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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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- Verzicht auf den geplanten Parkplatz rechtsseitig der „Zufahrt Terminal“<br />

sowie die Wegeverbindung für Fußgänger von diesem Parkplatz zum bestehenden<br />

Deichsicherungsweg<br />

- Änderung des Verlaufs, der Länge, der Gradientenhöhe <strong>und</strong> der Rampenneigung<br />

der „Notzufahrt“ <strong>und</strong> der „Erschließungsstraße Vorstellgruppe<br />

Bahn“ (in Anlehnung an die Höhe <strong>und</strong> den Verlauf der Vorstellgruppe Bahn)<br />

- Änderung der Lage <strong>und</strong> des Verlaufs der geplanten Deichverteidigungswege<br />

bzw. der Deichtriften im Bereich des Voslapper Seedeiches, der Straße<br />

am „Tiefen Fahrwasser“ sowie Entfall der Zufahrt zur Sondernutzungsfläche<br />

- Anordnung der geplanten Umschlaganlage in größerer Entfernung von der<br />

Kaje (bisher ca. 500 m, jetzt ca. 600 m)<br />

- Optimierung der Querung der schienenseitigen Zufahrt/erste Deichlinie (flachere<br />

Querung, geringere Steigung der Zuführung)<br />

- Errichtung eines zweiten Verbindungsgleises zwischen Vorstellgruppe <strong>und</strong><br />

Umschlaganlage<br />

- Aufspülung des Hafengrodens auf NN +6,45 m bis NN +6,70 m<br />

- Aufspülung der Terminalfläche (kajenseitig) auf ein Niveau von NN +6,45 m<br />

bis NN +7,05 m unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes (Kaje <strong>und</strong><br />

Süddamm NN +7,50 m, Norddamm NN +8,50 m)<br />

- Verzicht auf die geplante „Sondernutzungsfläche“ (künftig Bestandteil der<br />

Terminalfläche)<br />

- Anpassung der Entwässerungsplanung an das Niveau des Hafengrodens<br />

<strong>und</strong> der Terminalfläche<br />

- Verlängerung der Kaje nach Norden als Ersatz für die Unterwasserleitwand,<br />

zusätzliche Schutzdalben sowie die Verlängerung der Flügelwand<br />

Der volle Umfang sowie die Details der beantragten <strong>und</strong> mit diesem Beschluss<br />

genehmigten Maßnahmen sind im Einzelnen in den Unterlagen B.2, B.6, B.8, B.9<br />

sowie den beigefügten Plänen konkret niedergelegt.<br />

Die Planfeststellungsbehörde weist zur Klarstellung darauf hin, dass mit diesem<br />

Beschluss keine Genehmigung der künftigen Anlagen der Suprastruktur verb<strong>und</strong>en<br />

ist. Mit diesem Beschluss werden die höhere Aufspülung des Geländes einschließlich<br />

der Entwässerung in Form einer Offenbodenfläche sowie dessen ge-<br />

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