Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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b) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die Veränderung der Anlagen aufgr<strong>und</strong> der Planänderung Teil IV führt zu keiner<br />
relevanten Beanspruchung von Lebensraum. Die Planänderung Teil IV führt nicht<br />
zu betrachtungsrelevanten Lebensraumverlusten bzw. -veränderungen des<br />
Schutzgutes Tiere.<br />
Im aquatischen Bereich wird lediglich die nördliche Flügelwand verändert. Durch<br />
die Änderungen an der Kaje ergeben sich lokal begrenzte Veränderungen der<br />
Strömungsverhältnisse. Die Flächen nördlich des JadeWeserPorts mit Strömungsab-<br />
<strong>und</strong> -zunahmen verändern sich lediglich geringfügig (BAW 2008). BAW<br />
(2008) prognostiziert, dass „die Größenordnung der bisher in den Gutachten der<br />
BAW ermittelten ausbaubedingten Änderungen der Tidekennwerte der Strömung<br />
[...] nicht nennenswert verändert“ wird. Wirkungen auf die bisher prognostizierten<br />
ausbaubedingten Änderungen der abiotischen Systemparameter durch eine Verlängerung<br />
können großräumig ausgeschlossen werden können (BAW 2008). Entsprechendes<br />
gilt nach Aussage der Fachgutachter für das Schutzgut Tiere. Dieser<br />
Einschätzung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an.<br />
Für den terrestrischen Bereich ergeben sich keine messtechnisch erfassbaren<br />
Veränderungen hinsichtlich der Schallimmissionen. Die geänderte Planung des<br />
Terminallayouts <strong>und</strong> die Aufhöhung des Hafengrodens führen zu einer Erhöhung<br />
der berechneten Schallimmissionszusatzbelastung durch den JadeWeser-<br />
Port/Hafengroden im gesamten Bereich der Flächen des Voslapper Grodens generell<br />
um weniger 0,2 dB(A) (Müller BBM M51 920/80 klb S.5).<br />
Die Auswirkungen der PÄ IV auf die Gesamtbelastung (Zusatzbelastung wie oben<br />
beschrieben + Vorbelastung) sind nochmals deutlich geringer als der o.g. Wert<br />
(Stellungnahme Müller BBM vom 22. 09. 2009).<br />
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