Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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Bewertung der Auswirkungen Schutzgut Tiere<br />
a) baubedingte Auswirkungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass das Deichgrünland in diesem Bereich Tieren aufgr<strong>und</strong><br />
anthropogener Beeinflussung (Spaziergänger mit H<strong>und</strong>en, Verkehr auf der<br />
Straße „Am Tiefen Fahrwasser“, intensive Schafbeweidung des „Neuen Voslapper<br />
Seedeiches“) kaum Lebensraum bietet <strong>und</strong> die Flächen während der Bauphase<br />
für Tiere in der Regel weder als Ruheräume noch für die Nahrungssuche geeignet<br />
sind, wird die temporäre Inanspruchnahme der Deichfläche während der Bauphase<br />
als unerheblich bewertet.<br />
b) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Für den aquatischen Bereich sind die oben dargestellten Veränderungen durch die<br />
Verlängerung der Kaje geringfügig <strong>und</strong> die damit einhergehende Veränderung des<br />
Lebensraums als nicht erheblich zu bewerten. Hinsichtlich des terrestrischen Bereichs<br />
ist festzustellen, dass die durch die Planänderung Teil IV bewirkten Änderungen<br />
der Schallimmissionen so gering sind, dass sie messtechnisch nicht erfassbar<br />
wären. In Bezug auf das Schutzgut Tiere sind sie als vernachlässigbar<br />
gering <strong>und</strong> somit als unerheblich einzustufen.<br />
3.1.1.3 Schutzgut Pflanzen<br />
Darstellung der Auswirkungen Schutzgut Pflanzen<br />
a) baubedingte Auswirkungen<br />
Durch die hiermit planfestgestellte Aufspülung des Hafengrodens werden im Bereich<br />
des Voslapper Seedeichs <strong>und</strong> des Geniusdeichs Flächen in einer Größenordnung<br />
von insgesamt 105.637 m² in Anspruch genommen. Der Geniusdeich<br />
sowie der Neue Voslapper Deich sind mit Ausnahme einiger befestigter Überfahrten,<br />
Übergänge sowie des Deichsicherungsweges flächendeckend mit einer Grasnarbe<br />
bewachsen. Die Grasnarbe ist dem mesophilen Grünland auf Deichen<br />
(GMZd) zuzuordnen. Diese Bereiche mit einer Fläche von 50.140 m² sind von mittlerer<br />
Bedeutung (Wertstufe 3) für das Schutzgut Pflanzen. Die befestigten Berei-<br />
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