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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Nachtst<strong>und</strong>en keine Immissionen zu erwarten sind, die geeignet wären die<br />

Nachtruhe zu stören. Während der Tagst<strong>und</strong>en ist der Schutz der gebäudebezogenen<br />

Wohnnutzung gewährleistet. Kommunikationsstörungen sind auch durch<br />

die Gesamtschallbelastung nicht zu erwarten. Auch ist eine Nutzung der Außenbereiche<br />

weiterhin möglich.<br />

Die Planfeststellungsbehörde bewertet allerdings auch die Zunahme der Immissionen<br />

innerhalb des als zumutbar bewerteten Bereiches als negativ, räumt jedoch<br />

den für das Änderungsvorhaben sprechenden Belangen den Vorrang ein.<br />

Auswirkungen auf die Erholungsfunktion werden durch das Änderungsvorhaben<br />

nicht bewirkt.<br />

3.1.1.2 Schutzgut Tiere<br />

Darstellung der Auswirkungen Schutzgut Tiere<br />

a) baubedingte Auswirkungen<br />

Die geplante Aufspülung des Hafengrodens führt im Bereich des Voslapper Seedeichs<br />

<strong>und</strong> des Geniusdeichs zu einer baubedingten Inanspruchnahme von Flächen.<br />

Die Auswirkungen beschränken sich auf den Bauzeitraum. Die beanspruchte<br />

Deichfläche (Deichgrünland) wird nach Beendigung der Aufspülarbeiten auf einer<br />

anderen Höhenlage wieder Deichgrünland werden.<br />

In Bezug auf Immissionen, die eine Störwirkung für Tiere verursachen könnten, ist<br />

auszuführen, dass sich durch die Planänderung IV nach Aussage des Fachgutachters<br />

keine schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren<br />

den Schallimmissionsberechnungen zugr<strong>und</strong>e gelegten Bauphasenplanung<br />

ergibt. Insbesondere kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen<br />

oder geänderten Rammtätigkeiten. Die im Verfahren für den Beschluss vom<br />

15. März 2007 für die Beurteilung der Schallimmissionen während der Bauphase<br />

durchgeführten Untersuchungen gelten nach Aussage des Fachgutachters somit<br />

unverändert weiter (vgl. Müller BBM M51 920/80 klb). Die durch die Planänderung<br />

Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind insofern durch die Prognosen<br />

<strong>und</strong> Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 gedeckt.<br />

Es ergeben sich keine Auswirkungen, die gesondert zu beurteilen wären.<br />

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