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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Vorhaben (ca. 2 km bis zum Winterquartier in Rüstersiel <strong>und</strong> ca. 2,5 km bis zum<br />

Jagdgebiet an der Maade) nicht von den Wirkfaktoren des Vorhabens erreicht<br />

werden <strong>und</strong> erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks<br />

des Gebietes durch das Vorhaben von vornherein auszuschließen sind.<br />

Eine Verträglichkeitsuntersuchung nach § 34 BNatSchG konnte daher unterbleiben.<br />

Diese Einschätzung wird durch die Planänderung Teil IV nicht verändert.<br />

Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gestiegenen Vorbelastung des<br />

Naturraums gilt weiterhin, dass das Gebiet aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zum Vorhaben<br />

von dessen Wirkfaktoren unberührt bleibt. Erhebliche Beeinträchtigungen des<br />

Schutzgebietes sind demgemäß ernstlich nicht zu besorgen, sondern offensichtlich<br />

ausgeschlossen. Das Änderungsvorhaben lässt nicht die Besorgnis nachteiliger<br />

Auswirkungen auf das Schutzgebiet entstehen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH - Gebietes „Teichfledermaushabitate im<br />

Raum Wilhelmshaven“ sind auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong><br />

Projekten ausgeschlossen, dies gilt auch für kumulative Wirkungen.<br />

Die Durchführung einer FFH – Verträglichkeitsprüfung kann daher unterbleiben.<br />

bb) EU – Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2210-401;<br />

V01)<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“ (Gebietsnummer DE<br />

2210-401) ist durch das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

(Nationalparkgesetz) national geschützt.<br />

Soweit Gebiete zu Schutzgebieten im Sinne des § 22 Abs. 1 BNatSchG (Nationalpark,<br />

Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) erklärt worden sind, ergeben<br />

sich deren Erhaltungsziele aus dem Schutzzweck <strong>und</strong> den dazu erlassenen Vorschriften.<br />

Gemäß § 32 Abs. 3 BNatSchG bestimmt die Schutzerklärung den<br />

Schutzzweck für den Nationalpark entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen.<br />

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