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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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EU-<br />

Melde-Nr.<br />

DE 2312-<br />

331<br />

DE 2306-<br />

301<br />

DE 2210-<br />

401<br />

DE 2414-<br />

431<br />

DE 2314-<br />

431<br />

Landesinterne<br />

Nr.<br />

– 90 –<br />

Gebietsname Mindestentfernung<br />

des Schutzgebietes<br />

zu Vorhabensmerkmalen<br />

der Planänderung<br />

Teil IV<br />

180 FFH-Gebiete „Teichfledermaushabitate<br />

im Raum Wilhelmshaven“<br />

001 FFH-Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches<br />

Wattenmeer“<br />

V01 VS-Gebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“<br />

Ca. 2.000 m<br />

Ca. 2.000 m<br />

Ca. 2.000 m<br />

V61 VS-Gebiet „Voslapper Groden-Süd“ Unmittelbar angrenzend<br />

V62 VS-Gebiet „Voslapper Groden-Nord“ Ca. 2.800 m<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat in Anlehnung an die oben zitierte Rechtsprechung<br />

geprüft, ob durch die Planänderung IV für die vorstehend aufgelisteten Gebiete<br />

erhebliche Beeinträchtigungen ernstlich zu besorgen sind.<br />

aa) FFH – Gebiete „Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven (DE 2312-<br />

331; 180)<br />

Das FFH-Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 308,74 ha. Es beinhaltet Fließ- <strong>und</strong><br />

Stillgewässer im Raum Wilhelmshaven sowie eine alte Fortanlage. Die Schutzwürdigkeit<br />

des Gebietes ergibt sich aus dem Vorkommen aller notwendigen Teillebensräume<br />

der Teichfledermaus. Innerhalb des FFH – Gebietes kommen Jagdhabitate<br />

<strong>und</strong> Flugkorridore, Sommerquartiere in Wilhelmshaven <strong>und</strong> Rahrdum sowie<br />

Winterquartiere in Wilhelmshaven vor.<br />

Für das FFH-Gebiet „Teichfledermaushabitate im Raum Wilhelmshaven“ (Gebietsnummer<br />

DE 2312-331), hatte bereits das Screening, das im Planfeststellungsverfahren<br />

zum Beschluss vom 15. März 2007 durchgeführt wurde, ergeben,<br />

dass die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zum<br />

90

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