stadtteilmagazin - INsülz & klettenberg
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Gedeckter Tisch<br />
dank „Sölzer Körvje“<br />
Immer freitags wird jetzt der Raum Numero<br />
3 in der Kölner Seniorengemeinschaft<br />
e.V. (KSG) in den alten Gemeinderäumen<br />
der Pfarrei St. Karl Borromäus<br />
zum „Sölzer Körvje“. Für alle Nicht-Kölschen:<br />
Das bedeutet „Sülzer Körbchen“.<br />
Und tatsächlich wartet hier jeweils ab 15<br />
Uhr der Inhalt vieler gepackter Lebensmittelkörbe<br />
auf hungrige, bedürftige Senioren,<br />
die das „Sölzer Körvje“ über den<br />
Eingang Redwitzstraße 85 erreichen. Das<br />
ist auf das Engagement der Kölner SeniorenNetzwerk-Koordinatorin<br />
Katharina<br />
Nüdling und einiger Initiatorinnen zurückzuführen,<br />
die die erschreckenden Berichte<br />
über Altersarmut in Sülz Anfang 2011<br />
auf den Plan gerufen haben. Die Aktiven<br />
haben schnell gehandelt. Binnen Kurzem<br />
war ein Hilfsprogramm entwickelt,<br />
die Kölner Tafel e. V. eingebunden, und<br />
über 30 Freiwillige in der KSG gefunden,<br />
die sich bereit erklärten, Lebensmittel herbeizuschaffen,<br />
zu Lebensmittelpaketen zu<br />
packen und diese an registrierte Menschen<br />
ab 60 Jahren auszugeben. Bereits<br />
14 Senioren haben sich fest in die Kartei<br />
aufnehmen lassen und nehmen gegen<br />
eine Pauschale von zwei Euro im Monat<br />
jeden Freitag Lebensmittel entgegen.<br />
„Wöchentlich werden es mehr“, erzählen<br />
Monika Simanowski und Jutta Albrecht,<br />
die zu den Helferteams gehören und mit<br />
Begeisterung das Projekt mit ihrem ehrenamtlichen<br />
Engagement unterstützen.<br />
Mehr Informationen gibt es bei<br />
Katharina Nüdling. ✆ 94 38 14 49,<br />
katharina.nuedling@<br />
koelner-senioren.de<br />
Spricks<br />
Steuertipp!<br />
Steuerliche Vorteile<br />
beim Ehrenamt<br />
Mit der Ausübung eines Ehrenamts<br />
können Sie bis zu 2.100 Euro (Übungsleiterfreibetrag)<br />
im Kalenderjahr steuerfrei<br />
vereinnahmen. Alternativ gibt<br />
es einen weiteren Freibetrag von 500<br />
Euro für ehrenamtlich Tätige, die keine<br />
Übungsleitertätigkeit ausüben. Voraussetzung<br />
für die Steuerbefreiung<br />
ist, dass die Tätigkeit gemeinnützigen<br />
Zwecken dient. Davon geht das Finanzamt<br />
aus, wenn zum Beispiel der Verein,<br />
für den Sie tätig sind, als gemeinnützig<br />
anerkannt ist. Es ist nicht möglich, Aufwendungen,<br />
die Sie für die Ausübung<br />
eines Ehrenamtes haben, steuerlich<br />
als Kosten geltend zu machen, da mit<br />
dieser Tätigkeit keine steuerpfl ichtigen<br />
Einkünfte erzielt werden. Die Ausübung<br />
eines Ehrenamtes ist ein klassisches<br />
Beispiel für steuerliche Liebhaberei.<br />
Insoweit entstandene Verluste werden<br />
steuerlich nicht anerkannt. Allerdings<br />
könnte man etwa das Fahrgeld als<br />
Sachspende an den Verein geltend machen,<br />
wenn diese dafür eine Spendenbescheinigung<br />
ausstellen. Dabei gelten<br />
die allgemeinen Grundsätze des Spendenrechts,<br />
unter anderem auch die Regeln<br />
zum vereinfachten Spendennachweis.<br />
Fragen hierzu beantwortet Ihnen<br />
Ihr Steuerberater gerne.<br />
Berrenrather Straße 482 b<br />
Telefon 468 68 60<br />
info@sprick-stb.de<br />
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