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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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che (z.B. Deichsicherungsweg <strong>und</strong> Deichfuß) mit einer Fläche von 55.497 m² sind<br />

von sehr geringer Bedeutung (Wertstufe 1) für das Schutzgut Pflanzen.<br />

Nach Beendigung der Aufspülarbeiten wird auf der oben genannten Fläche Deichgrünland<br />

entstehen.<br />

b) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Anlagebedingt wird durch die Aufhöhung des Hafengrodens die in den baubedingten<br />

Wirkungen dargestellte Deichfläche in Anspruch genommen, um den nunmehr<br />

höheren Anschluss des Hafengrodens an den Deich herzustellen. Neben der Fläche<br />

des Hafengrodens wird dann auch wieder ein Deichvorland im Anschluss an<br />

den Deich hergestellt werden. Der befestigte Deichfuß wird nach Umsetzung der<br />

Planänderung überspült sein. Das neue Deichvorland wird überwiegend Deichgrünland<br />

sein.<br />

Im Vergleich zu der Bilanzierung, die für den Beschluss vom 15. März 2007 vorgenommen<br />

wurde, ergibt sich durch die Planänderung Teil IV eine Erhöhung der<br />

dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen von ca. 0,6 ha. Die Zunahme der<br />

Beanspruchung von Pflanzenbeständen betrifft die Bereiche, in denen Anpassungen<br />

der Deichtriften im Anschlussbereich der „Notzufahrt“ erfolgen sowie die Lage<br />

<strong>und</strong> der Verlauf der geplanten Deichsicherungswege bzw. die Deichtriften geändert<br />

werden.<br />

Die Aufhöhung des Hafengrodens selbst ist in Bezug auf das Schutzgut Pflanzen<br />

nicht relevant, da bereits im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 als<br />

Prognosezustand der worst case für diese Bereiche angenommen wurde (Prognosezustand:<br />

Wertstufe 1). Dieser Prognosezustand wird durch die Tatsache,<br />

dass der Sand nunmehr höher auf den Hafengroden aufgespült wird, als ursprünglich<br />

genehmigt wurde, nicht verändert. Demzufolge ergeben sich hieraus keine<br />

Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen.<br />

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