Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
– 57 –<br />
führung in einer optimierten Form. Auch das geänderte Vorhaben ist gemäß den<br />
Zielen des Fachplanungsrechts objektiv gerechtfertigt <strong>und</strong> erforderlich. Die von der<br />
Planänderung IV umfassten Änderungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Maßnahmen<br />
sind im Allgemeinwohlinteresse gerechtfertigt.<br />
2. Alternativen<br />
Alternativen zu den mit diesem <strong>Änderungsplanfeststellungsbeschluss</strong> genehmigten<br />
Maßnahmen sind weder ersichtlich noch vorgetragen worden. Die fehlende<br />
Alternativität ergibt sich bereits daraus, dass die genehmigten Änderungsmaßnahmen<br />
eine Optimierung des Gesamtvorhabens Jade Weser Port darstellen <strong>und</strong><br />
spezifisch zu diesem Zweck entwickelt worden sind. Als Alternative käme daher<br />
nur der ganz- oder teilweise Verzicht auf diese Maßnahmen in Betracht <strong>und</strong> damit<br />
letztlich die Verwirklichung des Vorhabens in seiner mit Beschluss vom 15. März<br />
2007 genehmigten Form.<br />
3. Darstellung <strong>und</strong> Bewertung der öffentlichen Belange<br />
3.1 Umweltauswirkungen<br />
Die mit diesem Beschluss geänderte Planung (Planänderung Teil IV) ist auch aus<br />
naturschutzrechtlicher Sicht zulässig. Von dem planfestgestellten Änderungsvorhaben<br />
gehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG aus.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von Gebieten, die seitens des Landes als EU-<br />
Vogelschutzgebiete erklärt bzw. als FFH-Gebiete gemeldet wurden, <strong>und</strong> entsprechend<br />
unter Schutz gestellt sind, sind offensichtlich ausgeschlossen. Mangels<br />
Verwirklichung eines Verbotstatbestandes entstehen vorhabensbedingt ebenso<br />
keine Einbußen für den Artenschutz.<br />
57