07.12.2012 Aufrufe

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 87 –<br />

in Anspruch genommen werden. Nach Fertigstellung der Aufspülung wird wieder<br />

Deichgrünland entstehen <strong>und</strong> zwar auf einer im Vergleich zum Istzustand um<br />

55.497 m² größeren Fläche. Diese Flächen stehen langfristig der Nutzung durch<br />

die Deichschäferei zur Verfügung. Relevante negative Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind daher nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde<br />

durch die Planänderung IV nicht zu erwarten. Nach Abschluss<br />

der Arbeiten wird der Deichschäferei sogar eine größere Fläche zur Verfügung<br />

stehen.<br />

3.1.1.10 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />

Biologische Vielfalt meint in Anlehnung an Art. 2 Abs. 2 der Biodiversitätskonvention<br />

(Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5.6.1992 über die biologische<br />

Vielfalt vom 30.8.1993, BGBI. 1993 II, S. 1741):<br />

„...die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter<br />

anderem Land-, Meeres- <strong>und</strong> sonstige aquatische Ökosysteme <strong>und</strong> die ökologischen<br />

Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der<br />

Arten <strong>und</strong> zwischen den Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme.“ (Bunzel 2005).“<br />

Wie vorstehend beschrieben, sind mit dem Änderungsvorhaben für die verschiedenen<br />

Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen<br />

verb<strong>und</strong>en. Demzufolge ist nicht zu erwarten, dass sich relevante Auswirkungen<br />

auf die biologische Vielfalt (Artenvielfalt, Ökosystemschutz) ergeben. Das<br />

Änderungsvorhaben widerspricht nicht der Erhaltung der biologischen Vielfalt bzw.<br />

beeinflusst diese nicht in negativem Sinne.<br />

In der UVU wird seitens der Fachgutachter zu dieser Thematik folgendes ausgeführt:<br />

„Im von der Planänderung Teil IV betroffenen Bereich kommen keine gesetzlich<br />

geschützten domestizierten Tiere oder Kulturpflanzen sowie Zuchtgut derselben<br />

vor. Wildtiere <strong>und</strong> Wildpflanzen sind insbesondere im Bereich des planfestgestellten<br />

Hafengrodens (plane Sandfläche), der von der Erhöhung betroffen ist, von un-<br />

87

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!