Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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– 82 – • Summe ca. 49,7 Mio. m³ (vgl. Inros Lackner AG „Vergleich der benötigten Sandmassen“ S. 8) Die zusätzlich benötigten Sandmassen können aus den bisher genehmigten Sandabbaufeldern gewonnen werden. Demzufolge ist der Sandmengenbedarf durch die bereits vorhandenen Genehmigungen vollständig abgedeckt. Weiterhin werden die im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 eingestellten Gesamtmengen von ca. 50 Mio. m³ durch die Planänderung IV nicht verändert. Bei den ca. 50 Mio. m³, die Eingang in den Beschluss vom 15. März 2007 gefunden haben und dort als Bewertungsgrundlage herangezogen wurden, handelt es sich um die Gesamtmasse, die während der Bauphase im Gewässer bewegt wird. Diese Gesamtmasse kann als „Bruttomasse“ bezeichnet werden. Die Bodenmassen bestehen aus Weichsedimenten, Wattsanden, Lauenburger Ton und Pleistozänen Sanden (vgl. PFB S. 221). Der nunmehr erforderliche Zusatzbedarf an Sand wird bereits durch das während der Bauphase festgestellte günstigere Setzungsverhalten kompensiert (Stellungnahme TdV vom 01. 10. 2009 – per e-mail). Sofern darüber hinaus im Rahmen des Rahmenbetriebsplanes Mehrmengen im Sandentnahmefeld Süd und/oder Nord entnommen werden müssen, ergeben sich aufgrund der größeren Entnahmetiefe nach Aussage des TDV keine weiteren Entnahmeverluste, da hier weder Weichsedimente noch andere nicht verwertbare Bodenqualitäten vorgefunden werden. Dies ist nach Aussage des TdV Ergebnis der Erkenntnisse aus dem laufenden Baubetrieb (Stellungnahme TdV vom 01. 10. 2009 – per e-mail). Demzufolge ist davon auszugehen, dass der sog. Bruttobedarf nicht parallel mit der Erhöhung des Sandbedarfs ansteigt, sondern es bei einer Gesamtmasse von ca. 50 Mio. m³ bleiben wird. Insofern ergeben sich durch die Planänderung IV keine Veränderungen zur Planfeststellung vom 15. März 2007. Dementsprechend ergeben sich durch die Planänderung IV auch keine anderen oder zusätzlichen Auswirkungen, die gesondert zu betrachten wären. 82
– 83 – b) anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen - Inanspruchnahme von Gewässerfläche Die planfestgestellte Änderung führt zu einer Veränderung der Beanspruchung von Gewässerfläche. Die Änderung der unteren Böschungsneigung des Norddamms (s. C.6 Plan 12/16) führt zu einer verringerten Inanspruchnahme subhydrischer Bereiche. Die nördliche Verlängerung der Kaje beansprucht hingegen mehr Gewässerfläche. Im Ergebnis sind die nach der Umsetzung der Planänderung IV dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen geringer als die Flächen, die durch den Beschluss vom 15. März 2007 planfestgestellt wurden. (Aktennotiz Inros Lackner AG vom 28. 10. 2009). Im terrestrischen Bereich ergibt sich hinsichtlich der Überdeckung/Überbauung von Gewässerfläche durch die Gleis- und Straßenerschließung sowie die straßenbauliche Anpassung der vorhandenen Verkehrswege durch die Planänderung IV keine relevante Änderung für das Schutzgut Wasser. - Änderung der Hydrologie Die planfestgestellte Aufhöhung des Hafengrodens wirkt sich anlagebedingt nicht auf das Schutzgut Wasser aus. Da der Bereich des Hafengrodens bereits in der Form der Genehmigung durch den Beschluss vom 15. März 2007 aus Gründen des Hochwasserschutzes so ausgestaltet wurde, dass er nicht überflutet werden konnte, kann sich ein erhöhtes Niveau des Hafengrodens methodisch bedingt nicht auf die Berechnungsergebnisse der BAW auswirken. Aus diesem Grunde hat die Aufspülung keine Auswirkung auf die von der BAW betrachteten "abiotischen Systemparameter" (Kennwerte des Wasserstandes, der Strömung, des Salzgehalts sowie der Morphodynamik). Die Änderungen der nördlichen Flügelwand wirken sich hingegen durch eine veränderte Lage und Kronenhöhe auf die unmittelbare Anströmung und Umströmung der Flügelwand aus. Es sind jedoch nur örtlich Änderungen in den Strömungsgeschwindigkeiten zu erwarten, d.h. es kommt insoweit zu Auswirkungen auf die von der BAW im HN-Modell für den Beschluss vom 15. März 2007 berechneten "abiotischen Systemparameter". Die Größenordnung der bisher in den Gutach- 83
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b) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
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von Gewässerfläche. Die Änderung der unteren Böschungsneigung des Norddamms<br />
(s. C.6 Plan 12/16) führt zu einer verringerten Inanspruchnahme subhydrischer<br />
Bereiche. Die nördliche Verlängerung der Kaje beansprucht hingegen mehr<br />
Gewässerfläche. Im Ergebnis sind die nach der Umsetzung der Planänderung IV<br />
dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen geringer als die Flächen, die durch<br />
den Beschluss vom 15. März 2007 planfestgestellt wurden. (Aktennotiz Inros<br />
Lackner AG vom 28. 10. 2009).<br />
Im terrestrischen Bereich ergibt sich hinsichtlich der Überdeckung/Überbauung<br />
von Gewässerfläche durch die Gleis- <strong>und</strong> Straßenerschließung sowie die straßenbauliche<br />
Anpassung der vorhandenen Verkehrswege durch die Planänderung IV<br />
keine relevante Änderung für das Schutzgut <strong>Wasser</strong>.<br />
- Änderung der Hydrologie<br />
Die planfestgestellte Aufhöhung des Hafengrodens wirkt sich anlagebedingt nicht<br />
auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> aus. Da der Bereich des Hafengrodens bereits in der<br />
Form der Genehmigung durch den Beschluss vom 15. März 2007 aus Gründen<br />
des Hochwasserschutzes so ausgestaltet wurde, dass er nicht überflutet werden<br />
konnte, kann sich ein erhöhtes Niveau des Hafengrodens methodisch bedingt<br />
nicht auf die Berechnungsergebnisse der BAW auswirken. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e hat<br />
die Aufspülung keine Auswirkung auf die von der BAW betrachteten "abiotischen<br />
Systemparameter" (Kennwerte des <strong>Wasser</strong>standes, der Strömung, des Salzgehalts<br />
sowie der Morphodynamik).<br />
Die Änderungen der nördlichen Flügelwand wirken sich hingegen durch eine veränderte<br />
Lage <strong>und</strong> Kronenhöhe auf die unmittelbare Anströmung <strong>und</strong> Umströmung<br />
der Flügelwand aus. Es sind jedoch nur örtlich Änderungen in den Strömungsgeschwindigkeiten<br />
zu erwarten, d.h. es kommt insoweit zu Auswirkungen auf die von<br />
der BAW im HN-Modell für den Beschluss vom 15. März 2007 berechneten<br />
"abiotischen Systemparameter". Die Größenordnung der bisher in den Gutach-<br />
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