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dann bauder: bauhaus (schweiz) ag, niederwan - Pavidensa

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VERAZETTE<br />

PLANUNG UND AUSFÜHRUNG<br />

VON TERRASSEN-BELÄGEN<br />

Jakob Boesch, Präsident Technische Kommission VERAS, Büro für Bauabdichtungen, Winterthur<br />

Bei der Begutachtung von Streit- und<br />

Schadenfällen auf Terrassen stellt man<br />

immer wieder fest, dass nach Fertigstellung<br />

der Flachdacharbeiten Mängel bezüglich<br />

einwandfreier Entwässerung der<br />

Bel<strong>ag</strong>s-Oberflächen gerügt werden. Dies<br />

kann beispielsweise zusätzlich zu Ausblühungen,<br />

Verfärbungen, Frostschäden usw.<br />

in den Nutzbelägen führen.<br />

Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich.<br />

Fest steht jedoch, dass nachträglich<br />

auszuführende Korrekturen vielfach mit<br />

erheblichen Folgekosten verbunden sind.<br />

Die einschlägigen Normen und Ausführungs-Richtlinien,<br />

die für eine nachhaltige<br />

Ausführung verbindlich sind, werden<br />

durch Planer und Unternehmer leider immer<br />

wieder vernachlässigt.<br />

Planung<br />

• Es ist ein durchgehendes Minimal-Gefälle<br />

von 1,5 Prozent (Norm SIA 271)<br />

unter der Abdichtung zu erstellen. Dadurch<br />

ist die optimale Entwässerung<br />

gewährleistet.<br />

• Das Entwässerungs-System ist flächenabhängig<br />

durch den Einbau von Dachwasser-Einläufen,<br />

Rinnen, Speiern etc.<br />

entsprechend zu konzipieren.<br />

• Unter Berücksichtigung der Dimensionierung<br />

der vorgesehenen Flachdach-<br />

Konstruktion sind die Anschlüsse an<br />

Brüstungen, Fassaden, Schwellen etc.<br />

in die Planung einzubeziehen. Dabei<br />

9<br />

sind die normgerechten Stauhöhen einzuhalten.<br />

Besonders zu beachten sind<br />

dabei die Koten im Bereich von<br />

Schwellen, Fensterfronten etc.<br />

Ausführung<br />

• Vor Beginn der Arbeiten müssen die<br />

vorhandenen Gefälle sowie die Entwässerungs-Möglichkeiten<br />

durch den<br />

Unternehmer überprüft werden. Falls<br />

die Vorgaben nicht den einschlägigen<br />

Normen entsprechen, sind zusammen<br />

mit Bauleitung oder Bauherrschaft, im<br />

Interesse einer nachhaltigen Ausführung,<br />

geeignete Massnahmen zu treffen.<br />

Zum Beispiel: Einbau von Gefälle-<br />

Dämmplatten, Thermoperl-Schüttungen,<br />

Rinnen oder Notüberläufen.<br />

• Zementöse Gefälle-Überzüge über gefällelosen<br />

Abdichtungen sind ungeeignet.<br />

Dadurch sind Frostschäden, Ausblühungen<br />

im Nutzbel<strong>ag</strong> sowie<br />

verstopfte Ablauf-Systeme nicht zu vermeiden.<br />

Dies gilt vermehrt auch beim<br />

Einbau von Keramik-Plattenbelägen.<br />

Stehendes Wasser auf einer Abdichtung, welche auf eine gefällelose Unterl<strong>ag</strong>e appliziert wurde.

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