Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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in Anspruch genommen werden. Nach Fertigstellung der Aufspülung wird wieder<br />
Deichgrünland entstehen <strong>und</strong> zwar auf einer im Vergleich zum Istzustand um<br />
55.497 m² größeren Fläche. Diese Flächen stehen langfristig der Nutzung durch<br />
die Deichschäferei zur Verfügung. Relevante negative Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />
durch die Planänderung IV nicht zu erwarten. Nach Abschluss<br />
der Arbeiten wird der Deichschäferei sogar eine größere Fläche zur Verfügung<br />
stehen.<br />
3.1.1.10 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />
Biologische Vielfalt meint in Anlehnung an Art. 2 Abs. 2 der Biodiversitätskonvention<br />
(Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5.6.1992 über die biologische<br />
Vielfalt vom 30.8.1993, BGBI. 1993 II, S. 1741):<br />
„...die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter<br />
anderem Land-, Meeres- <strong>und</strong> sonstige aquatische Ökosysteme <strong>und</strong> die ökologischen<br />
Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der<br />
Arten <strong>und</strong> zwischen den Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme.“ (Bunzel 2005).“<br />
Wie vorstehend beschrieben, sind mit dem Änderungsvorhaben für die verschiedenen<br />
Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen<br />
verb<strong>und</strong>en. Demzufolge ist nicht zu erwarten, dass sich relevante Auswirkungen<br />
auf die biologische Vielfalt (Artenvielfalt, Ökosystemschutz) ergeben. Das<br />
Änderungsvorhaben widerspricht nicht der Erhaltung der biologischen Vielfalt bzw.<br />
beeinflusst diese nicht in negativem Sinne.<br />
In der UVU wird seitens der Fachgutachter zu dieser Thematik folgendes ausgeführt:<br />
„Im von der Planänderung Teil IV betroffenen Bereich kommen keine gesetzlich<br />
geschützten domestizierten Tiere oder Kulturpflanzen sowie Zuchtgut derselben<br />
vor. Wildtiere <strong>und</strong> Wildpflanzen sind insbesondere im Bereich des planfestgestellten<br />
Hafengrodens (plane Sandfläche), der von der Erhöhung betroffen ist, von un-<br />
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