Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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6.5<br />
Hinweis: Falls bei der Errichtung der Hafenanlagen im Rahmen von Bodenverbesserungsmaßnahmen<br />
Bodenaushub anfällt, ist dann, wenn die vorgesehene jeweilige<br />
Ablagerungsstelle, an der die Verwertung <strong>und</strong> Beseitigung erfolgen soll, im<br />
Landkreis Friesland liegt, eine Genehmigung beim Landkreis Friesland zu beantragen.<br />
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Verwertung oder Beseitigung<br />
in einer genehmigten <strong>und</strong> für die Verwertung, Entsorgung oder Behandlung<br />
von Boden zugelassenen Anlage erfolgen soll.<br />
Die Anordnung setzt die Stellungnahme des LK Friesland um.<br />
6.6<br />
Der Träger des Vorhabens hat Sondierungen der Spülfelder zum Zwecke des Auffindens<br />
von Kampfmitteln in allen Höhenlagen vorzunehmen.<br />
6.7.<br />
Sondierungen der Spülfelder zum Zwecke des Auffindens von Kampfmitteln <strong>und</strong><br />
erforderliche Bergungsmaßnahmen von Kampfmitteln sind nur durch solche fachk<strong>und</strong>igen<br />
Personen vorzunehmen, welche über eine Befähigung gem. § 20 des<br />
Sprengstoffgesetzes verfügen. Eine F<strong>und</strong>liste ist anzulegen <strong>und</strong> fortzuschreiben.<br />
6.8<br />
Eine Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen zu 1. u. 2. ist dem Staatlichen<br />
Gewerbeaufsichtsamt vom KBD vorzulegen.<br />
6.9.<br />
Sämtliche Erdbaugeräte im Spülfeldbereich sind nach den Erfordernissen der Gefährdungsbeurteilung<br />
mit geeigneten technischen Schutzausrüstungen gegen die<br />
Einwirkungen durch das Umsetzen von Kampfmitten zu versehen.<br />
6.10<br />
Die maximal unter Berücksichtigung bereits getroffener <strong>und</strong> festgelegter Schutzmaßnahmen<br />
tolerierbare Obergrenze der Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von<br />
Kampfmitteln im geschlossenen Förderweg der Schwimmbagger wird auf 1.000 g<br />
festgelegt.<br />
Die Anordnungen 6.6 bis 6.10 setzen eine Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes<br />
Oldenburg um. Sie ergehen im Interesse der Sicherheit <strong>und</strong><br />
Ordnung.<br />
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