Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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– 60 – zufolge ergibt sich durch die Planänderung IV während der Bauphase keine Situation, die neu zu beurteilen wäre. Andere relevante baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden durch die Planänderung IV nicht verursacht. bb. anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Auswirkungen auf die Deichsicherheit Nach Aussage der BAW wirkt sich die durch die Planänderung IV vorgesehene Modifikation der Aufspülung des Hafengrodens in keiner Weise auf die bisherigen Untersuchungsergebnisse der BAW aus, da die erhöhte Aufspülung ausschließlich auf Landflächen stattfindet, die mit dem Gewässer nicht mehr in Verbindung stehen (Schreiben der BAW vom 28. Juli 2008). Auch die nördliche Verlängerung des Kajenbauwerkes wird die Größenordnung der bisher in den Gutachten der BAW ermittelten ausbaubedingten Änderungen der Tidekennwerte nicht nennenswert verändern (Schreiben der BAW vom 5. September 2008). Durch die Verlängerung der Kaje wird sich lediglich lokal die Strömung geringfügig verändern. Auswirkungen auf die Deichsicherheit sind daher nicht zu erwarten. Auswirkungen durch Immissionen Auswirkungen durch Schallimmissionen Das Änderungsvorhaben verursacht Wirkungen auf die Immissionssituation. Bestandteil der Planunterlage ist der Bericht Nr. M51 920/77 klb des Büros Müller- BBM. Gegenstand des Berichtes ist u.a. die Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schallimmissionen im Bereich Voslapp aufgrund der geänderten Planung und unter Berücksichtigung der geänderten Schallimmissionsvorbelastung. In dem Bericht ist erläutert, dass die schalltechnisch relevante Änderung gegen- 60
– 61 – über dem seit dem 15. März 2007 planfestgestellten Zustand in erster Linie in einer Verschiebung der Umschlaganlage um ca. 120 m in Richtung Westen und der Verlagerung des Gatebereiches von der Terminalfläche in den Hafengroden zu sehen sind. Die hiermit planfestgestellte Aufhöhung des gesamten Hafengrodens, die ebenfalls Bestandteil der PÄ Teil IV ist, ist aus Sicht des Gutachters schalltechnisch nicht relevant, da bereits in früheren Untersuchungen im Bereich des Hafengrodens eine Schallquellenhöhe von 5 m über Grund angenommen wurde. Eine abschirmende Wirkung (z.B. durch den Seedeich) daher nur in sehr geringem Umfang gegeben sei (vgl. Müller – BBM M51 920/77 klb S.8). 61
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zufolge ergibt sich durch die Planänderung IV während der Bauphase keine Situation,<br />
die neu zu beurteilen wäre.<br />
Andere relevante baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden<br />
durch die Planänderung IV nicht verursacht.<br />
bb. anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Auswirkungen auf die Deichsicherheit<br />
Nach Aussage der BAW wirkt sich die durch die Planänderung IV vorgesehene<br />
Modifikation der Aufspülung des Hafengrodens in keiner Weise auf die bisherigen<br />
Untersuchungsergebnisse der BAW aus, da die erhöhte Aufspülung ausschließlich<br />
auf Landflächen stattfindet, die mit dem Gewässer nicht mehr in Verbindung stehen<br />
(Schreiben der BAW vom 28. Juli 2008). Auch die nördliche Verlängerung des<br />
Kajenbauwerkes wird die Größenordnung der bisher in den Gutachten der BAW<br />
ermittelten ausbaubedingten Änderungen der Tidekennwerte nicht nennenswert<br />
verändern (Schreiben der BAW vom 5. September 2008). Durch die Verlängerung<br />
der Kaje wird sich lediglich lokal die Strömung geringfügig verändern. Auswirkungen<br />
auf die Deichsicherheit sind daher nicht zu erwarten.<br />
Auswirkungen durch Immissionen<br />
Auswirkungen durch Schallimmissionen<br />
Das Änderungsvorhaben verursacht Wirkungen auf die Immissionssituation.<br />
Bestandteil der Planunterlage ist der Bericht Nr. M51 920/77 klb des Büros Müller-<br />
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Gegenstand des Berichtes ist u.a. die Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen<br />
auf die Schallimmissionen im Bereich Voslapp aufgr<strong>und</strong> der geänderten Planung<br />
<strong>und</strong> unter Berücksichtigung der geänderten Schallimmissionsvorbelastung.<br />
In dem Bericht ist erläutert, dass die schalltechnisch relevante Änderung gegen-<br />
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