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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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6.5<br />

Hinweis: Falls bei der Errichtung der Hafenanlagen im Rahmen von Bodenverbesserungsmaßnahmen<br />

Bodenaushub anfällt, ist dann, wenn die vorgesehene jeweilige<br />

Ablagerungsstelle, an der die Verwertung <strong>und</strong> Beseitigung erfolgen soll, im<br />

Landkreis Friesland liegt, eine Genehmigung beim Landkreis Friesland zu beantragen.<br />

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Verwertung oder Beseitigung<br />

in einer genehmigten <strong>und</strong> für die Verwertung, Entsorgung oder Behandlung<br />

von Boden zugelassenen Anlage erfolgen soll.<br />

Die Anordnung setzt die Stellungnahme des LK Friesland um.<br />

6.6<br />

Der Träger des Vorhabens hat Sondierungen der Spülfelder zum Zwecke des Auffindens<br />

von Kampfmitteln in allen Höhenlagen vorzunehmen.<br />

6.7.<br />

Sondierungen der Spülfelder zum Zwecke des Auffindens von Kampfmitteln <strong>und</strong><br />

erforderliche Bergungsmaßnahmen von Kampfmitteln sind nur durch solche fachk<strong>und</strong>igen<br />

Personen vorzunehmen, welche über eine Befähigung gem. § 20 des<br />

Sprengstoffgesetzes verfügen. Eine F<strong>und</strong>liste ist anzulegen <strong>und</strong> fortzuschreiben.<br />

6.8<br />

Eine Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen zu 1. u. 2. ist dem Staatlichen<br />

Gewerbeaufsichtsamt vom KBD vorzulegen.<br />

6.9.<br />

Sämtliche Erdbaugeräte im Spülfeldbereich sind nach den Erfordernissen der Gefährdungsbeurteilung<br />

mit geeigneten technischen Schutzausrüstungen gegen die<br />

Einwirkungen durch das Umsetzen von Kampfmitten zu versehen.<br />

6.10<br />

Die maximal unter Berücksichtigung bereits getroffener <strong>und</strong> festgelegter Schutzmaßnahmen<br />

tolerierbare Obergrenze der Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von<br />

Kampfmitteln im geschlossenen Förderweg der Schwimmbagger wird auf 1.000 g<br />

festgelegt.<br />

Die Anordnungen 6.6 bis 6.10 setzen eine Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes<br />

Oldenburg um. Sie ergehen im Interesse der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ordnung.<br />

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