesetzgeber spezifische<br />

Anforderungen an das Risikomanagement einer Pfandbriefbank. Danach muss<br />

jedes Pfandbriefinstitut über ein für das Pfandbriefgeschäft geeignetes Risikomanagementsystem<br />

verfügen. Das Risikomanagementsystem muss sicherstellen, dass<br />

sämtliche mit dem Pfandbriefgeschäft verbundenen Risiken wie Ausfallrisiken,<br />

Zinsänderungs- oder Währungsrisiken sowie operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken<br />

identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden können. Das Risikomanagementsystem<br />

muss unter anderem die folgenden Anforderungen erfüllen:<br />

» Begrenzung der Konzentration von Risiken anhand eines Limitsystems.<br />

» Existenz eines Verfahrens, das bei starker Erhöhung eines Risikos die Risikorückführung<br />

sicherstellt und frühzeitige Information der Entscheidungsträger garantiert.<br />

» Flexibilität an sich ändernde Bedingungen neben einer mindestens jährlichen<br />

Überprüfung des Risikomanagementsystems.<br />

» Regelmäßige, mindestens jedoch eine vierteljährliche Vorlage eines Risikoreports<br />

an den Vorstand.<br />

» Das Risikomanagementsystem muss ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert<br />

sein.<br />

Pfandbriefgläubiger<br />

Derivate-<br />

Gegenpartei<br />

Anforderungen an das Risikomanagement<br />

Limitsystem und Rückführung der<br />

Risiken, falls erforderlich<br />

Flexibilität und regelmäßige Überprüfung


Sicherungsgeschäfte mit Derivaten, die die Veränderungen im Wert der Deckungsmasse<br />

gegen Zins- und Währungsschwankungen abfedern, können ebenfalls als<br />

weitere Deckungswerte Teil des insolvenzfesten Pfandbriefregisters sein. Der<br />

Einsatz der Derivate in Deckung wird jedoch durch das Pfandbriefgesetz<br />

beschränkt. Auf Grundlage der Barwertrechnung darf der Anteil der Forderungen<br />

aus Derivategeschäften an den Deckungswerten beziehungsweise der Anteil der<br />

Zahlungsverpflichtungen aus diesen Derivaten an den umlaufenden Pfandbriefen<br />

(plus Zahlungsverpflichtungen aus den Derivaten) 12 Prozent nicht überschreiten.<br />

Auch gelten besondere Anforderungen an die Derivateverträge, falls diese der<br />

Deckungsmasse zugeordnet werden sollen.<br />

Unabhängige Kontrolle durch den Treuhänder<br />

Jede Pfandbriefbank muss einen Treuhänder und mindestens einen Stellvertreter für<br />

den Treuhänder bestellen. Dieser Treuhänder wacht unabhängig über die Einhaltung<br />

der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Deckung<br />

der Pfandbriefe. Die Pfandbriefbank darf nur mit Genehmigung des Treuhänders<br />

neue Pfandbriefe emittieren oder Vermögensgegenstände aus der Deckungsmasse<br />

entnehmen. Vor Ausgabe neuer Pfandbriefe hat der Treuhänder zu bescheinigen,<br />

dass auch nach der Neuemission ausreichend Deckung zur Erfüllung der gesetzlichen<br />

Vorgaben vorhanden ist.<br />

Damit der Treuhänder seine Aufgaben erfüllen kann, darf er jederzeit Einsicht in die<br />

pfandbriefrelevanten Unterlagen der Bank und Auskünfte über deren ausstehende<br />

Pfandbriefe und die im Deckungsregister eingetragenen Werte verlangen. Das<br />

Pfandbriefgesetz regelt außerdem, dass sowohl der Treuhänder als auch seine<br />

Stellvertreter über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen<br />

müssen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Eine formelle Anforderung<br />

an seine Qualifikation, wie zum Beispiel die offizielle Zulassung als Steuerberater<br />

oder Wirtschaftsprüfer, wird im Pfandbriefgesetz nicht explizit vorgeschrieben. Das<br />

Gesetz spricht lediglich die Vermutung aus, dass die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer<br />

oder vereidigter Buchprüfer hierfür ausreichend ist.<br />

Besondere öffentliche Aufsicht durch die BaFin<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Zusätzlich zur unabhängigen Kontrolle durch den Treuhänder übt auch die BaFin<br />

eine besondere Aufsicht über die Pfandbriefgeschäfte einer Bank aus. Pfandbriefemittenten<br />

stehen somit nicht nur als Bank unter der Aufsicht der BaFin, sondern<br />

auch unter einer besonderen Aufsicht hinsichtlich des Pfandbriefgeschäfts. Die<br />

BaFin ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, um<br />

das Geschäft der Pfandbriefbanken mit diesem Gesetz und den dazu erlassenen<br />

Rechtsverordnungen im Einklang zu erhalten. Von zentraler Bedeutung ist das<br />

Recht der Aufsicht, spätestens alle zwei Jahre stichprobenartig die Deckung der<br />

Pfandbriefe und damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Weiterhin<br />

kann die BaFin jederzeit eigene Maßnahmen, zum Beispiel Erlass von Anweisungen<br />

für die Geschäftsführung oder Bestellung von Aufsichtspersonen in Bezug<br />

auf die Deckungsmasse, treffen. Die BaFin schlägt auch spätestens bei Insolvenzeröffnung<br />

der Bank einen Sachwalter für die Deckungsmassen vor. Näheres zum<br />

Sachwalter und zu den Bestimmungen für den Insolvenzfall einer Pfandbriefbank<br />

siehe Abschnitt „Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit und die Aufgaben<br />

des Sachwalters“.<br />

13<br />

Besondere Anforderungen an<br />

Derivate in Deckung<br />

Treuhänder prüft fortlaufend<br />

die Einhaltung der gesetzlichen<br />

Vorgaben<br />

Weitreichende Informationsrechte<br />

Deckungsprüfung durch die BaFin<br />

mindestens alle zwei Jahre


Allgemeine Deckungsanforderungen und Kongruenzvorschriften<br />

Alle zur Deckung der umlaufenden Pfandbriefe einer Bank dienenden Werte müssen<br />

in ein für die jeweilige Pfandbriefgattung separat geführtes Deckungsregister eingetragen<br />

werden. Dieses ermöglicht die eindeutige Identifikation der zur Deckungsmasse<br />

gehörenden Vermögensgegenstände. Einzelheiten über Form und den<br />

notwendigen Inhalt des Deckungsregisters sowie zur vorzunehmenden Eintragung<br />

werden durch eine gesonderte Rechtsverordnung (Deckungsregisterverordnung)<br />

genau bestimmt.<br />

Das Pfandbriefgesetz sieht hinsichtlich der Deckungskongruenz und Überdeckung<br />

vor, dass der jeweilige Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe einer<br />

Gattung jederzeit ihrem Nenn- und Barwert nach durch Werte von mindestens<br />

gleicher Höhe gedeckt sein muss. Die Deckungsrechnung, die auf den Barwerten<br />

der Pfandbriefe im Vergleich zu den Deckungswerten basiert, unterliegt besonderen<br />

aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der Pfandbrief-Barwertverordnung<br />

geregelt sind. Die Pfandbriefbank hat nach dieser Verordnung sicherzustellen, dass<br />

die barwertige Deckung auch in Stressszenarien gegeben ist.<br />

STRESSTESTS NACH PFANDBRIEFRECHT<br />

Das Pfandbriefgesetz verlangt von den Emittenten, die Werthaltigkeit der Deckungsmassen wöchentlich<br />

mittels Stresstests zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im Fall sehr volatiler Märkte die<br />

barwertige Deckung der umlaufenden Pfandbriefe sichergestellt wird.<br />

Gemäß Pfandbrief-Barwertverordnung hat die Pfandbriefbank sicherzustellen, dass die barwertige<br />

Deckung der umlaufenden Pfandbriefe auch im Fall von Zins- und Wechselkursänderungen gegeben ist.<br />

Die Deckungsmasse muss ausreichen, um auch im unterstellten Stressszenario eine barwertige Überdeckung<br />

von mindestens 2 Prozent zu gewährleisten.<br />

Die Stressszenarien haben eine Zins- und eine Währungskomponente. Bei den beiden Komponenten<br />

kann sich der Emittent zwischen einem statischen oder dynamischen Test entscheiden. Beim statischen<br />

Test wird die Zinskurve, die zur Diskontierung der Deckungswerte und der umlaufenden Pfandbriefe verwendet<br />

wird, parallel 250 Basispunkte verschoben. Beim statischen Währungsstresstest gibt die Pfandbrief-Barwertverordnung<br />

feste prozentuale Auf- und Abschläge für mögliche Währungen vor. Im Gegensatz<br />

zu den festen Vorgaben beim statischen Test werden beim dynamischen Verfahren die Stresswerte<br />

für die Verschiebung der Zinskurve beziehungsweise den Auf- und Abschlägen bei den Währungen auf<br />

Grundlage der Volatilität der letzten 250 Handelstage bestimmt, wobei die Zinskurve um mindestens 100<br />

Basispunkte verschoben werden muss.<br />

Quelle: DZ BANK AG auf Grundlage der Pfandbrief-Barwertverordnung<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Weiterhin ist eine Überdeckung in Höhe von 2 Prozent des Umlaufvolumens der<br />

Pfandbriefe auf Grundlage der Barwertrechnung vorzuhalten (auch für den Fall der<br />

gestressten Risikobarwerte), die als liquide Deckungswerte im Deckungsregister<br />

bereitzustellen sind. Die Mindestüberdeckung kann beispielsweise als Guthaben bei<br />

der Deutschen Bundesbank oder auch als Guthaben bei der Europäischen Zentralbank<br />

beziehungsweise allen übrigen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union gehalten werden. Eine über die gesetzliche Deckung hinausgehende<br />

freiwillige Überdeckung ist möglich. Das Pfandbriefgesetz stellt in diesem<br />

Zusammenhang klar, dass die Vermögenswerte, die über die gesetzlich verlangte<br />

Mindestüberdeckung hinausgehen, im Insolvenzfall der Pfandbriefbank zur Befriedigung<br />

der Pfandbriefgläubiger zur Verfügung stehen. Der Insolvenzverwalter kann<br />

Teile der Deckungsmasse zwar herausfordern. Allerdings muss er den Nachweis<br />

erbringen, dass die Deckungswerte auch in Zukunft nicht zur Befriedigung der<br />

Pfandbriefgläubiger notwendig sein werden. Das Pfandbriefgesetz spricht in diesem<br />

Fall von Deckungswerten, die offensichtlich nicht zur Deckung der Ansprüche der<br />

Pfandbriefgläubiger benötigt werden.<br />

14<br />

Getrenntes Deckungsregister je<br />

Pfandbriefgattung<br />

Deckung zum Nenn- und Barwert<br />

Mindestüberdeckung 2 Prozent


Hinsichtlich der Deckungs- und Kongruenzanforderungen zwischen Deckungswerten<br />

und umlaufenden Pfandbriefen schreibt das Pfandbriefgesetz darüber hinaus<br />

vor, dass für die nächsten 180 Tage ein taggenauer Abgleich fällig werdender<br />

Forderungen aus eingetragenen Deckungswerten und fällig werdenden Pfandbriefen<br />

vorzunehmen ist. Für jeden Tag ist die Summe aus der bis zu diesem Tag anfallenden<br />

Tagesdifferenzen zu bilden. Der größte sich aus dieser Rechnung ergebende<br />

Liquiditätsbedarf muss mit liquiden Deckungswerten wie zum Beispiel Bareinlagen<br />

oder Staatsanleihen abgedeckt werden.<br />

BEISPIELRECHNUNG FÜR 180-TAGE-LIQUDITÄTSANFOR<strong>DER</strong>UNG<br />

Euro<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

-500<br />

-1.000<br />

-1.500<br />

1 11 21 31 41 51 61 71 81 91 101 111 121 131 141 151 161 171<br />

Tage<br />

Quelle: DZ BANK AG<br />

Zahlungseingange Deckungsw erte<br />

Zahlungsverpflichtungen Pfandbriefe<br />

Tagesdifferenz<br />

Kumulierte Tagesdifferenz<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Höchste kumulierte Tagesdifferenz: 655 Euro<br />

In der grafischen Darstellung zeigen wir ein theoretisches Beispiel, um die Liquiditätsdeckungsanforderung<br />

des Pfandbriefgesetzes zu verdeutlichen. Die größte<br />

kumulierte Tagesdifferenz (rote Linie) ergibt sich in diesem Beispiel gegen Ende der<br />

180-Tage-Periode und beträgt 655 Euro. Dieser Betrag müsste dann in Form von<br />

liquiden Deckungswerten abgedeckt werden, die im Pfandbriefregister eingetragen<br />

sind.<br />

Wie oben erwähnt, verlangt das Pfandbriefgesetz, dass die sichernde Überdeckung<br />

von 2 Prozent und Reserven für Zahlungsverpflichtungen in den nächsten<br />

180 Tagen, die nicht durch erwartete Zahlungseingänge auf die Deckungswerte<br />

abgedeckt sind, in liquiden Forderungen vorzuhalten sind. Darüber hinaus gibt es je<br />

Pfandbriefgattung besondere Vorschriften, welche Vermögensgegenstände zur<br />

Sicherung der Pfandbriefe geeignet sind (ordentliche Deckung), die wir weiter unten<br />

im Einzelnen darstellen. Um den Pfandbriefbanken jedoch mehr Flexibilität bei der<br />

Steuerung der Deckungsmassen zu geben, erlaubt das Pfandbriefgesetz in<br />

begrenztem Umfang die Aufnahme von weiteren Deckungswerten ins Deckungsregister<br />

der Pfandbriefe. Die dafür zulässigen Forderungen sind für alle vier Pfandbriefgattungen<br />

gleich, ihr Anteil am Umlaufvolumen der gedeckten Anleihen ist<br />

jedoch unterschiedlich. Grundsätzlich eignen sich unter anderem die folgenden<br />

Forderungen als weitere Deckungswerte:<br />

» Forderungen gegenüber der Europäischen Zentralbank oder anderen Zentralbanken<br />

der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Forderungen gegen<br />

geeignete Kreditinstitute. Die Forderung gegen ein und dasselbe Kreditinstitut<br />

darf nicht höher als 2 Prozent des Gesamtbetrags der umlaufenden Pfandbriefe<br />

sein.<br />

15<br />

Zahlungen auf Pfandbriefe für die<br />

nächsten 180 Tage muss sichergestellt<br />

werden<br />

Beispielrechnung<br />

Weitere Deckungswerte, neben der<br />

ordentlichen Deckung


Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

» Für <strong>Hyp</strong>otheken-, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe: Forderungen, die sich als<br />

ordentliche Deckung für Öffentliche Pfandbriefe qualifizieren würden.<br />

» Ansprüche aus Derivategeschäften mit geeigneten Gegenparteien. Der Anteil<br />

der Ansprüche der Pfandbriefbank aus den in Deckung genommenen Derivaten<br />

darf 12 Prozent nicht überschreiten.<br />

Der Anteil der weiteren Deckungswerte im Deckungsregister kann für <strong>Hyp</strong>otheken-,<br />

Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe bis zu 20 Prozent des Umlaufvolumens betragen.<br />

Einzig Forderungen gegenüber der Europäischen Zentralbank, den Zentralbanken<br />

der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Schuldverschreibungen von<br />

„geeigneten Kreditinstituten“ dürfen maximal 10 Prozent betragen. Bei den Öffentlichen<br />

Pfandbriefen ist der Anteil der weiteren Deckungswerte generell auf 10 Prozent<br />

des Umlaufvolumens begrenzt. Forderungen aus Derivategeschäften werden auf<br />

diese Grenzen jedoch bei allen Pfandbriefgattungen nicht angerechnet.<br />

Die Deckungswerte, die zugunsten der Pfandbriefgläubiger in das Deckungsregister<br />

der Pfandbriefbank eingetragen sind, sollen nach Insolvenz des Emittenten zur<br />

Befriedigung der Ansprüche der Pfandbriefinvestoren uneingeschränkt zur Verfügung<br />

stehen. Forderungen in Deckung, bei denen das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger<br />

nicht sichergestellt ist, dürfen bei Öffentlichen Pfandbriefen und <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefen<br />

insgesamt 10 Prozent des Gesamtbetrags der Forderungen in<br />

der Deckungsmasse nicht übersteigen. Bei Schiffs- und Flugzeugpfandbriefen liegt<br />

diese Grenze bei 20 Prozent. Für alle Forderungen gegen Kreditnehmer aus den<br />

Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums ist nach unserem Verständnis das<br />

Konkursvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesichert, so dass die Beschränkung für<br />

die Indeckungnahme nur bei Forderungen gegenüber Schuldnern angewendet<br />

werden muss, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angesiedelt sind.<br />

Die Beschränkung gilt, solange die Pfandbriefbank nicht durch geeignete Maßnahmen<br />

die Insolvenzfestigkeit dieser Deckungswerte zugunsten der Pfandbriefgläubiger<br />

sichergestellt hat. Inwieweit das 10 Prozent-Limit für Deckungswerte, für<br />

die das Befriedigungsvorrecht im Insolvenzfall der Pfandbriefbank nicht sichergestellt<br />

ist, ausgeschöpft ist, ist leider nicht Teil der Pflichtveröffentlichungen gemäß<br />

§28 PfandBG. Externe Beobachter der Deckungsmassen können daher nicht<br />

beurteilen, inwieweit ein Emittent Vorkehrungen zum Schutz der Pfandbriefgläubiger<br />

für dieses rechtliche Restrisiko getroffen hat.<br />

In der Pressemitteilung „Moody’s updates on non-EEA assets in German covered<br />

bond transactions“ (20. Juni <strong>2012</strong>) bezieht die Ratingagentur Stellung zu den Maßnahmen,<br />

die für in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Schweiz belegene<br />

Deckungswerte von Pfandbriefbanken vorgeschlagen werden. Nach Ansicht von<br />

Moody’s sind die von den Banken verwendeten Treuhandstrukturen geeignet, die<br />

möglichen Risiken im Insolvenzfall der Bank für Pfandbriefgläubiger zu begrenzen<br />

und damit deren Befriedigungsvorrecht sicherzustellen.<br />

16<br />

Anteil der weiteren Deckungswerte<br />

gesetzlich geregelt<br />

Deckungswerte müssen im Insolvenzfall<br />

des Emittenten den Pfandbriefgläubigern<br />

uneingeschränkt zur<br />

Verfügung stehen


TREUHÄN<strong>DER</strong>ISCH GEHALTENE DECKUNG<br />

Das Pfandbriefgesetz eröffnet den Emittenten der gedeckten Bankschuldverschreibungen die Möglichkeit,<br />

treuhänderisch von Dritten gehaltene Forderungen und Grundpfandrechte in die Deckung mit aufzunehmen.<br />

Um die treuhänderisch gehaltenen Vermögensgegenstände für die Deckung von Pfandbriefen zu<br />

verwenden muss sichergestellt werden, dass im Insolvenzfall des Treuhänders die Pfandbriefbank uneingeschränkten<br />

Zugriff auf diese Vermögensgegenstände hat (insolvenzfeste Treuhand).<br />

Eine insolvenzfeste Treuhand kann zum Beispiel über die Eintragung von Vermögensgegenständen in ein<br />

Refinanzierungsregister geschaffen werden. Durch diese Konstruktion können Kreditinstitute zum Beispiel<br />

grundpfandrechtlich besicherte Kredite an Pfandbriefbanken übertragen, aber die Forderungen oder<br />

Grundpfandrechte weiter verwalten und in ihrer Bilanz ausweisen (für weitere Details siehe Abschnitt „Refinanzierungsregister“<br />

in dieser Studie).<br />

Quelle: DZ BANK AG<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Die Vorschriften des PfandBG werden von den Ratingagenturen allgemein als eine<br />

Stärke des Pfandbriefs angesehen (siehe zum Beispiel „Moody’s Analysis of Legal<br />

Framework For German Pfandbrief“, Juli 2010). Allerdings hat die europäische<br />

Staatsschuldenkrise gezeigt, dass auch Vermögenswerte wie Staatsanleihen, die<br />

vor einigen Jahren noch von vielen Marktteilnehmern als weitgehend unbedenklich<br />

eingeschätzt wurden, nicht frei von Kreditrisiken sind.<br />

Besondere Anforderungen an die ordentlichen Deckungswerte je Pfandbriefgattung<br />

1) Öffentliche Pfandbriefe<br />

Laut Pfandbriefgesetz dürfen nur Forderungen gegenüber Gebietskörperschaften<br />

oder Forderungen gegenüber Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendet werden, wenn für diese eine<br />

Anstaltslast und Gewährträgerhaftung beziehungsweise eine explizite Garantie einer<br />

Gebietskörperschaft gilt. Beispiele für die letzte Kategorie sind Forderungen gegenüber<br />

öffentlichen Förderbanken oder Anleihen und Geldforderungen gegenüber<br />

deutschen Landesbanken oder Sparkassen, die hinsichtlich der Gewährträgerhaftung<br />

bestandsgeschützt sind. Das Pfandbriefgesetz gibt detaillierte Anforderungen<br />

für mögliche ordentliche Deckungswerte für Öffentliche Pfandbriefe vor, die verkürzt<br />

wie folgt zusammengefasst werden können:<br />

» Forderungen gegenüber inländischen Gebietskörperschaften oder Anstalten<br />

öffentlichen Rechts, die zur Erhebung von Gebühren, Umlagen oder anderen<br />

Abgaben berechtigt sind.<br />

» Forderungen gegenüber Mitgliedsländern der Europäischen Union oder Vertragsstaaten<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums sowie deren Zentralbanken.<br />

» Forderungen gegenüber Regionalverwaltungen und Gebietskörperschaften aus<br />

den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.<br />

» Forderungen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, der<br />

Schweiz und Kanada sowie deren Zentralbanken, Regionalverwaltungen und<br />

Gebietskörperschaften, solange diese der Bonitätsstufe 1 der europäischen<br />

Bankenrichtlinie (2006/48/EG) entsprechen.<br />

17<br />

Ratingagenturen sehen Regelungen<br />

des PfandBG allgemein positiv<br />

Forderungen gegenüber Gebietskörperschaften<br />

Detailanforderungen hinsichtlich<br />

Kreditnehmer


Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

» Forderungen gegenüber der Europäischen Zentralbank und anderen multilateralen<br />

Entwicklungsbanken und internationalen Organisationen laut Anhang<br />

VI Nr. 1, 4 und 5 der europäischen Bankenrichtlinie (2006/48/EG).<br />

» Öffentliche Stellen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des<br />

Europäischen Wirtschaftsraums.<br />

» Öffentliche Stellen im Sinne des Artikels 4 Nr. 18 der europäischen Bankenrichtlinie<br />

(2006/48/EG) mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,<br />

der Schweiz und Kanada, solange diese der Bonitätsstufe 1 der Bankenrichtlinie<br />

entsprechen.<br />

» Forderungen die von den oben genannten Staaten oder Gebietskörperschaften<br />

garantiert sind.<br />

Das Pfandbriefgesetz erlaubt, die Forderungen gegen die oben genannten Stellen in<br />

der Deckungsrechnung vollständig zu berücksichtigen, unabhängig von der Bonität<br />

des Schuldners. Die im vdp zusammengeschlossenen Institute haben sich im Juni<br />

<strong>2012</strong> hinsichtlich der Berücksichtigung der Bonität öffentlicher Schuldner bei der<br />

Deckungsrechnung (Nominal- und einfache (nicht gestresste) Barwertrechnung) für<br />

Pfandbriefe auf neue Standards geeinigt. Diese neuen Standards, die über die<br />

Anforderungen des Pfandbriefgesetzes hinausgehen, nennt der Verband vdp-Modell<br />

zur Differenzierung der Bonität von Staaten (vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell).<br />

Bei der Anrechnung von Forderungen gegen Mitgliedsstaaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums und deren unterstaatlichen Stellen berücksichtigen die<br />

vdp-Mitgliedsinstitute künftig in der Deckungsrechnung ratingabhängige Abschläge.<br />

Anknüpfungspunkt sind die Bonitätsnoten von Fitch, Moody’s und Standard & Poor’s<br />

(S&P) für die Zentralstaaten, wobei im Falle von unterschiedlichen Bewertungen<br />

zwischen den Ratingagenturen auf das zweitbeste Rating abgestellt wird. Für die<br />

unterstaatlichen Stellen eines Landes würde ebenfalls das Rating des Heimatlandes<br />

gelten. Bei supranationalen Institutionen wie beispielsweise der Europäischen Investitionsbank<br />

gilt das Rating des Emittenten.<br />

Für Bonitätsnoten im Non-Investmentgrade-Bereich (BB+/ Ba1 oder schlechter)<br />

werden Abschläge berücksichtigt, wobei diese schrittweise angehoben werden, je<br />

schlechter das Rating ausfällt. Die pauschalen Abschläge auf den Nominalwert der<br />

Forderungen gelten unabhängig von deren Laufzeit. Im ersten Schritt verlässt man<br />

sich also auf die externen Bewertungen der Ratingagenturen, es soll aber künftig<br />

geprüft werden, inwieweit auch interne Ratings der Pfandbriefbanken oder Bewertungen<br />

aus dem <strong>Hyp</strong>Rating-Staatenrating-Modell genutzt werden könnten. Die Höhe<br />

der Abschläge soll regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) überprüft werden.<br />

Die Abschläge wurden anhand der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeiten (10 Jahre)<br />

hergeleitet, die sich aus den Bonitätsnoten der Ratingagenturen ergeben. Dabei<br />

wurde die durchschnittliche kumulierte Ausfallwahrscheinlichkeit für Staaten von<br />

Fitch, Moody’s und S&P gemittelt. Bei der Festlegung der Abschläge hat sich der<br />

vdp an dem Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustschwere orientiert.<br />

Für die Verlustschwere wird 100 Prozent unterstellt, das heißt, für den Fall eines<br />

Zahlungsausfalls bei dem öffentlichen Schuldner geht der vdp von einem Totalausfall<br />

der Forderungen aus. Laut vdp stellen die Ratingagenturen bei den Ratings<br />

im Non-Investmentgrade-Bereich jedoch lediglich Ausfallwahrscheinlichkeiten für<br />

drei Bonitätskategorien („BB“, „B“ und „C bis CCC“) zur Verfügung. Aufbauend auf<br />

18<br />

Neue Bewertungsvorschriften für öffentliche<br />

Schuldner<br />

Abschläge bei Non-<br />

Investmentgrade-Schuldnern<br />

Abschläge anhand der Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

abgeleitet


diese drei Stützstellen hat der vdp eine Kurve für den erwarteten Verlust konstruiert<br />

(an der sich die Abschläge orientieren), der den – nach Ansicht des vdp – für Kreditausfallkurven<br />

typischen exponentiellen Verlauf nachbildet. Sollten sich die Ratings<br />

einzelner Länder ändern, müssten eventuell notwendige Anpassungen in der<br />

Deckungsrechnung nach spätestens 30 Tagen vollzogen werden.<br />

VDP-BONITÄTSDIFFERENZIERUNGSMODELL<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

Durchschnittliche Ausfallw ahrscheinlichkeit (10 Jahre)*<br />

Abschlag im vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodell<br />

0%<br />

AAA AA+ AA AA- A+ A A- BBB+BBB BBB- BB+ BB BB- B+ B B- CCC+CCC CCC- CC+ CC CC- C+ C C- D<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, *kumulierte Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Diese neuen Bewertungsvorschriften gelten für alle Pfandbriefgattungen, da auch<br />

bei <strong>Hyp</strong>otheken-, Schiffs- oder Flugzeugpfandbriefen zum Beispiel Staatsanleihen<br />

als „weitere Deckungswerte“ in der Deckungsmasse vorhanden sein können. Forderungen<br />

gegen geeignete Banken können ebenfalls Teil der Deckungsmasse eines<br />

Pfandbriefs werden. Aufgrund der strengen Anforderungen des PfandBGs bei<br />

diesen weiteren Deckungswerten wird auf die Anwendung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells<br />

für Forderungen gegen Kreditinstitute verzichtet.<br />

Fitch (Pressemitteilung „Public Sector Pfandbrief Asset Haircut Move Is Positive, 19.<br />

Juni <strong>2012</strong>) und Moody’s (Sector Comment „New Standard for Asset Haircuts<br />

Increases Pfandbrief Transparency“, 18. Juni <strong>2012</strong>) bewerten die vdp-Initiative<br />

insgesamt positiv. Moody’s merkt jedoch kritisch an, dass mögliche Korrelationseffekte<br />

zwischen den Ländern im vdp-Modell nicht berücksichtigt werden. Auch wäre<br />

dieser neue Standard nicht per se für alle Pfandbriefbanken bindend, da es keine<br />

gesetzliche Anforderung sei. Auf der anderen Seite wäre die kumulierte Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

(10 Jahre) recht streng, weil die tatsächliche durchschnittliche<br />

Restlaufzeit der Deckungswerte in vielen Fällen kürzer ist. Eine niedrigere Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

wäre daher realistischer.<br />

19<br />

vdp-Modell gilt für alle Pfandbriefgattungen<br />

Reaktionen der Ratingagenturen


GEOGRAFISCHE VERTEILUNG <strong>DER</strong> DECKUNGSMASSE (DURCHSCHNITT BEI DEN VDP MITGLIEDS-<br />

INSTITUTEN, STAND 31. MÄRZ <strong>2012</strong>)<br />

Anteil in % (Stand 31. März <strong>2012</strong>) Rating (Stand 30. Juni <strong>2012</strong>)<br />

Deutschland 80,3% Aaa/AAA/AAA<br />

Österreich 4,7% Aaa/AAA/AAA<br />

Italien 2,7% A3/BBB+/A-<br />

Spanien 2,4% Baa3/BBB+/A<br />

Frankreich 1,4% Aaa/AA+/AAA<br />

Schweiz 1,2% Aaa/AAA/AAA<br />

Belgien 1,0% Aa3/AA/AA<br />

Großbritannien 0,8% Aaa/AAA/AAA<br />

Portugal 0,7% Ba3/BB/BB+<br />

USA 0,7% Aaa/AA+/AAA<br />

Japan 0,5% Aa3/AA-/A+<br />

Polen 0,5% A2/A-/A-<br />

EU-Institutionen 0,4% --<br />

Luxemburg 0,3% Aaa/AAA/AAA<br />

Übrige Staaten/ Institutionen 1,1% --<br />

Kanada 0,3% Aaa/AAA/AAA<br />

Ungarn 0,2% Ba1/BB+/BB+<br />

Niederlande 0,3% Aaa/AAA/AAA<br />

Slowenien 0,2% A2/A+/A<br />

Tschechien 0,1% A1/AA-/A+<br />

Irland 0,1% Ba1/BBB+/BBB+<br />

Griechenland 0,0% C/CCC/B-<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

2) <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe<br />

Als Deckungswerte für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe kommen nur <strong>Hyp</strong>otheken oder<br />

grundpfandrechtlich gesicherte Forderungen in Frage, die bestimmte Anforderungen<br />

erfüllen. So können unter anderem nur <strong>Hyp</strong>otheken als Deckungswerte eingesetzt<br />

werden, die auf Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder solchen Rechten<br />

einer ausländischen Rechtsordnung, die mit grundstücksgleichen Rechten<br />

deutschen Rechts vergleichbar sind, lasten.<br />

Weitere Anforderungen an die <strong>Hyp</strong>othekenkredite werden durch die Versicherungspflicht<br />

und Beleihungswertermittlung gestellt. Hinsichtlich der Berechnung des Beleihungswerts<br />

wird nur der langfristige, nachhaltige Substanz- und Ertragswert einer<br />

Immobilie berücksichtigt, daher liegt der Beleihungswert einer Immobilie in der Regel<br />

unter dem Markt- oder Verkehrswert des Gebäudes.<br />

Die Vorgehensweise bei der Beleihungswertermittlung für Immobilien wird durch die<br />

Beleihungswertermittlungsverordnung näher bestimmt. Der Beleihungswert ist nach<br />

dem Vorsichtsprinzip zu ermitteln, das heißt, er ist nur auf Basis der dauernden<br />

Eigenschaften des Grundstücks/ Gebäudes und dem daraus nachhaltig zu erzielenden<br />

Ertrag abzuleiten. Daher überschreitet der Beleihungswert in der Regel nicht<br />

den im Zeitverlauf schwankenden Markt- oder Verkehrswert einer Immobilie. Spekulative<br />

Elemente dürfen mithin bei der Ermittlung des Beleihungswertes nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

20<br />

Grundpfandrechtlich gesicherte<br />

Forderungen<br />

Beleihungswert berücksichtigt nur<br />

die nachhaltigen Eigenschaften eines<br />

Gebäudes<br />

Keine Zuschreibung beim<br />

Beleihungswert im Zeitverlauf


BELEIHUNGSWERT BERÜCKSICHTIGT NUR NACHHALTIGE EIGEN-<br />

SCHAFTEN EINER IMMOBILIE<br />

Euro<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Marktw ert der Immobilie im Zeitverlauf<br />

Beleihungsw ert der Immobilie im Zeitverlauf<br />

60%-Beleihungsw ertgrenze<br />

1 201 401 601<br />

Zeit<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG Quelle: DZ BANK AG<br />

Der Beleihungswert ist von einem – bezüglich der Kreditentscheidung unabhängigen<br />

– Gutachter zu ermitteln. Er muss über die notwendige Berufserfahrung und<br />

entsprechende Fachkenntnisse für Beleihungswertermittlungen verfügen. Die Anforderungen<br />

an die Beleihungswertermittlung für im In- oder Ausland liegende Immobilien<br />

sind gleich. Allerdings erlaubt das deutsche Pfandbriefrecht eine Ausnahme<br />

für inländische Häuser (Eigenheime) unter der Voraussetzung, dass der Kreditbetrag<br />

400.000 Euro nicht überschreitet. In diesen Fällen können die Banken auch<br />

ein vereinfachtes Verfahren zur Beleihungswertermittlung verwenden (nach unserem<br />

Verständnis können in diesen Fällen automatisierte Bewertungsverfahren, die<br />

beispielsweise auf hedonischen Modellen basieren, zur Wertermittlung von Eigenheimen<br />

zur Unterstützung herangezogen werden).<br />

Das Besondere am Beleihungswertkonzept ist, dass dieser Wert für die gesamte<br />

Kreditlaufzeit gilt. Mögliche Veränderungen im Beleihungsauslauf (englisch Loan to<br />

Value oder LTV) ergeben sich also nur aufgrund der Tilgung des Darlehens. Wertzuwächse<br />

durch Immobilienpreissteigerungen beeinflussen den Beleihungswert und<br />

somit den LTV nicht. Sollte in einer Region der Immobilienpreis allerdings deutlich<br />

fallen, so müssen die Beleihungswerte für die in dieser Region liegenden Immobilien<br />

überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dieses Marktschwankungskonzept<br />

sieht einen Preisverfall von mindestens 20 Prozent für Wohnimmobilien (mindestens<br />

10 Prozent bei Gewerbeimmobilien) als Schwellenwert vor, der eine Neubewertung<br />

der Immobilien auslöst.<br />

Das im Beleihungswert zum Ausdruck kommende Vorsichtsprinzip führt zu einer<br />

Glättung der LTV-Entwicklung im Zeitverlauf. Steigende oder moderat fallende<br />

Immobilienpreise wirken sich nicht auf den aktuellen LTV Wert aus. Außerdem<br />

zielen die Vorschriften zur Beleihungswertermittlung darauf ab, eine vorsichtige,<br />

langfristig nachhaltige Bewertung der Immobilie zu erreichen. Dies geht allerdings<br />

auf Kosten der Transparenz, denn der LTV nach Beleihungswerten spiegelt nicht<br />

den aktuellen Wert der Immobilie wider.<br />

21<br />

60% BELEIHUNGSWERTGRENZE BIETET ZUSÄTZLICHEN SCHUTZ<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

100<br />

Sicherheitspuffer<br />

60<br />

Marktw ert Beleihungsw ert 60% vom Beleihungsw ert<br />

Unabhängiger Gutachter erforderlich<br />

Stark fallende Preise lösen Neubewertung<br />

aus<br />

Beleihungswertkonzept verhindert<br />

LTV-Schwankungen aufgrund von<br />

moderaten Hauspreisschwankungen


BEISPIEL BELEIHUNGSWERTERMITTLUNG: ZWEI-SÄULEN-PRINZIP ANHAND EINER BÜROIMMO-<br />

BILIE (NEUBAU)<br />

Ertragswertverfahren (erste Säule) Sachwertverfahren (zweite Säule)<br />

Bodenwert Bodenwert<br />

600 Quadratmeter á 5.200 Euro pro Quadratmeter 3.120.000 Euro 600 Quadratmeter á 5.200 Euro pro Quadratmeter 3.120.000 Euro<br />

Rohertrag Gebäudewert<br />

2.000 Quadratmeter Bürofläche á 30 Euro pro Quadratmeter<br />

und Monat nachhaltige Miete<br />

15 PKW-Tiefgaragenstellplätze á 100 Euro pro Stellplatz und<br />

Monat<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

720.000 Euro<br />

Herstellungskosten der baulichen Anlage: 11.500 Kubikmeter<br />

á 520 Euro pro Kubikmeter<br />

22<br />

5.980.000 Euro<br />

19.800 Euro Wertminderung (0 Euro, da Neubau) 0 Euro<br />

Jahresrohertrag (Jahresnettomiete) 739.800 Euro Zwischensumme 5.980.000 Euro<br />

Abzüglich Bewirtschaftungskosten, die nicht auf die Mieter<br />

umgelegt werden können<br />

Zuzüglich Kosten der Außenanlage (3%) 179.400 Euro<br />

- Verwaltungskosten (3% des Rohertrags) 22.194 Euro Zwischensumme 6.159.400 Euro<br />

- Instandhaltungskosten (Pauschalbetrag) 31.125 Euro Abzüglich Sicherheitsabschlag gemäß BelWertV (10%) 615.940 Euro<br />

- Mietausfallwagnis (4% des Rohertrags) 29.592 Euro Zwischensumme 5.543.460 Euroi<br />

Summe Bewirtschaftungskosten 82.911 Euro Zuzüglich Baunebenkosten gemäß BelWertV (16%) 886.954 Euro<br />

Entspricht in % des Rohertrags 11,2% Gebäudewert 6.430.414 Euro<br />

Mindestbewirtschaftungskosten laut BelWertV 15,0% Bodenwert 3.120.000 Euro<br />

Anzusetzende Bewirtschaftungskosten 110.970 Euro Sachwert 9.550.414 Euro<br />

Jahresreinertrag<br />

Kapitalisierungszins: 6,00%<br />

628.830 Euro Sachwert (abgerundet) 9.550.000 Euro<br />

Bodenwertverzinsung 187.200 Euro Ertragswert / Sachwert -1 6,83%<br />

Gebäudereinertrag 441.630 Euro Da der Sachwert weniger als 20% unter dem Ertragswert<br />

Gebäudeertragswert* 7.136.741 Euro liegt, ist der Ertragswert (abgerundet) ausschlaggebend<br />

Bodenwert 3.120.000 Euro für den Beleihungswert der Immobilie<br />

Ertragswert 10.256.741 Euro Beleihungswert (Ertragswertobjekt) 10.250.000 Euro<br />

Ertragswert (abgerundet) 10.250.000 Euro Indeckungsnahme (Beleihungsgrenze 60%) 6.150.000 Euro<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, * Kapitalisierungszins 6 Prozent, Restnutzungsdauer 60 Jahre,<br />

Vervielfältiger 16,16 BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung)<br />

Laut Pfandbriefgesetz können als Deckung für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe nur erstrangige<br />

Immobilienkredite in Höhe von bis zu 60 Prozent des ermittelten Beleihungswertes<br />

genutzt werden. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob es sich um<br />

ein wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutztes Gebäude handelt. Kredite mit einem<br />

Beleihungsauslauf von mehr als 60 Prozent können zwar in die Deckungsmasse<br />

aufgenommen werden, für die Deckungsrechnung wird aber lediglich der<br />

erstrangige Teil bis zur 60 Prozent-Grenze berücksichtigt, da im Insolvenzfall der<br />

Pfandbriefbank das Vorrecht der Pfandbriefgläubiger auf die Darlehen innerhalb der<br />

60 ProzentGrenze begrenzt ist. Diese Regelung ist aus unserer Sicht im Vergleich<br />

zu anderen Covered Bond-Gesetzen in Europa eine recht strenge Regelung, die<br />

dem Schutz des Pfandbriefgläubigers dient.<br />

Wie bei den Öffentlichen Pfandbriefen gibt es auch bei den <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefen<br />

zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen an die Deckungswerte geografische<br />

Restriktionen. So müssen die Forderungen in Deckung im Europäischen<br />

Wirtschaftsraum, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder<br />

Japan belegen sein.<br />

Einheitliche Beleihungswertgrenze<br />

von 60 Prozent<br />

Geografische Restriktionen


Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

3) Schiffspfandbriefe<br />

Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken gesichert sind, qualifizieren sich<br />

als ordentliche Deckungswerte für Schiffspfandbriefe. Dabei kommen nur Schiffe<br />

oder Schiffsbauwerke in Frage, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.<br />

Die Beleihung darf nicht weiter als bis zum 20. Lebensjahr des Schiffes reichen. Die<br />

Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Darlehen, die mit im<br />

Ausland registrierten Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert sind, können unter<br />

bestimmten, im Pfandbriefgesetz definierten Voraussetzungen ebenfalls in die<br />

Deckungsmasse aufgenommen werden.<br />

Auch für die Ermittlung der Beleihungswerte für Schiffe und Schiffsbauwerke gibt es<br />

explizite Vorschriften, wobei ebenfalls wie bei <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefen eine<br />

Beleihungswertgrenze von 60 Prozent für die Deckungswerte gilt. Der Beleihungswert<br />

für die Schiffe oder Schiffsbauwerke muss von einem unabhängigen und sachverständigen<br />

Gutachter bestimmt werden. Bei der Wertermittlung müssen die langfristigen<br />

Merkmale des Schiffes im Vordergrund stehen, wobei der Marktwert nicht<br />

überschritten werden darf. Die Schiffe und Schiffsbauwerke müssen während der<br />

gesamten Darlehenslaufzeit in Höhe von mindestens 110 Prozent der jeweils<br />

ausstehenden Darlehensforderung versichert sein.<br />

4) Flugzeugpfandbriefe<br />

Darlehensforderungen, die durch ein dingliches Recht an Flugzeugen gesichert sind,<br />

qualifizieren sich als ordentliche Deckungswerte für Flugzeugpfandbriefe. Es kommen<br />

nur Flugzeuge in Frage, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind.<br />

Das Registerpfandrecht oder die ausländische Flugzeughypothek muss sich dabei<br />

auch auf die Triebwerke erstrecken, die einen Großteil des Flugzeugwertes ausmachen.<br />

Analog zu den Schiffshypotheken darf die Beleihung des Flugzeugs nicht weiter<br />

als bis zum 20. Lebensjahr des Flugzeugs reichen. Die Aufsichtsbehörde kann in<br />

Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Darlehen, die mit im Ausland registrierten Flugzeugen<br />

gesichert sind, können unter bestimmten, im Pfandbriefgesetz definierten<br />

Voraussetzungen ebenfalls in den Deckungsstock aufgenommen werden.<br />

Auch für den zugrunde liegenden Beleihungswert der Sicherheiten bei Flugzeugpfandbriefen<br />

gibt es explizite Vorschriften, wobei analog zu den Schiffpfandbriefen<br />

eine Beleihungswertgrenze von 60 Prozent für die Deckungswerte gilt. Der<br />

Beleihungswert für die Flugzeuge muss von einem unabhängigen und sachverständigen<br />

Gutachter bestimmt werden. Bei der Wertermittlung müssen die langfristigen<br />

Merkmale des Flugzeugs im Vordergrund stehen, wobei der Marktwert nicht<br />

überschritten werden darf. Die Flugzeuge müssen während der gesamten<br />

Darlehenslaufzeit in Höhe von mindestens 110 Prozent der jeweils ausstehenden<br />

Darlehensforderung versichert sein.<br />

Regelmäßige Informationen zu den Deckungsmassen gemäß<br />

Transparenzvorschriften<br />

Jede Pfandbriefbank ist verpflichtet, in einer öffentlich zugänglichen Form einmal pro<br />

Quartal Informationen über die umlaufenden Pfandbriefe und die Deckungswerte zu<br />

veröffentlichen. Für jede Pfandbriefgattung ist der Gesamtbetrag der begebenen<br />

Pfandbriefe sowie der entsprechenden Deckungsmassen in Höhe des Nennwerts<br />

und Barwerts (auch der Risikobarwert für die Stressszenarien) anzugeben. Darüber<br />

hinaus sind die Laufzeitstruktur der Pfandbriefe sowie der Deckungsmassen nach<br />

23<br />

Rechte an Schiffen und Schiffsbauwerken<br />

Beleihungswertgrenze von 60 Prozent<br />

und Versicherungspflicht<br />

Rechte an Flugzeugen, die sich auch<br />

auf die Triebwerke erstrecken<br />

Unabhängiger Sachverständiger ermittelt<br />

den Wert des Flugzeugs<br />

Gesetzlicher Standard bei Pflichtangaben


vorgegebenen Laufzeitbändern aufgegliedert anzugeben. Ferner muss der Anteil<br />

der Derivate an den Deckungsmassen angegeben werden.<br />

Der vdp stellt über seine Internetseite die Pflichtangaben seiner Mitgliedsinstitute zu<br />

deren Pfandbriefprogrammen in einer standardisierten Form zur Verfügung. Darüber<br />

hinaus werden die Angaben aller Pfandbriefbanken in aggregierter Form angegeben.<br />

Letzteres haben wir für die folgenden Grafiken als Beispiel für die<br />

Transparenzvorschriften nach Pfandbriefgesetz ausgewählt. Die Grafiken stellen<br />

eine Auswahl der verfügbaren Informationen dar, die wir als besonders wichtig<br />

einschätzen. Wir beschränken uns außerdem auf die beiden Pfandbriefgattungen<br />

mit dem höchsten Umlaufvolumen (<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe).<br />

Ausführliche Informationen zu den Deckungsmassen einzelner Pfandbriefbanken<br />

finden Sie auch im „Covered Bond Monitor: Deutsche Pfandbriefe“ der<br />

DZ BANK AG.<br />

NOMINALWERT, BARWERT, ÜBERDECKUNG<br />

Nennwert Barwert Risikobarwert<br />

<strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe (in Mio. Euro) 213.234 231.873 223.819<br />

Deckungsmasse (in Mio. Euro) 274.277 299.245 281.153<br />

Überdeckung (in %)<br />

29 29 26<br />

Öffentliche Pfandbriefe (in Mio. Euro) 315.792 354.507 319.285<br />

Deckungsmasse (in Mio. Euro) 382.000 428.379 381.701<br />

Überdeckung (in %)<br />

21 21 20<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong><br />

GEOGRAFISCHE VERTEILUNG <strong>DER</strong> DECKUNGSWERTE BEI<br />

ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN<br />

Andere<br />

europäische<br />

Länder; 10,6%<br />

Zentral- und<br />

Mitteleuropa; 1,3%<br />

GIIPS; 5,4%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder; 2,0%<br />

Deutschland;<br />

80,7%<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong><br />

GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

24<br />

GEOGRAFISCHE VERTEILUNG <strong>DER</strong> DECKUNGSWERTE BEI<br />

HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN<br />

Andere<br />

europäische<br />

Länder; 14,5%<br />

Zentral- und<br />

Mitteleuropa;<br />

2,3%<br />

GIIPS; 3,5%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder; 3,2%<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong><br />

GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

Deutschland;<br />

76,4%


LAUFZEITPROFIL ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE LAUFZEITPROFIL HYPOTHEKENPFANDBRIEFE<br />

in Mrd. Euro<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

71<br />

60<br />

50<br />

53<br />

Bis 1 Jahr 1 bis 2<br />

Jahre<br />

45 45<br />

32<br />

2 bis 3<br />

Jahre<br />

Deckungsmasse<br />

Pfandbriefe<br />

3 bis 4<br />

Jahre<br />

28 25<br />

25<br />

4 bis 5<br />

Jahre<br />

69<br />

55<br />

5 bis 10<br />

Jahre<br />

78<br />

62<br />

Über 10<br />

Jahre<br />

25<br />

in Mrd. Euro<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

56<br />

40<br />

41<br />

30<br />

Bis 1 Jahr 1 bis 2<br />

Jahre<br />

Deckungsmasse Pfandbriefe<br />

35 32 35<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong> Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong><br />

ART <strong>DER</strong> KREDITNEHMER IN DECKUNG FÜR ÖFFENTLICHE<br />

PFANDBRIEFE<br />

Sonstige öffentliche<br />

Schuldner; 32%<br />

Weitere Deckungswerte;<br />

2%<br />

Örtliche<br />

Gebietskörperschaften;<br />

20%<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Staaten; 10%<br />

Regionale<br />

Gebietskörperschaften;<br />

35%<br />

2 bis 3<br />

Jahre<br />

28<br />

3 bis 4<br />

Jahre<br />

27<br />

18<br />

4 bis 5<br />

Jahre<br />

68<br />

5 bis 10<br />

Jahre<br />

OBJEKTARTEN IN <strong>DER</strong> DECKUNGSMASSE VON HYPOTHEKEN-<br />

PFANDBRIEFEN<br />

Weitere<br />

Grundstücke und Deckungswerte;<br />

unfertige Gebäude; 8,1%<br />

1,6%<br />

Sonstige Gebäude;<br />

7,7%<br />

Industriegebäude;<br />

2,3%<br />

Handelsgebäude;<br />

14,8%<br />

Büros; 21,6%<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong> Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG, Stand Q2 <strong>2012</strong><br />

Die Mitgliedsinstitute des Verbands deutscher Pfandbriefbanken diskutieren derzeit<br />

über den Ausbau der Transparenzvorschriften im Pfandbriefgesetz. Die bereits<br />

veröffentlichten Informationen sollen künftig um weitere Daten zur Deckungsmasse<br />

ergänzt werden. Einerseits sollen noch genauere Angaben über die Laufzeitenstruktur<br />

der Pfandbriefe und der Deckungsmasse sowie deren Zinsbindungen erhoben<br />

werden. So sollen für die ersten beiden Laufzeitenbänder Daten in sechsmonatigen<br />

Intervallen anstatt der aktuell geltenden Jahresintervalle publiziert<br />

werden. Andererseits soll der Anteil der festverzinslichen Darlehen in Deckung<br />

angegeben werden. Eine weitere Kennzahl, die aufgenommen werden soll, ist die<br />

Darlehensreife (Seasoning). Außerdem soll darüber Auskunft gegeben werden, wie<br />

groß der Anteil der Forderungen in der Deckungsmasse ist, die als Sicherheiten für<br />

Refinanzierungsgeschäfte mit der Europäischen Zentralbank verwendet werden<br />

können. Um den teilweise bei international diversifizierten Deckungsmassen einhergehenden<br />

Währungsrisiken mehr Rechnung zu tragen, sollen die barwertigen<br />

Fremdwährungspositionen nach Währung aufgelistet werden.<br />

Einige Pfandbriefprogramme halten neben der ordentlichen Deckung noch weitere<br />

Deckungswerte. Um welche Deckungswerte es sich dabei handelt, wird aktuell nicht<br />

im Einzelnen veröffentlicht. Dies könnte sich ebenfalls ändern. So sollen Informationen<br />

nach Art der Deckung und geografischer Zugehörigkeit publiziert werden sowie<br />

auch, ob es sich bei Forderungen gegenüber Banken um besicherte oder<br />

unbesicherte Positionen handelt. Aus unserer Sicht wäre aber auch interessant,<br />

inwieweit die Deckungsmasse Forderungen gegenüber Instituten aus der Gruppe<br />

45<br />

M ehrfamilienhäuser;<br />

18,7%<br />

13<br />

Eigenheime; 25,0%<br />

19<br />

Über 10<br />

Jahre<br />

Pfandbriefmarkt könnte noch transparenter<br />

werden<br />

Tieferer Einblick in „weitere<br />

Deckungswerte“


Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

des Emittenten enthält. Obgleich ein grenzüberschreitender Vergleich von Beleihungsausläufen<br />

nicht unproblematisch ist, sehen wir außerdem einen Mehrwert in<br />

der Publikation einer Kennzahl zum durchschnittlichen Beleihungsauslauf (zur internationalen<br />

Vergleichbarkeit von LTV siehe den Special „Wie aussagekräftig sind<br />

Beleihungsausläufe“ der DZ BANK AG, April <strong>2012</strong>). Immerhin könnten damit innerhalb<br />

des Pfandbriefssegments Vergleiche angestellt werden. Obgleich lediglich die<br />

ersten 60 Prozent des Beleihungsauslaufs ihren Weg in die Deckungsmasse finden<br />

und mit reiferen Deckungsstöcken gewöhnlich niedrigere Beleihungsausläufe<br />

einhergehen, wäre eine Kennzahl, die die Risiken des Immobilienmarktes widerspiegelt,<br />

zu begrüßen.<br />

Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit und die Aufgaben des<br />

Sachwalters<br />

Im Insolvenzfall der Pfandbriefbank ernennt das zuständige Gericht auf Antrag der<br />

BaFin einen oder zwei natürliche Personen als Sachwalter. Der Sachwalter kann<br />

auch bereits vor Insolvenz der Pfandbriefbank bestellt werden, wenn die BaFin dies<br />

für nötig erachtet. Der Sachwalter führt das Pfandbriefgeschäft der Pfandbriefbank<br />

unabhängig von der Insolvenzmasse der Bank als insolvenzfreies Vermögen weiter<br />

fort. Die Pfandbriefe werden nicht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die<br />

Pfandbriefbank fällig gestellt. Die Pfandbriefgläubiger werden vorrangig aus den<br />

Deckungsmassen der jeweiligen Pfandbriefgattung befriedigt. Erst wenn alle<br />

Ansprüche der Pfandbriefgläubiger vollständig erfüllt sind, können eventuell verbleibende<br />

Deckungswerte für die Befriedigung der anderen Bankgläubiger im allgemeinen<br />

Insolvenzverfahren der Pfandbriefbank verwendet werden. Nach unserem<br />

Verständnis nehmen die Pfandbriefgläubiger außerdem nicht an einem eventuellen<br />

Restrukturierungsverfahren des Emittenten teil. Pfandbriefgläubiger müssen daher<br />

nicht zur Rettung einer Bank auf Teile ihrer Forderungen verzichten.<br />

Der Sachwalter kann die gesamte Deckungsmasse oder Teile davon zusammen mit<br />

den dagegen stehenden Pfandbriefen an eine andere solvente Pfandbriefbank übertragen.<br />

Die solvente Pfandbriefbank würde die Verbindlichkeiten aus den Pfandbriefen<br />

der ursprünglichen Pfandbriefbank und die Verwaltung der Deckungsmasse<br />

übernehmen. Sollte sich keine solvente Pfandbriefbank finden, die die Deckungsmassen<br />

zusammen mit den Pfandbriefen übernimmt, so werden die Deckungsmassen<br />

vom Sachwalter geordnet abgewickelt.<br />

Bei der Abwicklung der Deckungsmassen können Liquiditätsrisiken auftreten, wenn<br />

die Laufzeit der Deckungswerte länger ist als die Laufzeit der umlaufenden Pfandbriefe.<br />

Die durch Liquiditätslücken entstehenden Refinanzierungsrisiken sind in den<br />

Mittelpunkt des Interesses der Ratingagenturen und Covered Bond Investoren<br />

gerückt. Das Pfandbriefgesetz gibt dem Sachwalter die Vollmacht, alles zu tun, was<br />

zur pünktlichen Rückzahlung der Pfandbriefe notwendig ist. So kann der Sachwalter<br />

beispielsweise Brückenkredite aufnehmen oder Deckungswerte veräußern, um den<br />

Zahlungsverpflichtungen bei den Pfandbriefen fristgerecht nachkommen zu können.<br />

Um die Liquiditätsrisiken nach Insolvenz der Pfandbriefbank weiter zu begrenzen,<br />

schafft das Pfandbriefgesetz die formalrechtliche Grundlage dafür, dass der Sachwalter<br />

auch Refinanzierungsgeschäfte mit der Bundesbank abschließen kann. So<br />

können eventuell auftretende Liquiditätslücken kurzfristig überbrückt werden, indem<br />

die insolvenzfreie Masse als Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit<br />

angesehen werden kann.<br />

26<br />

Sachwalter führt das Pfandbriefgeschäft<br />

des insolvenzfreien Vermögens<br />

fort<br />

Übertragung der Deckungsmasse<br />

zusammen mit Pfandbriefen an dritte<br />

Pfandbriefbanken<br />

Liquiditätslücken im Mittelpunkt des<br />

Interesses


Eine mehr technische Frage betrifft die operationalen Risiken nach Insolvenz der<br />

Pfandbriefbank, also die Frage, welche Ressourcen der Sachwalter zur Erfüllung<br />

seiner Tätigkeit nutzen kann. Das Pfandbriefgesetz stellt hierzu klar, dass der<br />

Sachwalter berechtigt ist, zur Erfüllung seiner Aufgaben auf die personellen und<br />

sachlichen Mittel der Pfandbriefbank zurückzugreifen. Die dabei tatsächlich anfallenden<br />

Kosten hat er der Insolvenzmasse zu erstatten. Allerdings bleibt die Frage,<br />

wie lange es dauert, bis der Sachwalter seine Arbeit aufnehmen kann. Was passiert<br />

in der Übergangszeit mit der Deckungsmasse, insbesondere wenn Zahlungen<br />

anstehen? Die Regelungen im Pfandbriefgesetz mit der Überdeckung von 2 Prozent<br />

und der Anforderung, die Liquidität der Deckungsmasse für die nächsten 180 Tage<br />

sicherzustellen, verschaffen dem Sachwalter einen zeitlichen Spielraum kurz nach<br />

Insolvenzeröffnung der Pfandbriefbank. Stellt der Sachwalter jedoch fest, dass eine<br />

Übertragung der Deckungsmasse zusammen mit den ausstehenden Pfandbriefen<br />

nicht möglich ist und die Werthaltigkeit der Deckungswerte insgesamt nicht mehr zur<br />

vollständigen Befriedigung der Pfandbriefgläubiger ausreicht, ist über die<br />

Deckungsmasse ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen. In diesem Fall<br />

würden die Pfandbriefe fällig gestellt und die Deckungsmasse würde liquidiert. Die<br />

Erlöse hieraus würden an die Pfandbriefgläubiger pari-passu ausgekehrt.<br />

PFANDBRIEFBANK MIT BESCHRÄNKTER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />

Die Deckungsmasse wird nach eventueller Insolvenz des Emittenten zu einer Pfandbriefbank mit beschränkter<br />

Geschäftstätigkeit. Die Pfandbriefbank bleibt nämlich trotz ihrer Insolvenz Rechtsträger der<br />

Deckungsmasse. Es besteht nur die Besonderheit, dass die Bank nicht mehr durch den Vorstand, sondern<br />

durch den Sachwalter vertreten wird. Der Sachwalter führt somit die Rechtsgeschäfte, die für die<br />

Abwicklung der Deckungsmasse bei vollständiger und fristgerechter Befriedigung der Pfandbriefgläubiger<br />

notwendig sind. Die Anzahl der Pfandbriefbanken mit beschränkter Geschäftstätigkeit korrespondiert mit<br />

der Anzahl der Deckungsmassen. Wird eine Pfandbriefbank insolvent und hat sie eine Deckungsmasse<br />

für Öffentliche Pfandbriefe und eine für <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe geführt, bleibt für jede Deckungsmasse eine<br />

„Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit“ bestehen.<br />

Quelle: DZ BANK AG<br />

Das Pfandbriefgesetz bietet dem Pfandbriefgläubiger – auch im internationalen<br />

Vergleich – ein hohes Schutzniveau. Der Pfandbrief stellt daher gegenwärtig eine<br />

der sichersten Geldanlagen dar. Im Fall der Krise einer Pfandbriefbank ist zudem<br />

eine gegenseitige Unterstützung innerhalb der Finanzbranche aus unserer Sicht<br />

nicht unwahrscheinlich, da die Banken ein hohes Interesse daran haben dürften, die<br />

Marke „Pfandbrief“ zu schützen.<br />

Refinanzierungsregister<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Das PfandBG lässt auch Deckungswerte für Pfandbriefe zu, die von anderen geeigneten<br />

Kreditinstituten treuhänderisch zugunsten der Pfandbriefbank gehalten und<br />

verwaltet werden (vorausgesetzt, diese Vermögensgegenstände erfüllen auch die<br />

allgemeinen Anforderungen des PfandBG an Deckungswerte für Pfandbriefe).<br />

Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Pfandbriefbank nach einer möglichen<br />

Insolvenz des anderen Kreditinstituts (Treuhänder der Deckungswerte) die Aussonderung<br />

der Werte verlangen kann. Das Refinanzierungsregister, das im Kreditwesengesetz<br />

(KWG) und in der Refinanzierungsregisterverordnung geregelt ist, bietet<br />

das Instrument, diese insolvenzfeste Treuhand zugunsten der Pfandbriefbank<br />

herzustellen.<br />

27<br />

Operationale Risiken: Wer verwaltet<br />

die Deckungsmasse?<br />

Pfandbriefgesetz bietet sehr hohes<br />

Schutzniveau<br />

Treuhänderisch verwaltete<br />

Deckungswerte


Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Die Regelungen im KWG zum Refinanzierungsregister lehnen sich an die Formulierungen<br />

des PfandBG an. Das Treuhand-Kreditinstitut (oder Refinanzierungsunternehmen)<br />

führt das Refinanzierungsregister, in das die Forderungen und/oder die<br />

Grundpfandrechte zugunsten der Pfandbriefbank eingetragen werden. Ein speziell<br />

einzusetzender Verwalter prüft die ordnungsgemäße Führung des Refinanzierungsregisters.<br />

Im Insolvenzfall des Refinanzierungsinstituts setzt die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht einen Sachwalter ein, der sich unabhängig vom Insolvenzverwalter<br />

um das Refinanzierungsregister kümmert. Dieser Sachwalter könnte<br />

von der BaFin, falls nötig, auch bereits vor Insolvenzeröffnung eingesetzt werden.<br />

Sowohl die Wortwahl als auch die Formulierungen im KWG ähneln in diesem<br />

Zusammenhang sehr den entsprechenden Regelungen im PfandBG.<br />

Die Eintragung der Forderungen und/oder Grundpfandrechte in das Refinanzierungsregister<br />

verhindert zwar, dass diese Vermögensgegenstände in die allgemeine<br />

Insolvenzmasse des Refinanzierungsinstituts fallen (insolvenzfeste Treuhand).<br />

Allerdings müssen der übertragungsberechtigte Begünstigte (hier: die Pfandbriefbank)<br />

und das Treuhand-Kreditinstitut eine Vereinbarung (oder Vertrag) abschließen,<br />

in dem der Anspruch der Pfandbriefbank auf die Vermögensgegenstände<br />

begründet wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Konsortialvereinbarung<br />

geschehen. Die Eintragung der Vermögensgegenstände in das Refinanzierungsregister<br />

allein reicht nicht aus. Dem Übertragungsberechtigten muss zudem von<br />

dem Refinanzierungsunternehmen ein Auszug aus dem Refinanzierungsregister<br />

übergeben werden, aus dem sich, für Dritte nachvollziehbar, der Anspruch des<br />

Übertragungsberechtigten gegen das Refinanzierungsunternehmen ableiten lässt.<br />

Aus unserer Sicht sind in diesem Zusammenhang vor allem drei Aspekte wichtig:<br />

» Die Vereinbarungen zwischen der Pfandbriefbank und dem Refinanzierungsinstitut<br />

müssen rechtlich bindend und wirksam sein. Ratingagenturen haben angekündigt,<br />

diesen Punkt im Rahmen ihrer Analyse zu prüfen (siehe zum Beispiel<br />

S&P „German Refinancing Registers Could Help Source Assets For<br />

Pfandbrief“, Oktober 2007).<br />

» Die Verträge, die die Forderungen aus dem Kundengeschäft begründen (zum<br />

Beispiel Kreditverträge), müssen den Verkauf und die Übertragung der Forderungen<br />

und gegebenenfalls der dazugehörigen Sicherheiten (Grundpfandrechte<br />

bei Immobilienfinanzierungen) zulassen.<br />

» Die Eintragung der Vermögensgegenstände in das Refinanzierungsregister<br />

schränkt die Rechte auf Einwendungen und Einreden Dritter gegen die eingetragenen<br />

Forderungen oder grundpfandrechtlichen Sicherheiten nicht ein. Ein<br />

Beispiel hierfür wäre nach unserem Verständnis der Fall einer stillen Abtretung<br />

der Kreditforderungen. In diesem Fall wird der Kreditnehmer (zumindest anfänglich)<br />

nicht über die Übertragung des Kredits an die Pfandbriefbank informiert.<br />

Die Rechte des Kreditnehmers, beispielsweise gegenläufige Forderungen mit<br />

bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Kredit im Insolvenzfall des Treuhand-<br />

Kreditinstituts miteinander aufzurechnen, werden durch die Eintragung der<br />

Forderung in das Refinanzierungsregister nicht berührt (siehe zum Beispiel den<br />

Special Report von Fitch „The Refinancing Register in German Structured<br />

Finance Transactions“, Dezember 2011).<br />

28<br />

KWG lehnt sich an das PfandBG an<br />

Insolvenzfeste Treuhand durch das<br />

Refinanzierungsregister<br />

Vertrag erforderlich<br />

Forderungen / Sicherheiten müssen<br />

übertragbar sein<br />

Einrederechte Dritter bestehen fort


Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Die oben beschriebenen Regelungen zum Refinanzierungsregister bieten rechtliche<br />

Sicherheit, wenn die Deckungswerte von einem Dritten treuhänderisch für eine<br />

Pfandbriefbank verwaltet werden. Die Verwendung des Refinanzierungsregisters im<br />

Pfandbriefgeschäft erhöht jedoch die Komplexität der Transaktionsstruktur. Die<br />

vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Treuhänder-Kreditinstitut und der<br />

Pfandbriefbank sind nicht öffentlich verfügbar und dadurch für externe Beobachter<br />

nicht durchschaubar. Der Pfandbriefgläubiger muss sich bei der operativen Umsetzung<br />

auf die Sorgfalt des Refinanzierungsinstituts verlassen, die durch den Verwalter<br />

des Refinanzierungsregisters allerdings einer gewissen Kontrolle unterliegt.<br />

Insofern besteht bei der Verwendung des Refinanzierungsregisters für den Pfandbriefinvestor<br />

auch eine Verbindung mit dem Refinanzierungsinstitut.<br />

Anwendungsbeispiele<br />

Das Refinanzierungsregister bietet mehrere Anwendungsmöglichkeiten für das<br />

Pfandbriefgeschäft: Geschäftsbanken ohne Pfandbrieflizenz können auf diesem<br />

Wege Pfandbriefbanken Deckungswerte zur Verfügung stellen und indirekt von der<br />

günstigen Refinanzierung via Pfandbriefe profitieren, wenn sich Pfandbriefbanken<br />

auf diese Weise anderen Kreditinstituten als Refinanzierungsplattform zur Verfügung<br />

stellen (Pooling-Modell). Außerdem können Konsortialkredite, auch wenn sie erst im<br />

nachhinein syndiziert werden, via Refinanzierungsregister von mehreren Pfandbriefbanken<br />

entsprechend der übernommenen Risikoquote als Deckungsmasse für ihre<br />

jeweiligen Pfandbriefprogramme benutzt werden. Der Vorteil bei der Nutzung des<br />

Refinanzierungsregisters ist bei den genannten Beispielen, dass eine kosten- und<br />

zeitaufwändige grundbuchliche Vollziehung einer Grundpfandrechtsabtretung und<br />

eine Benachrichtigung der Kreditnehmer auf einen späteren Zeitpunkt (zum Beispiel<br />

falls es durch die Insolvenz des Refinanzierungsinstituts erforderlich wird) verschoben<br />

werden beziehungsweise völlig unterbleiben kann.<br />

Eine weitere Anwendungsmöglichkeit für das Refinanzierungsregister wären strukturierte<br />

Covered Bonds nach deutschem Recht. Die Deutsche Pfandbriefbank (pbb)<br />

hat zum Beispiel eine Struktur vorgestellt, bei der das Kreditinstitut Forderungen und<br />

dazugehörige Sicherheiten an eine Zweckgesellschaft überträgt. Die insolvenzfeste<br />

Treuhand würde wieder via Refinanzierungsregister erreicht. Die Vermögensgegenstände<br />

würden zunächst auf der Bilanz der pbb verbleiben, die Zweckgesellschaft<br />

hätte jedoch im Falle der Insolvenz der pbb ein Aussonderungsrecht bezüglich der<br />

im Refinanzierungsregister eingetragenen Assets. Wie im Modell für UK Covered<br />

Bonds würde die Zweckgesellschaft eine mit den auf sie übertragenen Vermögensgegenständen<br />

besicherte Garantie für die von der pbb aufgelegten Anleihen zugunsten<br />

der Anleihegläubiger aussprechen. Der Emittent der strukturierten Covered<br />

Bonds unterliegt bei der Auswahl möglicher Deckungswerte nicht den Anforderungen<br />

des PfandBG, wodurch die Bank mehr Gestaltungsspielräume bei der konkreten<br />

Umsetzung hätte.<br />

29<br />

Höhere Komplexität<br />

Pfandbriefbanken als Refinanzierungsplattform<br />

Strukturierte Covered Bonds nach<br />

deutschem Recht


TABELLENANHANG<br />

TABELLARISCHE ÜBERSICHT ZUM PFANDBRIEFGESETZ<br />

Pfandbriefgattungen <strong>Hyp</strong>othekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe, Flugzeugpfandbriefe<br />

Emittent Universalbanken mit Pfandbrieflizenz<br />

Spezialbankprinzip Nein<br />

Besondere Aufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Unabhängige Kontrolle der Deckungsmasse Ja<br />

Deckungsfähige Darlehen Je nach Pfandbriefgattung <strong>Hyp</strong>othekendarlehen, Kommunalkredite, Schiffsfinanzierungen oder Flugzeugfinanzierungen<br />

Deckungsregister Ja<br />

Geografische Restriktion deckungsfähiger Darlehen<br />

EWR, Schweiz, USA, Kanada, Japan; 10%-Grenze für Länder außerhalb der EU, bei denen das Konkursvorrecht<br />

der Pfandbriefgläubiger nicht sichergestellt ist<br />

Beleihungsgrenzen Eigenheimfinanzierungen: 60%<br />

Gewerbeimmobilien: 60%<br />

Schiffsfinanzierungen: 60%<br />

Flugzeugsfinanzierungen: 60%<br />

Umlaufbegrenzung Nein<br />

Gesetzliche Mindestüberdeckung 2%<br />

Ersatzdeckungsgrenze Öffentliche Pfandbriefe: 10%<br />

<strong>Hyp</strong>otheken-, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe: 20%<br />

Vorschriften zur Wertermittlung bei Immobilien, Ja<br />

Schiffen und Flugzeugen?<br />

Kongruenzvorschriften Barwertige und nominale Deckungsanforderung, Einhaltung eines 180-Tage-Liquiditätspolsters<br />

Stresstest bei Deckungswertrechnung Ja, Zins- und Währungsstresstest<br />

Derivate in Deckung zulässig? Ja<br />

Kann der Emittent in Konkurs gehen? Ja<br />

Behandlung im Konkursfall Weiterbedienung gemäß Emissionsbedingung<br />

52 (4) OGAW-Richtlinie erfüllt Ja<br />

CRD erfüllt Ja<br />

Grundsätzlich EZB-repofähig? Ja<br />

Quelle: ECBC, DZ BANK AG<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

30


ÜBERSICHT: EMITTENTEN VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN NACH PFANDBG (1/3)<br />

Aareal<br />

Bank<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Berlin<strong>Hyp</strong> BayernLB BremerLB Commerzbank<br />

31<br />

Coreal Deka <strong>DG</strong> HYP Deutsche<br />

<strong>Hyp</strong>o<br />

Dexia vdp<br />

Nennwert Deckungsmasse<br />

(in Mio. Euro)<br />

3.298 6.386 38.064 4.417 1.422 1.398 16.192 23.265 12.863 31.397 382.000<br />

Nennwert Pfandbriefe<br />

(in Mio. Euro)<br />

2.967 5.947 25.621 3.815 1.052 1.259 14.868 20.539 12.122 28.994 315.792<br />

Überdeckung (in %)<br />

DZ Kennzahl zur größ-<br />

11% 7% 49% 16% 35% 11% 9% 13% 6% 8% 21%<br />

ten Liquiditätslücke<br />

(in %)*<br />

1% 18% 2% 9% 36% 27% 14% 10% 6% 6% 1%<br />

Geografische Verteilung<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Deutschland 74% 90% 93% 100% 83% 68% 91% 62% 56% 71% 81%<br />

GIIPS** 9% 0% 1% 0% 1% 10% 0% 22% 10% 9% 5%<br />

Zentral- und Mitteleuropa<br />

2% 0% 0% 0% 0% 7% 2% 1% 2% 1% 1%<br />

Andere europäische<br />

Länder<br />

13% 9% 6% 0% 14% 15% 3% 13% 26% 15% 11%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder<br />

2% 1% 0% 0% 1% 0% 4% 3% 6% 4% 2%<br />

Verteilung nach Forderungstyp<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Staaten 9% 5% 5% 0% 0% 11% 2% 9% 12% 7% 10%<br />

Regionale Gebietskörperschaften<br />

59% 68% 37% 9% 47% 20% 12% 31% 42% 51% 35%<br />

Örtliche Gebietskörperschaften<br />

1% 0% 25% 47% 0% 4% 3% 37% 1% 25% 20%<br />

Sonstige öffentliche<br />

Schuldner<br />

30% 17% 28% 33% 53% 66% 82% 23% 45% 18% 32%<br />

Weitere Deckungswerte 0% 9% 5% 11% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2%<br />

Ratings<br />

(Moody's/ S&P/ Fitch)<br />

--/--/AAA Aa1/--/AAA Aaa/--/AAA --/--/-- --/--/-- --/--/-- Aaa/AAA/-- --/AAA/-- Aa2/--/-- --/AA-/-- --<br />

TPI (Moody's) -- High High -- -- -- High -- High -- --<br />

ALMM (S&P) -- -- -- -- -- -- Moderate Low -- Low --<br />

D-Cap*** (Fitch) 8% 7% 12% -- -- -- -- -- -- -- --<br />

Collateral Score (in %) -- 6% 5% -- -- -- 3% -- 4% -- --<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

* Die Kennzahl ist die größte Differenz zwischen Zahlungsverpflichtungen auf die ausstehenden Pfandbriefe<br />

gegenüber den erwarteten Zahlungseingängen auf die Deckungswerte je Laufzeitenband (nach §28<br />

PfandBG) in Relation zum aktuell ausstehenden Gesamtvolumen der Pfandbriefen<br />

** GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

*** vormals D-Faktor bis August <strong>2012</strong>


ÜBERSICHT: EMITTENTEN VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN NACH PFANDBG (2/3)<br />

DKB Düssel<strong>Hyp</strong> Eurohypo Helaba HSH KSK LBB LBBW<br />

32<br />

MM<br />

Warburg<br />

Mü<strong>Hyp</strong> vdp<br />

Nennwert Deckungsmasse<br />

(in Mio. Euro)<br />

6.418 5.587 34.555 19.504 6.692 525 3.328 46.854 151 8.538 382.000<br />

Nennwert Pfandbriefe<br />

(in Mio. Euro)<br />

4.544 4.881 32.267 15.571 5.490 382 1.644 35.832 124 7.918 315.792<br />

Überdeckung (in %)<br />

DZ Kennzahl zur größ-<br />

41% 14% 7% 25% 22% 37% 102% 31% 22% 8% 21%<br />

ten Liquiditätslücke<br />

(in %)*<br />

7% 9% 6% 5% 17% 14% 0% 5% 28% 14% 1%<br />

Geografische Verteilung<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Deutschland 100% 52% 69% 93% 78% 100% 98% 97% 100% 80% 81%<br />

GIIPS** 0% 22% 4% 6% 2% 0% 0% 1% 0% 3% 5%<br />

Zentral- und Mitteleuropa<br />

0% 6% 4% 0% 2% 0% 0% 0% 0% 3% 1%<br />

Andere europäische<br />

Länder<br />

0% 19% 19% 1% 17% 0% 1% 1% 0% 13% 11%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder<br />

0% 0% 5% 0% 1% 0% 1% 1% 0% 0% 2%<br />

Verteilung nach Forderungstyp<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Staaten 1% 14% 18% 4% 17% 0% 12% 5% 0% 10% 10%<br />

Regionale Gebietskörperschaften<br />

16% 32% 66% 17% 56% 2% 44% 18% 3% 54% 35%<br />

Örtliche Gebietskörperschaften<br />

63% 4% 10% 46% 5% 65% 2% 12% 0% 12% 20%<br />

Sonstige öffentliche<br />

Schuldner<br />

20% 41% 2% 34% 22% 32% 42% 64% 97% 21% 32%<br />

Weitere Deckungswerte 1% 9% 5% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 3% 2%<br />

Ratings<br />

(Moody's/ S&P/ Fitch)<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Aa1/--/-- --/--/AA- Aa1/AAA/-- Aaa/AAA/<br />

AAA<br />

Aa1/--/-- --/--/-- Aaa/--/AAA Aaa/--/AAA --/--/-- Aaa/--/-- --<br />

TPI (Moody's) High -- High High High -- High High -- High --<br />

ALMM (S&P) -- -- Low Low -- -- -- -- -- -- --<br />

D-Cap*** (Fitch) -- 6% -- 9% -- -- 7% 8% -- -- --<br />

Collateral Score (in %) 4% -- 3% 5% 9% -- 5% 3% -- 6% --<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

* Die Kennzahl ist die größte Differenz zwischen Zahlungsverpflichtungen auf die ausstehenden Pfandbriefe<br />

gegenüber den erwarteten Zahlungseingängen auf die Deckungswerte je Laufzeitenband (nach §28<br />

PfandBG) in Relation zum aktuell ausstehenden Gesamtvolumen der Pfandbriefen<br />

** GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

*** vormals D-Faktor bis August <strong>2012</strong>


ÜBERSICHT: EMITTENTEN VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN NACH PFANDBG (3/3)<br />

NordLB PBB Postbank SaarLB SEB SSK Köln UniCredit<br />

Bank<br />

33<br />

WestImmo WL Bank Wüstenrot vdp<br />

Nennwert Deckungsmasse<br />

(in Mio. Euro)<br />

26.556 35.483 2.584 2.435 4.047 744 8.796 1.399 21.239 7 382.000<br />

Nennwert Pfandbriefe<br />

(in Mio. Euro)<br />

17.861 31.545 1.898 1.343 3.515 162 7.003 1.154 19.054 5 315.792<br />

Überdeckung (in %)<br />

DZ Kennzahl zur größ-<br />

49% 12% 36% 81% 15% 358% 26% 21% 11% 40% 21%<br />

ten Liquiditätslücke<br />

(in %)*<br />

1% 4% 62% 5% 20% 30% 7% 16% 10% 100% 1%<br />

Geografische Verteilung<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Deutschland 97% 50% 80% 100% 91% 95% 97% 100% 85% 100% 81%<br />

GIIPS** 0% 12% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 8% 0% 5%<br />

Zentral- und Mitteleuropa<br />

0% 3% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 1% 0% 1%<br />

Andere europäische<br />

Länder<br />

3% 30% 20% 0% 9% 5% 3% 0% 6% 0% 11%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder<br />

0% 5% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2%<br />

Verteilung nach Forderungstyp<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Staaten 5% 39% 11% 0% 6% 1% 3% 0% 10% 0% 10%<br />

Regionale Gebietskörperschaften<br />

26% 33% 32% 16% 46% 3% 39% 22% 36% 0% 35%<br />

Örtliche Gebietskörperschaften<br />

19% 4% 0% 21% 2% 23% 45% 52% 36% 0% 20%<br />

Sonstige öffentliche<br />

Schuldner<br />

42% 24% 58% 60% 41% 72% 13% 26% 17% 100% 32%<br />

Weitere Deckungswerte 8% 0% 0% 3% 4% 0% 0% 0% 1% 0% 2%<br />

Ratings<br />

(Moody's/ S&P/ Fitch)<br />

TPI (Moody's) High<br />

Aaa/--/-- Aaa/AA+/-- Aaa/AAA/<br />

AAA<br />

Probable-<br />

High<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

--/--/-- Aa1/--/-- Aaa/--/-- Aaa/AAA/<br />

AAA<br />

--/A/-- --/AAA/-- --/--/AAA --<br />

High -- High High High -- -- -- --<br />

ALMM (S&P) -- Low Moderate -- -- -- Low Low Low -- --<br />

D-Cap*** (Fitch) -- -- 8% -- -- -- 12% -- -- 5% --<br />

Collateral Score (in %) 3% 5% 5% -- 6% 14% 5% -- -- -- --<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

* Die Kennzahl ist die größte Differenz zwischen Zahlungsverpflichtungen auf die ausstehenden Pfandbriefe<br />

gegenüber den erwarteten Zahlungseingängen auf die Deckungswerte je Laufzeitenband (nach §28<br />

PfandBG) in Relation zum aktuell ausstehenden Gesamtvolumen der Pfandbriefen<br />

** GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

*** vormals D-Faktor bis August <strong>2012</strong>


ÜBERSICHT: EMITTENTEN VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN NACH PFANDBG (1/3)<br />

Nennwert<br />

Deckungsmasse<br />

(in Mio. Euro)<br />

Nennwert Pfandbriefe<br />

(in Mio. Euro)<br />

Überdeckung<br />

(in %)<br />

DZ Kennzahl zur<br />

größten Liquiditätslücke<br />

(in %)*<br />

Aareal<br />

Bank<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

apoBank Berlin<strong>Hyp</strong> BayernLB BremerLB Coreal Deka <strong>DG</strong> HYP Deutsche<br />

Bank<br />

34<br />

Deutsche<br />

<strong>Hyp</strong>o<br />

DKB vdp<br />

12.517 2.914 17.553 12.857 1.161 3.521 175 15.269 5.373 8.658 6.155 274.277<br />

10.083 1.669 13.915 8.546 864 3.004 45 13.173 3.145 7.329 3.540 213.234<br />

24% 75% 26% 50% 34% 17% 290% 16% 71% 18% 74% 29%<br />

3% 21% 9% 11% 17% 9% 56% 3% 55% 4% 27% 3%<br />

Geografische<br />

Verteilung (in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Deutschland 16% 100% 78% 63% 100% 100% 66% 84% 94% 62% 100% 76%<br />

GIIPS** 19% 0% 0% 5% 0% 0% 0% 0% 0% 3% 0% 4%<br />

Zentral- und Mitteleuropa<br />

7% 0% 6% 2% 0% 0% 0% 1% 0% 0% 0% 2%<br />

Andere europäische<br />

Länder<br />

44% 0% 16% 25% 0% 0% 34% 12% 6% 27% 0% 15%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder<br />

13% 0% 0% 5% 0% 0% 0% 3% 0% 8% 0% 3%<br />

Verteilung nach<br />

Immobilientypen<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Eigenheime 0% 75% 1% 9% 31% 4% 0% 31% 31% 3% 39% 25%<br />

Mehrfamilienhäuser<br />

8% 13% 18% 12% 26% 22% 0% 17% 22% 13% 55% 19%<br />

Büros 27% 0% 22% 36% 8% 20% 49% 20% 17% 30% 0% 22%<br />

Handelsgebäude 20% 0% 14% 22% 3% 14% 14% 15% 8% 28% 1% 15%<br />

Industriegebäude 12% 0% 1% 0% 0% 1% 0% 1% 4% 0% 0% 2%<br />

Sonstige<br />

Gebäude<br />

Grundstücke und<br />

15% 6% 19% 6% 29% 19% 9% 11% 16% 13% 1% 8%<br />

unfertige<br />

Gebäude<br />

3% 0% 0% 3% 0% 0% 0% 2% 0% 4% 0% 2%<br />

Weitere<br />

Deckungswerte<br />

15% 6% 25% 11% 3% 21% 28% 3% 2% 9% 4% 8%<br />

Ratings<br />

(Moody's/ S&P/<br />

Fitch)<br />

--/--/AAA --/AAA/-- Aa1/--/AA+ Aaa/--/AAA --/--/-- --/--/AA- --/--/-- --/AAA/-- Aaa/AAA/-- Aa2/--/-- Aa1/--/-- --<br />

TPI (Moody's) -- -- High High -- -- -- -- Probable High High --<br />

ALMM (S&P) -- Low -- -- -- -- -- Low Low -- -- --<br />

D-Cap*** (Fitch) 26% -- 17% 19% -- 18% -- -- -- -- -- --<br />

Collateral Score<br />

(in %)<br />

-- -- 13% 9% -- -- -- -- 13% 11% 14% --<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

* Die Kennzahl ist die größte Differenz zwischen Zahlungsverpflichtungen auf die ausstehenden Pfandbriefe<br />

gegenüber den erwarteten Zahlungseingängen auf die Deckungswerte je Laufzeitenband (nach §28<br />

PfandBG) in Relation zum aktuell ausstehenden Gesamtvolumen der Pfandbriefen<br />

** GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

*** vormals D-Faktor bis August <strong>2012</strong>


ÜBERSICHT: EMITTENTEN VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN NACH PFANDBG (2/3)<br />

Nennwert<br />

Deckungsmasse<br />

(in Mio. Euro)<br />

Nennwert Pfandbriefe<br />

(in Mio. Euro)<br />

Überdeckung<br />

(in %)<br />

DZ Kennzahl zur<br />

größten Liquiditätslücke<br />

(in %)*<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Düssel<strong>Hyp</strong> Eurohypo Haspa Helaba HSH ING Diba KSK LBB LBBW<br />

35<br />

MM Warburg<br />

Mü<strong>Hyp</strong> vdp<br />

740 44.108 3.594 9.469 5.782 2.312 2.249 3.342 11.123 1.005 18.344 274.277<br />

533 36.164 3.003 5.923 4.797 1.200 1.696 2.665 7.141 919 16.406 213.234<br />

39% 22% 20% 60% 21% 93% 33% 25% 56% 9% 12% 29%<br />

15% 2% 23% 6% 0% 38% 10% 13% -1% 14% 8% 3%<br />

Geografische<br />

Verteilung (in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Deutschland 54% 66% 100% 88% 58% 100% 100% 89% 95% 97% 72% 76%<br />

GIIPS** 0% 12% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 4%<br />

Zentral- und Mitteleuropa<br />

0% 4% 0% 0% 1% 0% 0% 1% 0% 0% 0% 2%<br />

Andere europäische<br />

Länder<br />

22% 17% 0% 10% 35% 0% 0% 9% 2% 3% 19% 15%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder<br />

24% 1% 0% 2% 5% 0% 0% 0% 3% 0% 9% 3%<br />

Verteilung nach<br />

Immobilientypen<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Eigenheime 5% 23% 42% 2% 0% 92% 43% 8% 29% 2% 49% 25%<br />

Mehrfamilienhäuser<br />

7% 13% 30% 16% 21% 5% 27% 29% 23% 12% 19% 19%<br />

Büros 60% 25% 9% 44% 40% 0% 6% 31% 14% 57% 13% 22%<br />

Handelsgebäude 12% 23% 2% 26% 9% 0% 1% 11% 9% 21% 5% 15%<br />

Industriegebäude 0% 5% 1% 2% 0% 0% 0% 5% 1% 0% 0% 2%<br />

Sonstige<br />

Gebäude<br />

Grundstücke und<br />

6% 5% 11% 3% 14% 0% 7% 7% 19% 4% 2% 8%<br />

unfertige<br />

Gebäude<br />

0% 2% 0% 0% 1% 0% 0% 0% 2% 0% 0% 2%<br />

Weitere<br />

Deckungswerte<br />

11% 4% 6% 7% 14% 3% 17% 8% 4% 4% 11% 8%<br />

Ratings<br />

(Moody's/ S&P/<br />

Fitch)<br />

--/--/-- Aa1/AAA/-- Aaa/--/-- --/--/AAA Aa1/--/-- Aaa/--/-- Aaa/--/-- Aaa/--/-- Aaa/--/-- --/--/-- Aaa/--/-- --<br />

TPI (Moody's) -- High High -- High High High High High -- High --<br />

ALMM (S&P) -- Low -- -- -- -- -- -- -- -- -- --<br />

D-Cap*** (Fitch) -- -- -- 22% -- -- -- -- -- -- -- --<br />

Collateral Score<br />

(in %)<br />

-- 10% 9% -- 18% 4% 5% 11% 9% -- 5% --<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

* Die Kennzahl ist die größte Differenz zwischen Zahlungsverpflichtungen auf die ausstehenden Pfandbriefe<br />

gegenüber den erwarteten Zahlungseingängen auf die Deckungswerte je Laufzeitenband (nach §28<br />

PfandBG) in Relation zum aktuell ausstehenden Gesamtvolumen der Pfandbriefen<br />

** GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

*** vormals D-Faktor bis August <strong>2012</strong>


ÜBERSICHT: EMITTENTEN VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN NACH PFANDBG (3/3)<br />

Nennwert<br />

Deckungsmasse<br />

(in Mio. Euro)<br />

Nennwert Pfandbriefe<br />

(in Mio. Euro)<br />

Überdeckung<br />

(in %)<br />

DZ Kennzahl zur<br />

größten Liquiditätslücke<br />

(in %)*<br />

NordLB PBB Postbank SaarLB SEB SSK Köln UniCredit<br />

Bank<br />

36<br />

Valoris<br />

Bank<br />

WestImmo WL Bank Wüstenrot vdp<br />

2.097 19.683 8.401 569 4.716 2.298 26.670 1.173 9.828 11.320 4.678 274.277<br />

755 13.653 7.264 217 3.373 716 21.650 1.004 8.073 9.759 4.159 213.234<br />

178% 44% 16% 163% 40% 221% 23% 17% 22% 16% 12% 29%<br />

-2% 5% 14% 22% 17% 19% 8% 21% 6% 7% 9% 3%<br />

Geografische<br />

Verteilung (in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Deutschland 87% 53% 100% 43% 83% 100% 100% 100% 49% 100% 100% 76%<br />

GIIPS** 0% 3% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 4% 0% 0% 4%<br />

Zentral- und Mitteleuropa<br />

6% 6% 0% 0% 2% 0% 0% 0% 8% 0% 0% 2%<br />

Andere europäische<br />

Länder<br />

7% 32% 0% 57% 15% 0% 0% 0% 26% 0% 0% 15%<br />

Andere außereuropäische<br />

Länder<br />

0% 6% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 13% 0% 0% 3%<br />

Verteilung nach<br />

Immobilientypen<br />

(in %)<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

Eigenheime 36% 1% 85% 0% 1% 36% 40% 4% 20% 36% 82% 25%<br />

Mehrfamilienhäuser<br />

18% 20% 7% 7% 32% 35% 25% 17% 8% 39% 8% 19%<br />

Büros 24% 36% 0% 35% 23% 0% 13% 8% 37% 7% 0% 22%<br />

Handelsgebäude 7% 25% 0% 30% 26% 0% 9% 56% 16% 6% 0% 15%<br />

Industriegebäude 0% 2% 0% 0% 0% 27% 2% 0% 0% 0% 0% 2%<br />

Sonstige<br />

Gebäude<br />

Grundstücke und<br />

8% 9% 0% 11% 4% 0% 2% 9% 13% 1% 4% 8%<br />

unfertige<br />

Gebäude<br />

0% 1% 0% 0% 0% 1% 4% 0% 1% 2% 0% 2%<br />

Weitere<br />

Deckungswerte<br />

6% 4% 9% 17% 14% 1% 4% 6% 4% 8% 5% 8%<br />

Ratings<br />

(Moody's/ S&P/<br />

Fitch)<br />

TPI (Moody's) High<br />

Aaa/--/-- Aa1/AA+/<br />

AA+<br />

Probable-<br />

High<br />

Aaa/ AAA/<br />

AAA<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

High --<br />

--/--/-- Aa1/--/-- Aaa/--/-- Aa1/--/AAA --/--/-- --/AA/-- --/AAA/-- --/AA/-- --/--/AAA --<br />

Probable-<br />

High<br />

High High -- -- -- -- --<br />

ALMM (S&P) -- Low Low -- -- -- -- -- Low Low -- --<br />

D-Cap*** (Fitch) -- 27% 14% -- -- -- 20% -- -- -- 15% --<br />

Collateral Score<br />

(in %)<br />

11% 11% 3% -- 18% 12% 12% -- -- -- -- --<br />

Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK AG<br />

* Die Kennzahl ist die größte Differenz zwischen Zahlungsverpflichtungen auf die ausstehenden Pfandbriefe<br />

gegenüber den erwarteten Zahlungseingängen auf die Deckungswerte je Laufzeitenband (nach §28<br />

PfandBG) in Relation zum aktuell ausstehenden Gesamtvolumen der Pfandbriefen<br />

** GIIPS = Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Spanien<br />

*** vormals D-Faktor bis August <strong>2012</strong>


Impressum<br />

Herausgeber: <strong>DG</strong> HYP – Deutsche Genossenschafts-<strong>Hyp</strong>othekenbank AG,<br />

Rosenstraße 2, 20095 Hamburg<br />

Vorstand: Dr. Georg Reutter (Sprecher), Dr. Carsten Meyer-Raven, Manfred Salber<br />

Verantwortlich: Oliver Piquardt, Credit Financials and Structured Credits<br />

Autoren: Thorsten Euler, Analyst Covered Bonds<br />

Jörg Homey, Leiter Covered Bond Research<br />

Michael Spies, Analyst Covered Bonds<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

Alle DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,<br />

Frankfurt am Main <strong>2012</strong><br />

Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung der <strong>DG</strong> HYP<br />

37


Disclaimer<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

1. Herausgeber dieses Dokuments ist die <strong>DG</strong> HYP – Deutsche Genossenschafts-<strong>Hyp</strong>othekenbank AG, Hamburg.<br />

2. Dieses Dokument wurde von der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank AG, Frankfurt am Main, Deutschland („DZ BANK“) erstellt und von der DZ BANK für die Verteilung in Deutschland und<br />

solchen Orten, die nachstehend genannt sind, genehmigt. Die Analysten, die dieses Dokument verfasst haben, sind bei der DZ BANK angestellt.<br />

Unsere Empfehlungen stellen keine Anlageberatung dar und können deshalb je nach den speziellen Anlagezielen, dem Anlagehorizont oder der individuellen Vermögenslage für einzelne Anleger nicht oder nur<br />

bedingt geeignet sein. Die in diesem Dokument enthaltenen Empfehlungen und Meinungen geben die nach besten Kräften erstellte Beurteilung der DZ BANK zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments wieder<br />

und können aufgrund künftiger Ereignisse oder Entwicklungen ohne Vorankündigung geändert werden. Dieses Dokument darf in allen Ländern nur in Einklang mit dem jeweils dort geltenden Recht verteilt<br />

werden, und Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sollten sich über die dort geltenden Rechtsvorschriften informieren und diese befolgen. Dieses Dokument stellt eine unabhängige Bewertung<br />

der entsprechenden Emittentin beziehungsweise Wertpapiere durch die DZ BANK dar und alle hierin enthaltenen Bewertungen, Meinungen oder Erklärungen sind diejenigen des Verfassers des Dokuments und<br />

stimmen nicht notwendigerweise mit denen der Emittentin oder dritter Parteien überein.<br />

Dieses Dokument wurde Ihnen lediglich zu Informationszwecken übergeben und darf weder ganz noch teilweise vervielfältigt, an andere Personen weiter verteilt oder veröffentlicht werden.<br />

Die DZ BANK hat die Informationen, auf die sich das Dokument stützt, aus Quellen übernommen, die sie als zuverlässig einschätzt, hat aber nicht alle diese Informationen selbst nachgeprüft. Dementsprechend<br />

geben die DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der in<br />

diesem Dokument enthaltenen Informationen oder Meinungen ab. Des Weiteren übernimmt die DZ BANK keine Haftung für Verluste, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieses Dokuments verursacht<br />

werden und/oder mit der Verwendung dieses Dokuments im Zusammenhang stehen.<br />

Eine Entscheidung bezüglich einer Wertpapieranlage sollte auf der Grundlage unabhängiger Investmentanalysen und Verfahren sowie anderer Studien, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Informationsmemoranden,<br />

Verkaufs- oder Emissionsprospekte erfolgen und nicht auf der Grundlage dieses Dokuments. Obgleich die DZ BANK <strong>Hyp</strong>erlinks zu Internet-Seiten von in dieser Studie erwähnten Unternehmen<br />

angeben kann, bedeutet die Einbeziehung eines Links nicht, dass die DZ BANK sämtliche Daten auf der verlinkten Seite bzw. Daten, auf welche von dieser Seite aus zugegriffen werden kann, bestätigt, empfiehlt<br />

oder genehmigt. Die DZ BANK übernimmt weder eine Haftung für solche Daten noch für irgendwelche Konsequenzen, die aus der Verwendung dieser Daten entstehen.<br />

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar und darf auch nicht dahin gehend ausgelegt<br />

werden. Die Informationen in diesem Dokument stellen keine Anlageberatung dar. Mit der Ausarbeitung dieses Dokuments wird die DZ BANK gegenüber keiner Person als Anlageberater oder als Portfolioverwalter<br />

tätig.<br />

Die DZ BANK ist berechtigt, Investment Banking- und sonstige Geschäftsbeziehungen zu dem/den Unternehmen zu unterhalten, die Gegenstand dieser Studie sind. Die Research-Analysten der DZ BANK liefern<br />

ebenfalls wichtigen Input für Investment Banking- und andere Verfahren zur Auswahl von Unternehmen. Anleger sollten davon ausgehen, dass die DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder deren jeweilige<br />

Tochtergesellschaften bestrebt sind bzw. sein werden, Investment Banking- oder sonstige Geschäfte von dem bzw. den Unternehmen, die Gegenstand dieser Studie sind, zu akquirieren, und dass die Research-<br />

Analysten, die an der Erstellung dieser Studie beteiligt waren, im Rahmen des geltenden Rechts am Zustandekommen eines solchen Geschäfts beteiligt sein können. DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder<br />

deren jeweilige Tochtergesellschaften sowie deren Mitarbeiter halten möglicherweise Positionen in diesen Wertpapieren oder tätigen Geschäfte mit diesen Wertpapieren.<br />

Research-Analysten werden nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Der/die Verfasser dieser Studie erhält/erhalten eine Vergütung, die (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der<br />

DZ BANK basiert, welche Erträge aus dem Investment Banking-Geschäft und anderen Geschäftsbereichen des Unternehmens einschließt. Die Analysten der DZ BANK und deren Haushaltsmitglieder sowie Personen,<br />

die den Analysten Bericht erstatten, dürfen grundsätzlich kein finanzielles Interesse an Wertpapieren oder Futures von Unternehmen haben, die vom Analysten gecovert werden.<br />

3. Spezifische Angaben für die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada: Dieses Research-Dokument wird US-amerikanischen Investoren durch die DZ BANK gemäß Vorschrift 15a-6 des Securities<br />

and Exchange Act of 1934 zur Verfügung gestellt. Es wird ausschließlich an große institutionelle Investoren entsprechend der Definition in Vorschrift 15a-6 verteilt und ist ausschließlich dazu bestimmt, von diesen<br />

gelesen zu werden. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die in diesem Dokument analysiert werden, muss bei der in den Vereinigten Staaten als Händler und Makler registrierten Tochtergesellschaft<br />

der DZ BANK platziert werden. Sie erreichen die DZ Financial Markets LLC in der 609 Fifth Avenue, New York, NY 10017, 121-745-1600. Dieses Dokument wurde außerhalb der Vereinigten Staaten von<br />

Analysten verfasst, für die möglicherweise keine Vorschriften über die Erstellung von Analysen und die Unabhängigkeit von Research-Analysten galten, die den Vorschriften entsprechen, die in den Vereinigten<br />

Staaten gelten. Die in diesem Dokument enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind diejenigen der DZ BANK zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments und können ohne Mitteilung geändert<br />

werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden von der DZ BANK aus Quellen zusammengestellt, die als zuverlässig eingeschätzt wurden; es übernimmt jedoch weder die DZ BANK noch<br />

ihre Tochtergesellschaften noch irgendeine andere Person ausdrücklich oder stillschweigend irgendwelche Garantien oder Gewährleistungen bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit dieses<br />

Dokuments. Im Anwendungsbereich der bundesrechtlichen Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) oder dem Recht der Einzelstaaten der USA geht der vorstehende Garantie-, Haftungsund<br />

Gewährleistungsausschluss der Klausel zum Haftungsausschluss oben in Ziffer 2 vor. Die in diesem Dokument analysierten Wertpapiere/ADRS sind entweder an einer US-amerikanischen Börse notiert bzw.<br />

werden am US-amerikanischen Over-the-Counter-Markt oder ausschließlich am Devisenmarkt gehandelt. Diejenigen Wertpapiere, die nicht in den USA registriert sind, dürfen nicht innerhalb der USA oder USamerikanischen<br />

Personen angeboten oder innerhalb der USA oder an US-amerikanische Personen verkauft werden (im Sinne von Regulation S und gemäß Securities Act of 1933 (das „Wertpapiergesetz“), es sei<br />

denn, es liegt eine Ausnahme entsprechend des Wertpapiergesetzes vor. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar<br />

und weder dieses Dokument noch irgendwelche darin enthaltenen Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder anderweitigen Verpflichtung irgendeiner Art. Darüber hinaus ist es nicht zulässig,<br />

sich im Zusammenhang mit irgendeinem Vertrag oder einer anderweitigen Verpflichtung auf dieses Dokument oder irgendwelche darin enthaltenen Bestandteile zu stützen.<br />

In Kanada darf dieses Dokument nur an die dort gebietsansässigen Personen verteilt werden, die, befreit von der Prospektpflicht gemäß den im jeweiligen Territorium bzw. in der jeweiligen Provinz geltenden<br />

wertpapierrechtlichen Bestimmungen, berechtigt sind, Abschlüsse im Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen.<br />

4. Spezifische Angaben für Großbritannien: Die DZ BANK unterliegt hinsichtlich ihrer Verhaltens- und Organisationspflichten der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Soweit<br />

allerdings dieses Dokument in Großbritannien verteilt wird, darf es nur an berechtigte Gegenparteien (Eligible Counterparties) und professionelle Kunden (Professional Clients) entsprechend der Definition dieser<br />

Begriffe in den FSA (Financial Services Authority) Regularien verteilt und an diese gerichtet sein (diese Personen werden folgend als „relevante Personen“ bezeichnet). Keine anderen als die relevanten Personen<br />

sollen auf der Grundlage dieses Dokuments handeln oder darauf vertrauen. Jede Investitionen oder Investmentaktivität, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur relevanten Personen zur Verfügung und<br />

nur relevante Personen können diese Investitionen tätigen.<br />

Die DZ BANK, DZ Financial Markets LLC und/oder ihre jeweiligen Tochtergesellschaften schließen ausdrücklich alle Bedingungen, Garantien, Gewährleistungen und Bestimmungen (gleich, ob sie auf Gesetz,<br />

Common Law oder auf anderer Grundlage beruhen) jeglicher Art aus, gleichgültig, ob sie sich auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Information oder der in diesem Dokument vertretenen<br />

Meinungen oder Sonstiges beziehen. Ferner übernimmt die DZ BANK keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste jeglicher Art, gleichgültig, ob sie aus einer Vertragsverletzung, unerlaubter<br />

Handlung (inklusive Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht, Freistellung oder sonstigen Tatbeständen herrühren, welche durch die Veröffentlichung und/oder Nutzung dieses Dokuments entstanden<br />

sind. Mit keiner Angabe in diesem Disclaimer ist beabsichtigt, die Haftung für (i) Betrug, (ii) den Tod oder körperliche Verletzungen aufgrund von Fahrlässigkeit, (iii) Verletzung von Bedingungen mit Bezug auf<br />

Ansprüche gemäß Abschnitt 2 Sale of Goods Act 1979 und/oder Abschnitt 2 Supply of Goods and Services Act 1982, oder (iv) in Bezug auf Tatbestände, bei denen die Haftung kraft Gesetzes nicht begrenzt<br />

oder aufgehoben werden darf, ganz oder teilweise auszuschließen. Im Anwendungsbereich der in England geltenden Rechtsvorschriften geht diese Ziffer 4 den Bestimmungen zum Haftungsausschluss oben in<br />

Ziffer 2 vor.<br />

5. Spezifische Angaben für Italien: Dieses Dokument darf in Italien nur an Personen weitergeleitet werden, die in Artikel 2 (1) (e) der Richtlinie 2003/71/EG definiert sind („Qualifizierte Anleger“). Andere<br />

Personen als Qualifizierte Anleger sollten die Informationen in diesem Dokument weder lesen, noch danach handeln oder sich darauf verlassen. Jegliche Handlungen, die in diesem Dokument genannt werden,<br />

werden nur mit oder für Qualifizierte Anleger vorgenommen.<br />

6. Hinweis: Sämtliche Kursziele, die für die in dieser Studie analysierten Unternehmen angegeben werden, können aufgrund verschiedener Risikofaktoren, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Marktvolatilität,<br />

Branchenvolatilität, Maßnahmen des Unternehmens, Wirtschaftslage, Nichterfüllung von Ertrags- und/oder Umsatzprognosen, Nichtverfügbarkeit von vollständigen und genauen Informationen und/<br />

oder ein später eintretendes Ereignis, das sich auf die zugrunde liegenden Annahmen der DZ BANK bzw. sonstiger Quellen, auf welche sich die DZ BANK in diesem Dokument stützt, auswirkt, möglicherweise<br />

nicht erreicht werden.<br />

Die DZ BANK ist ebenfalls berechtigt, während des Analysezeitraums eine andere Studie über das Unternehmen zu veröffentlichen, in der kein Kursziel angegeben wird, sondern Bewertungsprobleme erörtert<br />

werden. Die angegebenen Kursziele sollten im Zusammenhang mit allen bisher veröffentlichten Studien und Entwicklungen, welche sich auf das Unternehmen sowie die Branche und Finanzmärkte, in denen das<br />

Unternehmen tätig ist, beziehen, betrachtet werden.<br />

Die DZ BANK trifft keine Pflicht zur Aktualisierung des Research Reports. Anleger müssen sich selbst über den laufenden Geschäftsgang und etwaige Veränderungen im laufenden Geschäftsgang der Emittentin<br />

informieren.<br />

Indem Sie dieses Dokument nutzen oder sich gleich in welcher Weise darauf verlassen, akzeptieren Sie die vorstehenden Beschränkungen als für Sie verbindlich. Zusätzliche Informationen über den Inhalt dieser<br />

Studie erhalten Sie auf Anfrage.<br />

Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist die betreffende Bestimmung so zu behandeln, als wäre<br />

sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Germany<br />

38


Anschriften der <strong>DG</strong> HYP<br />

Deutsche Genossenschafts-<strong>Hyp</strong>othekenbank AG<br />

20095 Hamburg<br />

Rosenstraße 2<br />

Postfach 10 14 46<br />

20009 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 33 34-0<br />

Telefax (0 40) 33 34-11 11<br />

Internet: www.dghyp.de<br />

Immobilienzentren für gewerbliche Investoren<br />

<strong>DG</strong> HYP Immobilienzentrum Berlin<br />

Pariser Platz 3<br />

10117 Berlin<br />

Telefon (0 30) 3 19 93-51 01<br />

Telefax (0 30) 3 19 93-50 36<br />

<strong>DG</strong> HYP Immobilienzentrum Düsseldorf<br />

Steinstraße 13<br />

40212 Düsseldorf<br />

Telefon (02 11) 22 04 99-10<br />

Telefax (02 11) 22 04 99-40<br />

<strong>DG</strong> HYP Immobilienzentrum Frankfurt<br />

CITY-HAUS I, Platz der Republik 6<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Telefon (0 69) 75 06 76-21<br />

Telefax (0 69) 75 06 76-99<br />

Institutionelle Kunden<br />

Hamburg<br />

Rosenstraße 2<br />

20095 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 33 34-21 59<br />

Telefax (0 40) 33 34-12 60<br />

Der deutsche Pfandbriefmarkt <strong>2012</strong> | <strong>2013</strong><br />

<strong>DG</strong> HYP Immobilienzentrum Hamburg<br />

Rosenstraße 2<br />

20095 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 33 34-37 78<br />

Telefax (0 40) 33 34-11 02<br />

<strong>DG</strong> HYP Immobilienzentrum München<br />

Türkenstraße 16<br />

80333 München<br />

Telefon (0 89) 51 26 76-0<br />

Telefax (0 89) 51 26 76-30<br />

<strong>DG</strong> HYP Immobilienzentrum Stuttgart<br />

Heilbronner Straße 41<br />

70191 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 12 09 38-0<br />

Telefax (07 11) 12 09 38-30<br />

39


<strong>DG</strong> HYP<br />

Deutsche Genossenschafts-<strong>Hyp</strong>othekenbank AG<br />

Rosenstraße 2 | 20095 Hamburg<br />

<strong>2012</strong><br />

Tel.: (0 40) 33 34-0 | Fax: (0 40) 33 34-11 11<br />

August<br />

www.dghyp.de Stand:

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