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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Bewertung der Auswirkungen Schutzgut Pflanzen<br />

a) baubedingte Auswirkungen<br />

Durch die Bauarbeiten wird kurzfristig ein veränderter Zustand auf begrenzter Fläche<br />

entstehen, der aufgr<strong>und</strong> seiner temporären Natur nicht zu einer Wertstufenveränderung<br />

führt.<br />

Die baubedingten Auswirkungen durch die vorübergehende Flächenbeanspruchung<br />

der Deichfläche werden als nicht erheblich bewertet.<br />

b) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme von 0,6 ha betrifft vorwiegend Bereiche<br />

mit sehr geringer bis mittlerer Bedeutung (u.a. Deichgrünland) <strong>und</strong> führt aufgr<strong>und</strong><br />

der Geringfügigkeit nicht zu einer Veränderung der im Planfeststellungsbeschluss<br />

vom 15. März 2007 angenommenen Gesamtfläche beanspruchter Biotope im Binnendeichsbereich.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass nach Umsetzung der Planänderung<br />

IV Deichvorland mit einer im Vergleich zum Istzustand insgesamt höheren<br />

Wertigkeit entstehen wird (vgl. baubedingte Wirkungen). Dauerhaft wird auf einer<br />

Fläche von 55.497 m 2 zusätzliches Deichgrünland mit einer mittleren Bedeutung<br />

für das Schutzgut Pflanzen bestehen <strong>und</strong> befestigte Bereiche mit geringer Bedeutung<br />

für das Schutzgut Pflanzen ersetzen. Insgesamt ist die durch die Planänderung<br />

IV verursachte Änderung jedoch als gering zu bewerten. Die Änderungen<br />

sind unerheblich.<br />

3.1.1.4 Schutzgut Boden<br />

Darstellung der Auswirkungen Schutzgut Boden<br />

Durch die Planänderung Teil IV sind keine Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

zu erwarten. Die Überbauung von Boden durch die Anpassung der vorhandenen<br />

Verkehrswege wurde bereits im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März<br />

2007 berücksichtigt.<br />

a) baubedingte Auswirkungen<br />

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