Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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3.1.1.1. Schutzgut Mensch<br />
– 59 –<br />
Nach ganz überwiegender Ansicht sind unter Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
den Menschen im Sinne des UVPG in erster Linie Veränderungen der menschlichen<br />
Ges<strong>und</strong>heit zu betrachten (vgl. Hoppe Komm. zum UVPG § 2 Rn. 18 mwN).<br />
Betrachtet werden daher die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wohn- <strong>und</strong><br />
Erholungsfunktion des betroffenen Gebietes, wobei die vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
auf die Ges<strong>und</strong>heit des Menschen in seinem Hauptaufenthaltsgebiet<br />
(Wohnumfeld) zu beschreiben sind.<br />
Darstellung der Auswirkungen auf den Menschen:<br />
a. Auswirkungen auf die Wohnfunktion<br />
aa. baubedingte Auswirkungen<br />
Auswirkungen auf die Deichsicherheit<br />
Beeinträchtigungen der Deichsicherheit sind durch die planfestgestellten Baumaßnahmen<br />
am Landesschutzdeich, die durch die Aufspülung des Hafengrodens<br />
bedingt sind, nicht zu erwarten. Die Baumaßnahmen erfolgen in enger<br />
Abstimmung mit dem III. Oldenburgischen Deichband <strong>und</strong> der Unteren Deichbehörde.<br />
Auswirkungen durch Immissionen<br />
Weiterhin ergeben sich nach Aussage des Fachgutachters durch die Planänderung<br />
IV keine schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren<br />
den Schallimmissionsberechnungen zugr<strong>und</strong>e gelegten Planung.<br />
Insbesondere kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten<br />
Rammtätigkeiten. Die im Ursprungsverfahren für die Beurteilung der<br />
Schallimmissionen während der Bauphase durchgeführten Untersuchungen<br />
gelten somit unverändert weiter (Müller BBM Notiz Nr. M51 920/80 klb). Dem-<br />
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