Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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– 92 – In Bezug auf die Umsetzung der Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie sind die Erhaltungsziele in § 2 Abs.2 des Gesetzes über den Nationalpark formuliert. Im EU-Vogelschutzgebiet Niedersächsisches Wattenmeer ist das Überleben und die Vermehrung der dort vorkommenden in Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten sicherzustellen; die wertbestimmenden Vogelarten und die Erhaltungsziele ergeben sich aus der Anlage 5 des Gesetzes über den Nationalpark. Die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes bestehen daher im Wesentlichen darin, für die in dem Gebiet vorkommenden Vogelarten, die entweder in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind (Art.4 Abs.1 S.1) oder dort als Zugvögel regelmäßig auftreten (Art.4 Abs.2) und in Anlage 5 näher bestimmt sind, einen günstigen Erhaltungszustand weiterhin zu erhalten bzw. einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. aaa) baubedingte Auswirkungen Durch die Planänderung IV ergeben sich nach Aussage des Fachgutachters keine schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren den Schallimmissionsberechnungen zugrunde gelegten Bauphasenplanung. Insbesondere kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten Rammtätigkeiten. Die im Verfahren für den Beschluss vom 15. März 2007 für die Beurteilung der Schallimmissionen während der Bauphase durchgeführten Untersuchungen gelten nach Aussage des Fachgutachters somit unverändert weiter (vgl. Müller BBM M51 920/80 klb). 92

– 93 – Die durch die Planänderung Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind insofern durch die Prognosen und Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 gedeckt. Es ergeben sich durch die hier zu beurteilende Planänderung keine Auswirkungen, die gesondert zu beurteilen wären. bbb) anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Der Bereich des Änderungsvorhabens befindet sich außerhalb der Grenzen des EU-Vogelschutzgebietes. Die Vorhabensmerkmale der Planänderung Teil IV beinhalten daher keine direkte Inanspruchnahme von Flächen des VS-Gebiets „Niedersächsisches Wattenmeer“. Mittelbare Wirkungen des Änderungsvorhabens, die das Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, sind offensichtlich ausgeschlossen. Die durch die Planänderung Teil IV planfestgestellten Änderungen der nördlichen Flügelwand wirken nur lokal und werden sich daher nicht auf das Gebiet auswirken. Zusätzliche Auswirkungen auf wertgebende und charakteristische Arten des Schutzgebietes sind offensichtlich ausgeschlossen. Laut Stellungnahme der BAW können großräumig (Jadefahrwasser / Hohe Weg Watt / Bereich südlich des JadeWeserPort einschließlich Jadebusen) Wirkungen auf die bisher prognostizierten ausbaubedingten Änderungen abiotischer Systemparameter ausgeschlossen werden (Stellungnahme BAW vom 05. September 2009). Das heißt, dass sich die für den Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 erarbeiteten Prognosen, die als Bewertungsgrundlage für die Prüfung der FFH Verträglichkeit des Vogelschutzgebietes herangezogen wurden, durch die Planänderung IV nicht ändern. Der Abstand der Terminalfläche bzw. der Kaje zur Nationalparkgrenze beträgt ca. 1.850 m. Für das ursprüngliche Verfahren wurde festgestellt, dass unter Annahme einer vorsorglichen Störzone von 250 m für den Betrieb die Auswirkungen nicht an die Flächen des Gebietes herankommen. Durch die Planänderung IV rückt die Umschlaganlage nunmehr weiter Richtung Westen, wodurch sich hinsichtlich dieser Schallquelle der Abstand zum Nationalpark sogar weiter vergrößert. 93

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Die durch die Planänderung Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind<br />

insofern durch die Prognosen <strong>und</strong> Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

vom 15. März 2007 gedeckt. Es ergeben sich durch die hier zu beurteilende Planänderung<br />

keine Auswirkungen, die gesondert zu beurteilen wären.<br />

bbb) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Der Bereich des Änderungsvorhabens befindet sich außerhalb der Grenzen des<br />

EU-Vogelschutzgebietes. Die Vorhabensmerkmale der Planänderung Teil IV beinhalten<br />

daher keine direkte Inanspruchnahme von Flächen des VS-Gebiets „Niedersächsisches<br />

Wattenmeer“.<br />

Mittelbare Wirkungen des Änderungsvorhabens, die das Gebiet erheblich beeinträchtigen<br />

könnten, sind offensichtlich ausgeschlossen. Die durch die Planänderung<br />

Teil IV planfestgestellten Änderungen der nördlichen Flügelwand wirken nur<br />

lokal <strong>und</strong> werden sich daher nicht auf das Gebiet auswirken. Zusätzliche Auswirkungen<br />

auf wertgebende <strong>und</strong> charakteristische Arten des Schutzgebietes sind offensichtlich<br />

ausgeschlossen. Laut Stellungnahme der BAW können großräumig<br />

(Jadefahrwasser / Hohe Weg Watt / Bereich südlich des JadeWeserPort einschließlich<br />

Jadebusen) Wirkungen auf die bisher prognostizierten ausbaubedingten<br />

Änderungen abiotischer Systemparameter ausgeschlossen werden (Stellungnahme<br />

BAW vom 05. September 2009). Das heißt, dass sich die für den Planfeststellungsbeschluss<br />

vom 15. März 2007 erarbeiteten Prognosen, die als Bewertungsgr<strong>und</strong>lage<br />

für die Prüfung der FFH Verträglichkeit des Vogelschutzgebietes<br />

herangezogen wurden, durch die Planänderung IV nicht ändern.<br />

Der Abstand der Terminalfläche bzw. der Kaje zur Nationalparkgrenze beträgt ca.<br />

1.850 m. Für das ursprüngliche Verfahren wurde festgestellt, dass unter Annahme<br />

einer vorsorglichen Störzone von 250 m für den Betrieb die Auswirkungen nicht an<br />

die Flächen des Gebietes herankommen. Durch die Planänderung IV rückt die<br />

Umschlaganlage nunmehr weiter Richtung Westen, wodurch sich hinsichtlich dieser<br />

Schallquelle der Abstand zum Nationalpark sogar weiter vergrößert.<br />

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