Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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In der Spalte der Zusatzbelastung hat der Fachgutachter für den Bereich des Hafengrodens<br />
einmal die Schallkontingente in die Berechnung eingestellt, die in dem<br />
Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 als Bewertungsgr<strong>und</strong>lage herangezogen<br />
wurden, <strong>und</strong> daneben die geringeren Kontingente des ISL-Konzeptes,<br />
die Eingang in die B-Planung der Stadt Wilhelmshaven gef<strong>und</strong>en haben.<br />
Die auf ganze dB-Werte ger<strong>und</strong>eten Berechnungsergebnisse für die Gesamtbelastung<br />
sind bei den beiden Berechnungsvarianten für den Hafengroden identisch.<br />
Im Detail ergeben sich aus den geringeren Kontingenten des ISL-Konzeptes gegenüber<br />
den IFSP aus dem Planfeststellungsverfahren um bis zu 0,3 dB(A) geringere<br />
Gesamtbelastungen an den Immissionsorten (Müller BBM Notiz Nr. M51<br />
920/80 klb S.3).<br />
Ergänzend wurde im Laufe des Verfahrens der IO 4A Voslapp Nord – Allgemeines<br />
Wohngebiet – sowie der IO 12 A Voslapp Südwest – Reines Wohngebiet – betrachtet.<br />
Als Gesamtbelastung wurde für den IO 4A ein Wert von 39 dB (A) <strong>und</strong> für<br />
den IO 12 A ein Wert von 41 dB (A) ermittelt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf<br />
den Bericht des Büros Müller BBM Bezug genommen.<br />
Auswirkungen durch Lichtimmissionen <strong>und</strong> Luftschadstoffe<br />
In Bezug auf die durch den Betrieb des Jade Weser Ports bzw. durch die geplanten<br />
Gewerbeansiedlungen im Hafengroden hervorgerufenen Lichtimmissionen<br />
ergeben sich durch die PÄ IV nach Feststellung des Fachgutachters keine Veränderungen<br />
bzw. geringfügige Verbesserungen. Dieser Bewertung schließt sich die<br />
Planfeststellungsbehörde an. Gemäß Müller-BBM (M51 920/77 klb S.20) führt die<br />
vorgesehene Erhöhung des Hafengrodens durch „zukünftige Anlagen oder Gebäude<br />
innerhalb des Hafengrodens zu einer besseren Verschattung der Leuchten<br />
des JadeWeserPorts in Richtung Voslapp“.<br />
Die Betriebsabläufe <strong>und</strong> die zugr<strong>und</strong>e gelegten Verkehrsmengen werden durch<br />
die Veränderung der Anlagen aufgr<strong>und</strong> der Planänderung Teil IV nicht modifiziert.<br />
Demgemäß werden die für die Lufthygiene maßgeblichen Faktoren durch das Änderungsvorhaben<br />
nicht tangiert.<br />
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