Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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Vorhaben (ca. 2 km bis zum Winterquartier in Rüstersiel <strong>und</strong> ca. 2,5 km bis zum<br />
Jagdgebiet an der Maade) nicht von den Wirkfaktoren des Vorhabens erreicht<br />
werden <strong>und</strong> erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks<br />
des Gebietes durch das Vorhaben von vornherein auszuschließen sind.<br />
Eine Verträglichkeitsuntersuchung nach § 34 BNatSchG konnte daher unterbleiben.<br />
Diese Einschätzung wird durch die Planänderung Teil IV nicht verändert.<br />
Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gestiegenen Vorbelastung des<br />
Naturraums gilt weiterhin, dass das Gebiet aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zum Vorhaben<br />
von dessen Wirkfaktoren unberührt bleibt. Erhebliche Beeinträchtigungen des<br />
Schutzgebietes sind demgemäß ernstlich nicht zu besorgen, sondern offensichtlich<br />
ausgeschlossen. Das Änderungsvorhaben lässt nicht die Besorgnis nachteiliger<br />
Auswirkungen auf das Schutzgebiet entstehen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH - Gebietes „Teichfledermaushabitate im<br />
Raum Wilhelmshaven“ sind auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong><br />
Projekten ausgeschlossen, dies gilt auch für kumulative Wirkungen.<br />
Die Durchführung einer FFH – Verträglichkeitsprüfung kann daher unterbleiben.<br />
bb) EU – Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2210-401;<br />
V01)<br />
Das EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“ (Gebietsnummer DE<br />
2210-401) ist durch das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“<br />
(Nationalparkgesetz) national geschützt.<br />
Soweit Gebiete zu Schutzgebieten im Sinne des § 22 Abs. 1 BNatSchG (Nationalpark,<br />
Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erklärt worden sind, ergeben<br />
sich deren Erhaltungsziele aus dem Schutzzweck <strong>und</strong> den dazu erlassenen Vorschriften.<br />
Gemäß § 32 Abs. 3 BNatSchG bestimmt die Schutzerklärung den<br />
Schutzzweck für den Nationalpark entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen.<br />
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