dann bauder: bauhaus (schweiz) ag, niederwan - Pavidensa
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VERAZETTE<br />
PLANUNG UND AUSFÜHRUNG<br />
VON TERRASSEN-BELÄGEN<br />
Jakob Boesch, Präsident Technische Kommission VERAS, Büro für Bauabdichtungen, Winterthur<br />
Bei der Begutachtung von Streit- und<br />
Schadenfällen auf Terrassen stellt man<br />
immer wieder fest, dass nach Fertigstellung<br />
der Flachdacharbeiten Mängel bezüglich<br />
einwandfreier Entwässerung der<br />
Bel<strong>ag</strong>s-Oberflächen gerügt werden. Dies<br />
kann beispielsweise zusätzlich zu Ausblühungen,<br />
Verfärbungen, Frostschäden usw.<br />
in den Nutzbelägen führen.<br />
Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich.<br />
Fest steht jedoch, dass nachträglich<br />
auszuführende Korrekturen vielfach mit<br />
erheblichen Folgekosten verbunden sind.<br />
Die einschlägigen Normen und Ausführungs-Richtlinien,<br />
die für eine nachhaltige<br />
Ausführung verbindlich sind, werden<br />
durch Planer und Unternehmer leider immer<br />
wieder vernachlässigt.<br />
Planung<br />
• Es ist ein durchgehendes Minimal-Gefälle<br />
von 1,5 Prozent (Norm SIA 271)<br />
unter der Abdichtung zu erstellen. Dadurch<br />
ist die optimale Entwässerung<br />
gewährleistet.<br />
• Das Entwässerungs-System ist flächenabhängig<br />
durch den Einbau von Dachwasser-Einläufen,<br />
Rinnen, Speiern etc.<br />
entsprechend zu konzipieren.<br />
• Unter Berücksichtigung der Dimensionierung<br />
der vorgesehenen Flachdach-<br />
Konstruktion sind die Anschlüsse an<br />
Brüstungen, Fassaden, Schwellen etc.<br />
in die Planung einzubeziehen. Dabei<br />
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sind die normgerechten Stauhöhen einzuhalten.<br />
Besonders zu beachten sind<br />
dabei die Koten im Bereich von<br />
Schwellen, Fensterfronten etc.<br />
Ausführung<br />
• Vor Beginn der Arbeiten müssen die<br />
vorhandenen Gefälle sowie die Entwässerungs-Möglichkeiten<br />
durch den<br />
Unternehmer überprüft werden. Falls<br />
die Vorgaben nicht den einschlägigen<br />
Normen entsprechen, sind zusammen<br />
mit Bauleitung oder Bauherrschaft, im<br />
Interesse einer nachhaltigen Ausführung,<br />
geeignete Massnahmen zu treffen.<br />
Zum Beispiel: Einbau von Gefälle-<br />
Dämmplatten, Thermoperl-Schüttungen,<br />
Rinnen oder Notüberläufen.<br />
• Zementöse Gefälle-Überzüge über gefällelosen<br />
Abdichtungen sind ungeeignet.<br />
Dadurch sind Frostschäden, Ausblühungen<br />
im Nutzbel<strong>ag</strong> sowie<br />
verstopfte Ablauf-Systeme nicht zu vermeiden.<br />
Dies gilt vermehrt auch beim<br />
Einbau von Keramik-Plattenbelägen.<br />
Stehendes Wasser auf einer Abdichtung, welche auf eine gefällelose Unterl<strong>ag</strong>e appliziert wurde.