Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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b) Der Geniusdeich ist in seinem alten Bestand zu erhalten. Die Kleiabdeckung<br />
verbleibt auf der 1 : 6 geneigten Außenböschung <strong>und</strong> wird anschließend<br />
vom Hafengroden überbaut.<br />
c) Der Träger des Vorhabens hat die Ausführungsplanung mit dem III. Oldenburgischen<br />
Deichband <strong>und</strong> dem NLWKN, Betriebsstelle Brake – Oldenburg,<br />
Dienststelle Wilhelmshaven, abzustimmen.<br />
d) Die seeseitige Deichböschung ist in der gesamten Abwicklung mit Klei anzudecken.<br />
Die Einbaustärke der oberen Kleiabdeckung beträgt 0,50 m. Anschließend<br />
ist der Deich zu profilieren <strong>und</strong> mit einer Deichansaatmischung<br />
zu begrünen.<br />
Zu 5.1. bis 5.27:<br />
Die Anordnungen 5.1. bis 5.27. ergehen, um die Belange der Deichsicherheit zu<br />
gewährleisten. Sie berücksichtigen die Stellungnahmen der unteren Deichbehörde,<br />
des NLWKN sowie des III. Oldenburgischen Deichbandes. Auf das Abstimmungsgespräch<br />
des Trägers des Vorhabens mit dem III. Oldenburgischen Deichband<br />
sowie dem NLWKN vom 04.08.2010 wird ergänzend verwiesen. Die Planfeststellungsbehörde<br />
hat der Stellungnahme des III. Oldenburgischen Deichbandes<br />
trotz verspäteten Eingangs im Interesse der Wahrung der Deichsicherheit als<br />
öffentlichen Belang Rechnung tragen können.<br />
Hinweise:<br />
Der Erteilung einer gesonderten deichrechtlichen Genehmigung bedarf es aufgr<strong>und</strong><br />
der Konzentrationswirkung dieses <strong>Änderungsplanfeststellungsbeschluss</strong>es<br />
nicht. Soweit Änderungen der Deichanlagen im Bereich des Vorhabens nach dessen<br />
Fertigstellung erforderlich werden, sind diese durch die zuständigen Behörden<br />
zu regeln. Diese werden ggf. erforderliche Genehmigungen sowie weitergehende<br />
oder zusätzliche Auflagen nachträglich erteilen. Eigentumserwerb <strong>und</strong> künftige<br />
Eigentumsverhältnisse sind im Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis geregelt. Auf Auflage A.<br />
II. 4.7 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 wird verwiesen.<br />
Die Planfeststellungsbehörde weist zur Klarstellung darauf hin, dass die zuständige<br />
Untere Deichbehörde für den betroffenen Deichabschnitt die Stadt Wilhelmshaven<br />
ist. Der III. Oldenburgische Deichband ist der Träger der Deicherhaltung.<br />
Dabei lässt sich der Träger der Deicherhaltung in deichfachlichen Angelegenheiten<br />
in der Regel durch den NLWKN beraten. Bauliche Maßnahmen innerhalb des<br />
Deichbestickes sind formal mit dem III. Oldenburgischen Deichband abzustimmen.<br />
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