Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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– 78 – Bewertung der Auswirkungen Schutzgut Pflanzen a) baubedingte Auswirkungen Durch die Bauarbeiten wird kurzfristig ein veränderter Zustand auf begrenzter Fläche entstehen, der aufgrund seiner temporären Natur nicht zu einer Wertstufenveränderung führt. Die baubedingten Auswirkungen durch die vorübergehende Flächenbeanspruchung der Deichfläche werden als nicht erheblich bewertet. b) anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme von 0,6 ha betrifft vorwiegend Bereiche mit sehr geringer bis mittlerer Bedeutung (u.a. Deichgrünland) und führt aufgrund der Geringfügigkeit nicht zu einer Veränderung der im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 angenommenen Gesamtfläche beanspruchter Biotope im Binnendeichsbereich. Hierbei ist zu beachten, dass nach Umsetzung der Planänderung IV Deichvorland mit einer im Vergleich zum Istzustand insgesamt höheren Wertigkeit entstehen wird (vgl. baubedingte Wirkungen). Dauerhaft wird auf einer Fläche von 55.497 m 2 zusätzliches Deichgrünland mit einer mittleren Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen bestehen und befestigte Bereiche mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen ersetzen. Insgesamt ist die durch die Planänderung IV verursachte Änderung jedoch als gering zu bewerten. Die Änderungen sind unerheblich. 3.1.1.4 Schutzgut Boden Darstellung der Auswirkungen Schutzgut Boden Durch die Planänderung Teil IV sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. Die Überbauung von Boden durch die Anpassung der vorhandenen Verkehrswege wurde bereits im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 berücksichtigt. a) baubedingte Auswirkungen 78
– 79 – Die planfestgestellte höhere Aufspülung des Hafengrodens führt im Bereich des Voslapper Seedeichs und des Geniusdeichs zu einer zusätzlichen baubedingten Inanspruchnahme von Flächen. Die betroffene Fläche umfasst insgesamt 105.637 m² (s. unten abgedruckte Tabelle). Das Deichgrünland mit einer Fläche von 50.140 m² ist von mittlerer Bedeutung (Wertstufe 3) für das Schutzgut Boden. Die befestigten Bereiche (z.B. Deichsicherungsweg und Deichfuß) mit einer Fläche von 55.497 m² sind von sehr geringer Bedeutung (Wertstufe 1) für das Schutzgut Boden. Nutzung (Ist-Zustand/ Planung) Fläche in m² Ist-Zustand Deichsicherungsweg 9.674 m² Genehmigter Zustand Deichfußvorlage und Deckwerk 45.823 m² Deichgrünland 50.140 m² Deichgrünland (nach Abschluss der Bauarbeiten) 105.637 m² Die beanspruchte Deichfläche wird nach Beendigung der Aufspülarbeiten Deichgrünland werden. b) anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Durch die Planänderung Teil IV wird der Deichsicherungsweg in die Hafengrodenfläche verlegt. Außerdem bewirkt sie die Überspülung der am Deichfuß mit Steinschüttungen befestigten Außenberme des Neuen Voslapper Seedeichs. Die Veränderung der Höhe des Hafengroden selbst ist in Bezug auf das Schutzgut Boden – genauso wie für das Schutzgut Pflanzen- nicht relevant, da bereits im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 als Prognosezustand der worst case für diese Bereiche angenommen wurde (Prognosezustand: Wertstufe 1). Dieser Prognosezustand wird durch die Tatsache, dass der Sand nunmehr höher auf den Hafengroden aufgespült wird, als ursprünglich genehmigt wurde, nicht 79
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Die planfestgestellte höhere Aufspülung des Hafengrodens führt im Bereich des<br />
Voslapper Seedeichs <strong>und</strong> des Geniusdeichs zu einer zusätzlichen baubedingten<br />
Inanspruchnahme von Flächen. Die betroffene Fläche umfasst insgesamt<br />
105.637 m² (s. unten abgedruckte Tabelle).<br />
Das Deichgrünland mit einer Fläche von 50.140 m² ist von mittlerer Bedeutung<br />
(Wertstufe 3) für das Schutzgut Boden. Die befestigten Bereiche (z.B. Deichsicherungsweg<br />
<strong>und</strong> Deichfuß) mit einer Fläche von 55.497 m² sind von sehr geringer<br />
Bedeutung (Wertstufe 1) für das Schutzgut Boden.<br />
Nutzung (Ist-Zustand/ Planung) Fläche in m²<br />
Ist-Zustand Deichsicherungsweg 9.674 m²<br />
Genehmigter Zustand<br />
Deichfußvorlage <strong>und</strong> Deckwerk 45.823 m²<br />
Deichgrünland 50.140 m²<br />
Deichgrünland (nach Abschluss der Bauarbeiten)<br />
105.637 m²<br />
Die beanspruchte Deichfläche wird nach Beendigung der Aufspülarbeiten Deichgrünland<br />
werden.<br />
b) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Durch die Planänderung Teil IV wird der Deichsicherungsweg in die Hafengrodenfläche<br />
verlegt. Außerdem bewirkt sie die Überspülung der am Deichfuß mit<br />
Steinschüttungen befestigten Außenberme des Neuen Voslapper Seedeichs.<br />
Die Veränderung der Höhe des Hafengroden selbst ist in Bezug auf das Schutzgut<br />
Boden – genauso wie für das Schutzgut Pflanzen- nicht relevant, da bereits im<br />
Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 als Prognosezustand der worst<br />
case für diese Bereiche angenommen wurde (Prognosezustand: Wertstufe 1).<br />
Dieser Prognosezustand wird durch die Tatsache, dass der Sand nunmehr höher<br />
auf den Hafengroden aufgespült wird, als ursprünglich genehmigt wurde, nicht<br />
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