07.12.2012 Aufrufe

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 89 –<br />

Nach Art 6 Abs.3 der FFH – Richtlinie erfordern Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar<br />

mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht<br />

notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung<br />

mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung<br />

auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.<br />

Gemäß § 34 Abs.1 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz, der die vorstehende Regelung national<br />

umsetzt, sind Projekte, die nicht unmittelbar der Verwaltung eines Gebietes<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes<br />

dienen, soweit sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder<br />

Plänen geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches<br />

Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, vor ihrer Zulassung<br />

oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes<br />

zu überprüfen. Durch die nationale Regelung wird die europäische Vorgabe<br />

also fast wortgleich umgesetzt.<br />

Der FFH-Verträglichkeitsprüfung geht demzufolge eine FFH-Vorprüfung voraus,<br />

das sog. Screening, in dem geprüft wird, ob es einer FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

bedarf. Nach dem Beschluss des BVerwG vom 26.11.2007 (4 BN 46/07) sind die<br />

bei der Vorprüfung nach Art.6 Abs.3 Satz 1 der FFH – Richtlinie anzulegenden<br />

Maßstäbe nicht identisch mit den Maßstäben für die Verträglichkeitsprüfung<br />

selbst. Bei der Vorprüfung ist nur zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgebietes ernstlich zu besorgen sind. Erst wenn das zu bejahen ist,<br />

schließt sich die Verträglichkeitsprüfung mit ihren Anforderungen an den diese<br />

Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (BVerwG<br />

26.11.2007- 4 BN 46/07).<br />

Im Umfeld des Änderungsvorhabens befinden sich nachfolgend aufgelistete Natura<br />

2000 Gebiete:<br />

89

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!