07.12.2012 Aufrufe

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

– 42 –<br />

b) Der Geniusdeich ist in seinem alten Bestand zu erhalten. Die Kleiabdeckung<br />

verbleibt auf der 1 : 6 geneigten Außenböschung <strong>und</strong> wird anschließend<br />

vom Hafengroden überbaut.<br />

c) Der Träger des Vorhabens hat die Ausführungsplanung mit dem III. Oldenburgischen<br />

Deichband <strong>und</strong> dem NLWKN, Betriebsstelle Brake – Oldenburg,<br />

Dienststelle Wilhelmshaven, abzustimmen.<br />

d) Die seeseitige Deichböschung ist in der gesamten Abwicklung mit Klei anzudecken.<br />

Die Einbaustärke der oberen Kleiabdeckung beträgt 0,50 m. Anschließend<br />

ist der Deich zu profilieren <strong>und</strong> mit einer Deichansaatmischung<br />

zu begrünen.<br />

Zu 5.1. bis 5.27:<br />

Die Anordnungen 5.1. bis 5.27. ergehen, um die Belange der Deichsicherheit zu<br />

gewährleisten. Sie berücksichtigen die Stellungnahmen der unteren Deichbehörde,<br />

des NLWKN sowie des III. Oldenburgischen Deichbandes. Auf das Abstimmungsgespräch<br />

des Trägers des Vorhabens mit dem III. Oldenburgischen Deichband<br />

sowie dem NLWKN vom 04.08.2010 wird ergänzend verwiesen. Die Planfeststellungsbehörde<br />

hat der Stellungnahme des III. Oldenburgischen Deichbandes<br />

trotz verspäteten Eingangs im Interesse der Wahrung der Deichsicherheit als<br />

öffentlichen Belang Rechnung tragen können.<br />

Hinweise:<br />

Der Erteilung einer gesonderten deichrechtlichen Genehmigung bedarf es aufgr<strong>und</strong><br />

der Konzentrationswirkung dieses <strong>Änderungsplanfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

nicht. Soweit Änderungen der Deichanlagen im Bereich des Vorhabens nach dessen<br />

Fertigstellung erforderlich werden, sind diese durch die zuständigen Behörden<br />

zu regeln. Diese werden ggf. erforderliche Genehmigungen sowie weitergehende<br />

oder zusätzliche Auflagen nachträglich erteilen. Eigentumserwerb <strong>und</strong> künftige<br />

Eigentumsverhältnisse sind im Gr<strong>und</strong>erwerbsverzeichnis geregelt. Auf Auflage A.<br />

II. 4.7 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 wird verwiesen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde weist zur Klarstellung darauf hin, dass die zuständige<br />

Untere Deichbehörde für den betroffenen Deichabschnitt die Stadt Wilhelmshaven<br />

ist. Der III. Oldenburgische Deichband ist der Träger der Deicherhaltung.<br />

Dabei lässt sich der Träger der Deicherhaltung in deichfachlichen Angelegenheiten<br />

in der Regel durch den NLWKN beraten. Bauliche Maßnahmen innerhalb des<br />

Deichbestickes sind formal mit dem III. Oldenburgischen Deichband abzustimmen.<br />

42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!