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stadtteilmagazin - INsülz & klettenberg

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Gedeckter Tisch<br />

dank „Sölzer Körvje“<br />

Immer freitags wird jetzt der Raum Numero<br />

3 in der Kölner Seniorengemeinschaft<br />

e.V. (KSG) in den alten Gemeinderäumen<br />

der Pfarrei St. Karl Borromäus<br />

zum „Sölzer Körvje“. Für alle Nicht-Kölschen:<br />

Das bedeutet „Sülzer Körbchen“.<br />

Und tatsächlich wartet hier jeweils ab 15<br />

Uhr der Inhalt vieler gepackter Lebensmittelkörbe<br />

auf hungrige, bedürftige Senioren,<br />

die das „Sölzer Körvje“ über den<br />

Eingang Redwitzstraße 85 erreichen. Das<br />

ist auf das Engagement der Kölner SeniorenNetzwerk-Koordinatorin<br />

Katharina<br />

Nüdling und einiger Initiatorinnen zurückzuführen,<br />

die die erschreckenden Berichte<br />

über Altersarmut in Sülz Anfang 2011<br />

auf den Plan gerufen haben. Die Aktiven<br />

haben schnell gehandelt. Binnen Kurzem<br />

war ein Hilfsprogramm entwickelt,<br />

die Kölner Tafel e. V. eingebunden, und<br />

über 30 Freiwillige in der KSG gefunden,<br />

die sich bereit erklärten, Lebensmittel herbeizuschaffen,<br />

zu Lebensmittelpaketen zu<br />

packen und diese an registrierte Menschen<br />

ab 60 Jahren auszugeben. Bereits<br />

14 Senioren haben sich fest in die Kartei<br />

aufnehmen lassen und nehmen gegen<br />

eine Pauschale von zwei Euro im Monat<br />

jeden Freitag Lebensmittel entgegen.<br />

„Wöchentlich werden es mehr“, erzählen<br />

Monika Simanowski und Jutta Albrecht,<br />

die zu den Helferteams gehören und mit<br />

Begeisterung das Projekt mit ihrem ehrenamtlichen<br />

Engagement unterstützen.<br />

Mehr Informationen gibt es bei<br />

Katharina Nüdling. ✆ 94 38 14 49,<br />

katharina.nuedling@<br />

koelner-senioren.de<br />

Spricks<br />

Steuertipp!<br />

Steuerliche Vorteile<br />

beim Ehrenamt<br />

Mit der Ausübung eines Ehrenamts<br />

können Sie bis zu 2.100 Euro (Übungsleiterfreibetrag)<br />

im Kalenderjahr steuerfrei<br />

vereinnahmen. Alternativ gibt<br />

es einen weiteren Freibetrag von 500<br />

Euro für ehrenamtlich Tätige, die keine<br />

Übungsleitertätigkeit ausüben. Voraussetzung<br />

für die Steuerbefreiung<br />

ist, dass die Tätigkeit gemeinnützigen<br />

Zwecken dient. Davon geht das Finanzamt<br />

aus, wenn zum Beispiel der Verein,<br />

für den Sie tätig sind, als gemeinnützig<br />

anerkannt ist. Es ist nicht möglich, Aufwendungen,<br />

die Sie für die Ausübung<br />

eines Ehrenamtes haben, steuerlich<br />

als Kosten geltend zu machen, da mit<br />

dieser Tätigkeit keine steuerpfl ichtigen<br />

Einkünfte erzielt werden. Die Ausübung<br />

eines Ehrenamtes ist ein klassisches<br />

Beispiel für steuerliche Liebhaberei.<br />

Insoweit entstandene Verluste werden<br />

steuerlich nicht anerkannt. Allerdings<br />

könnte man etwa das Fahrgeld als<br />

Sachspende an den Verein geltend machen,<br />

wenn diese dafür eine Spendenbescheinigung<br />

ausstellen. Dabei gelten<br />

die allgemeinen Grundsätze des Spendenrechts,<br />

unter anderem auch die Regeln<br />

zum vereinfachten Spendennachweis.<br />

Fragen hierzu beantwortet Ihnen<br />

Ihr Steuerberater gerne.<br />

Berrenrather Straße 482 b<br />

Telefon 468 68 60<br />

info@sprick-stb.de<br />

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