Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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– 50 – änderte Erschließung genehmigt. Die Stadt Wilhelmshaven führt die für die Nutzung der entstehenden Aufspülfläche erforderlichen Bauleitplanungen zeitparallel durch und legt in der aktuell erfolgenden Bauleitplanung die für die einzelnen Flächenareale des Hafengrodens zulässigen Emissionswerte konkret fest. Sämtliche Auswirkungen der Vorhaben auf dem Hafengroden werden in nachfolgenden Verfahren geregelt. Unabhängig davon bestehen seitens der Planfeststellungsbehörde keine Zweifel an der späteren Nutzbarkeit der Aufspülfläche. Die Planfeststellungsbehörde hat insofern die Gesamtwirkungen des Vorhabens entsprechend dem Ausgangverfahren wiederum in einer „worst case“ Betrachtung auch für die Suprastruktur ermittelt und bewertet, so dass für die spätere Zulässigkeit des Betriebs des Jade Weser Ports in der geänderten Form keine unüberwindbaren Hindernisse zu erwarten sind (s. u. Ziffer B. III. 3). 3. Darstellung des Planfeststellungsverfahrens 3.1 Vorlage der Planunterlagen Der Träger des Vorhabens hat am 11.08.2008 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich (Planfeststellungsbehörde) einen Antrag auf Änderung (Planänderung IV) des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 – P.- 143.3/72- gestellt. Die vollständigen Planunterlagen lagen der Planfeststellungsbehörde am 30.09.2008 vor. 3.2 Bekanntmachung des Vorhabens 3.2.1 Planauslegung Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 21. Oktober 2008 bis zum 21. November 2008 in der Stadt Wilhelmshaven während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Die genannte Kommune hat die Auslegung gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) am 11.10.2008 ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Möglichkeit, bis zum 05. Dezember 2008 Einwendungen zu erheben, wurde in der Bekanntmachung hingewiesen. In der Zeit vom 21. Oktober 2008 bis 21. November 2008 wurden die Planunterlagen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (www.wsd-nordwest.wsv.de) zu jedermanns Einsicht veröffentlicht. 50
– 51 – 3.2.2 Beteiligung der Behörden/Sonstigen Der unter Punkt 2.1 genannten Stadt wurde in ihrer Eigenschaft als Behörde im Sinne des § 73 Abs. 2 VwVfG mit Schreiben vom 30.09.2008 unter Fristsetzung bis zum 05. Dezember 2008 Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen oder Einwendungen gegeben. Mit Schreiben vom 30.09.2008 wurde unter Fristsetzung bis zum 05. Dezember 2008 folgenden Behörden und sonstigen Stellen Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen gegeben: - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz -Direktion- Projektgruppe Einvernehmen Jade/Ems, Oldenburg - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake-Oldenburg, Oldenburg - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Norden – Norderney - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Brake-Oldenburg, Brake - Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, Wilhelmshaven - Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover - Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Hannover - Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Häfenund Schifffahrtsverwaltung-, Wilhelmshaven - Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven - Zentrale Polizeidirektion Dezernat 23, Hannover - Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Hannover - Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Hannover - Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften, Wilhelmshaven - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Clausthal-Zellerfeld - Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg - Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven 51
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- Seite 37 und 38: Nr. der Planunterlage PÄ-III-Plan
- Seite 39 und 40: Nr. der Planunterlage PÄIII-C.9 Pl
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änderte Erschließung genehmigt. Die Stadt Wilhelmshaven führt die für die Nutzung<br />
der entstehenden Aufspülfläche erforderlichen Bauleitplanungen zeitparallel<br />
durch <strong>und</strong> legt in der aktuell erfolgenden Bauleitplanung die für die einzelnen Flächenareale<br />
des Hafengrodens zulässigen Emissionswerte konkret fest. Sämtliche<br />
Auswirkungen der Vorhaben auf dem Hafengroden werden in nachfolgenden Verfahren<br />
geregelt. Unabhängig davon bestehen seitens der Planfeststellungsbehörde<br />
keine Zweifel an der späteren Nutzbarkeit der Aufspülfläche. Die Planfeststellungsbehörde<br />
hat insofern die Gesamtwirkungen des Vorhabens entsprechend<br />
dem Ausgangverfahren wiederum in einer „worst case“ Betrachtung auch für die<br />
Suprastruktur ermittelt <strong>und</strong> bewertet, so dass für die spätere Zulässigkeit des Betriebs<br />
des Jade Weser Ports in der geänderten Form keine unüberwindbaren Hindernisse<br />
zu erwarten sind (s. u. Ziffer B. III. 3).<br />
3. Darstellung des Planfeststellungsverfahrens<br />
3.1 Vorlage der Planunterlagen<br />
Der Träger des Vorhabens hat am 11.08.2008 bei der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion<br />
Nordwest, Aurich (Planfeststellungsbehörde) einen Antrag auf Änderung<br />
(Planänderung IV) des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 – P.-<br />
143.3/72- gestellt. Die vollständigen Planunterlagen lagen der Planfeststellungsbehörde<br />
am 30.09.2008 vor.<br />
3.2 Bekanntmachung des Vorhabens<br />
3.2.1 Planauslegung<br />
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 21. Oktober 2008 bis zum 21. November<br />
2008 in der Stadt Wilhelmshaven während der Dienstst<strong>und</strong>en zu jedermanns Einsicht<br />
aus. Die genannte Kommune hat die Auslegung gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(VwVfG) am 11.10.2008 ortsüblich bekannt gemacht. Auf<br />
die Möglichkeit, bis zum 05. Dezember 2008 Einwendungen zu erheben, wurde in<br />
der Bekanntmachung hingewiesen. In der Zeit vom 21. Oktober 2008 bis 21. November<br />
2008 wurden die Planunterlagen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde<br />
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