Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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3.1.1 Schutzgüter des UVPG – 58 – Die Prüfung der Schutzgüter des UVPG baut auf den Aussagen und Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 auf. Das Gutachterbüro, das die Umweltverträglichkeitsstudie für die Planänderung Teil IV erarbeitet hat, hat geprüft, ob der Istzustand, der bei der Bewertung der Auswirkungen im Beschluss vom 15. März 2007 zugrunde gelegt wurde, zwischenzeitlich eine Veränderung erfahren hat. Dies wurde seitens der Gutachter verneint. Die Veränderungen, die zwischenzeitlich im Umfeld der Planung eingetreten sind, bestehen in der Neuansiedlung bzw. Veränderung von Industrieanlagen. Diese Veränderung wird in den Planunterlagen zur Planänderung Teil IV betrachtet, so dass der Istzustand der dem Beschluss vom 15.März 2007 zugrunde gelegen hat, auch für diese Prüfung herangezogen werden kann. Dieser Auffassung schließt sich die Planfeststellungsbehörde an. Das Gutachterbüro Müller BBM, das die Immissionsprognosen erarbeitet hat, hat alle relevanten Veränderungen, die seit Erlass des o.g. Beschlusses im Umfeld des Vorhabens verwirklicht bzw. genehmigt wurden, in die Betrachtung mit einbezogen, so dass insoweit der Istzustand durch die vorgelegte Planänderungsunterlage aktualisiert wurde. Die Fachgutachter haben weiterhin festgestellt, dass die vorliegenden Daten hinreichend aktuell und für die Prognose der vorhabensbedingten Auswirkungen ausreichend sind. Kenntnislücken oder sonstige Schwierigkeiten bestehen nicht, bzw. traten nicht auf. Die Untersuchungsgebiete sind für die Prognose zu erwartender Auswirkungen durch die Maßnahmen der Planänderung Teil IV ausreichend bemessen. Diese Bewertung teilt die Planfeststellungsbehörde. Nachfolgend wird nunmehr geprüft, ob sich im Vergleich zu den Feststellungen des Beschlusses vom 15.März 2007 durch die von der Planänderung Teil IV umfassten Änderungen (s.o. B. I. 2) hinsichtlich der im Beschluss vom 15. März 2007 getroffenen Aussagen und Bewertungen Abweichungen ergeben: 58
3.1.1.1. Schutzgut Mensch – 59 – Nach ganz überwiegender Ansicht sind unter Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen im Sinne des UVPG in erster Linie Veränderungen der menschlichen Gesundheit zu betrachten (vgl. Hoppe Komm. zum UVPG § 2 Rn. 18 mwN). Betrachtet werden daher die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wohn- und Erholungsfunktion des betroffenen Gebietes, wobei die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in seinem Hauptaufenthaltsgebiet (Wohnumfeld) zu beschreiben sind. Darstellung der Auswirkungen auf den Menschen: a. Auswirkungen auf die Wohnfunktion aa. baubedingte Auswirkungen Auswirkungen auf die Deichsicherheit Beeinträchtigungen der Deichsicherheit sind durch die planfestgestellten Baumaßnahmen am Landesschutzdeich, die durch die Aufspülung des Hafengrodens bedingt sind, nicht zu erwarten. Die Baumaßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem III. Oldenburgischen Deichband und der Unteren Deichbehörde. Auswirkungen durch Immissionen Weiterhin ergeben sich nach Aussage des Fachgutachters durch die Planänderung IV keine schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren den Schallimmissionsberechnungen zugrunde gelegten Planung. Insbesondere kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten Rammtätigkeiten. Die im Ursprungsverfahren für die Beurteilung der Schallimmissionen während der Bauphase durchgeführten Untersuchungen gelten somit unverändert weiter (Müller BBM Notiz Nr. M51 920/80 klb). Dem- 59
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vom 15. März 2007 zugr<strong>und</strong>e gelegt wurde, zwischenzeitlich eine Veränderung<br />
erfahren hat. Dies wurde seitens der Gutachter verneint. Die Veränderungen,<br />
die zwischenzeitlich im Umfeld der Planung eingetreten sind, bestehen in der<br />
Neuansiedlung bzw. Veränderung von Industrieanlagen. Diese Veränderung wird<br />
in den Planunterlagen zur Planänderung Teil IV betrachtet, so dass der Istzustand<br />
der dem Beschluss vom 15.März 2007 zugr<strong>und</strong>e gelegen hat, auch für diese Prüfung<br />
herangezogen werden kann. Dieser Auffassung schließt sich die Planfeststellungsbehörde<br />
an. Das Gutachterbüro Müller BBM, das die Immissionsprognosen<br />
erarbeitet hat, hat alle relevanten Veränderungen, die seit Erlass des o.g. Beschlusses<br />
im Umfeld des Vorhabens verwirklicht bzw. genehmigt wurden, in die<br />
Betrachtung mit einbezogen, so dass insoweit der Istzustand durch die vorgelegte<br />
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Die Fachgutachter haben weiterhin festgestellt, dass die vorliegenden Daten hinreichend<br />
aktuell <strong>und</strong> für die Prognose der vorhabensbedingten Auswirkungen ausreichend<br />
sind. Kenntnislücken oder sonstige Schwierigkeiten bestehen nicht, bzw.<br />
traten nicht auf. Die Untersuchungsgebiete sind für die Prognose zu erwartender<br />
Auswirkungen durch die Maßnahmen der Planänderung Teil IV ausreichend bemessen.<br />
Diese Bewertung teilt die Planfeststellungsbehörde.<br />
Nachfolgend wird nunmehr geprüft, ob sich im Vergleich zu den Feststellungen<br />
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