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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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ven <strong>und</strong> dem III. Oldenburgischen Deichband im Detail abzustimmen. Vor Beginn<br />

der Ausführung von Baumaßnahmen sind dem III. Oldenburgischen Deichband<br />

entsprechende Ausführungspläne vorzulegen.<br />

5.5<br />

Der Träger des Vorhabens hat für die gesamte Bauzeit die Nutzung der Deichfahrbahnen<br />

(seeseitiger Wellenschutzstreifen <strong>und</strong> binnenseitiger Deichverteidigungsweg)<br />

in voller Breite für die Deichverteidigung sicherzustellen. Ein Befahren<br />

des Deichsicherungsweges mit Fahrzeugen ist den Vertretern des III. Oldenburgischen<br />

Deichbandes <strong>und</strong> dem Schäfer jederzeit zu gewährleisten.<br />

5.6<br />

Der Träger des Vorhabens hat für die gesamte Bauzeit die ordnungsgemäße<br />

Deichunterhaltung in enger Abstimmung mit dem III. Oldenburgischen Deichband<br />

sicherzustellen.<br />

5.7<br />

Der Träger des Vorhabens hat den Einsatz von Fahrzeugen <strong>und</strong> Baumaschinen<br />

auf dem Deich <strong>und</strong> dem Wellenschutzstreifen mit der Unteren Deichbehörde <strong>und</strong><br />

dem III. Oldenburgischen Deichband abzustimmen.<br />

5.8<br />

Baumaterialien <strong>und</strong> -geräte dürfen nur außerhalb des Deichbestickes gelagert<br />

werden.<br />

5.9<br />

Im Deichvorland errichtete bauliche Anlagen, betriebene bzw. abgestellte Geräte<br />

<strong>und</strong> Fahrzeuge sowie sonstige gelagerte Gegenstände oder Stoffe sind derartig<br />

gegen Auftrieb bzw. gegen Auslaufen zu sichern oder im Sturmfall rechtzeitig aus<br />

dem Deichvorland zu entfernen, dass eine Beschädigung des Deiches sowie<br />

sonstiger Küstenschutzanlagen durch Verdriftung oder eine Gewässerverunreinigung<br />

durch Austritt wassergefährdender Stoffe ausgeschlossen sind.<br />

5.10<br />

Innerhalb des Deiches <strong>und</strong> der Deichschutzzone dürfen nur Stoffe verwendet werden,<br />

die nach amtlicher Prüfung zugelassen sind oder für die eine ausreichende<br />

Erprobung nachgewiesen wurde.<br />

5.11<br />

Aufgrabungen innerhalb der 50 m-Schutzzone sind sofort nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten sorgfältig lagenweise zu verfüllen, insbesondere sind vorhandene<br />

Kleiabdeckungen in entsprechender Stärke wieder herzustellen. Der Boden ist gut<br />

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