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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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2. Beachtung der Verfahrensvorschriften im Planfeststellungsverfahren<br />

Der Planfeststellungsbeschluss ergeht aufgr<strong>und</strong> eines ordnungsgemäß durchgeführten<br />

Verfahrens. Die Verfahrensförmlichkeiten der Planfeststellung sind ausweislich<br />

des vorstehend unter B. I. 3. dargelegten Verfahrensablaufes beachtet.<br />

Das Anhörungsverfahren wurde gemäß §§ 14 a, 14 d WaStrG in Verbindung mit<br />

§§ 73, 76 VwVfG durchgeführt. Der Plan hat in Wilhelmshaven <strong>und</strong> damit in der<br />

Gemeinde, in der sich die Planänderung IV im Sinne der §§ 14a WaStrG, 73 Abs.<br />

2 VwVfG voraussichtlich auswirken wird, einen Monat zur Einsicht ausgelegen.<br />

III. Materiell-rechtliche Würdigung<br />

1. Planrechtfertigung, Darstellung der für die Verwirklichung des Vorhabens<br />

sprechenden abwägungsrelevanten Gründe einschließlich der Allgemeinwohlbelange<br />

Die an dieser Stelle angeführten, für die Verwirklichung des Vorhabens sprechenden<br />

Erwägungen stellen zugleich Gründe für das Wohl der Allgemeinheit dar. Diese<br />

werden nachfolgend in die Abwägung der von der Planung nachteilig betroffenen<br />

Rechte, Interessen <strong>und</strong> Belange einbezogen <strong>und</strong> dort (B. III. 3. <strong>und</strong> 5.) im<br />

Rahmen der diesbezüglichen Darstellung <strong>und</strong> Bewertung sowie der Entscheidung<br />

darüber gegenübergestellt.<br />

Der Bau des mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2007 genehmigten<br />

Vorhabens Jade Weser Port einschließlich der damit verb<strong>und</strong>enen Anpassungs<strong>und</strong><br />

Erschließungsmaßnahmen dient dem Wohl der Allgemeinheit. Die für das<br />

Ausgangsvorhaben geltende Planrechtfertigung erfasst gleichermaßen auch die<br />

Planänderung IV. Insofern wird auf die diesbezüglichen Ausführungen sowie Feststellungen<br />

des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 (B. III. 1, S. 112<br />

ff.) verwiesen. Dort ist die Planrechtfertigung für das Vorhaben „Jade Weser Port“<br />

als solches umfassend dargelegt <strong>und</strong> begründet. Die Planrechtfertigung speziell<br />

für die mit diesem Änderungsbeschluss genehmigten Maßnahmen ergibt sich daraus,<br />

dass diese das Ziel haben, die Nutzbarkeit <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit des Gesamtvorhabens<br />

zu optimieren. Die Planänderung IV geht darauf zurück, dass der<br />

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