Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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Das Entwässerungsbauwerk für den Hafengroden ist mit einem sensorgesteuerten<br />
Schieber zu errichten. Die Einzelheiten (z.B. Alarmwerte) sind im Einvernehmen<br />
mit der zuständigen <strong>Wasser</strong>behörde festzulegen. Das Bauwerk muss für Fahrzeuge<br />
(z. B. Saugfahrzeuge) zugänglich sein.<br />
Die Anordnung ergeht aufgr<strong>und</strong> des neuen Entwässerungskonzeptes <strong>und</strong> ersetzt<br />
die Anordnung 3.12 des Ausgangsbeschlusses. Der Träger des Vorhabens hat in<br />
Abstimmung mit dem NLWKN für das in Auflage 3.12 beschriebene Bauwerk eine<br />
technisch gleichwertige Alternative vorgesehen. Diese ist gleichwertig zu der<br />
Tauchwand <strong>und</strong> erfüllt die Anforderungen der Auflage 3.12 (Ziffer 3 des Protokolls<br />
der Besprechung des Trägers des Vorhabens mit dem NLWKN „Einleitungserlaubnis<br />
für Niederschlagswasser in die Jade“ vom 04.06.2009).<br />
Zur Klarstellung weist die Planfeststellungsbehörde darauf hin, dass der in Auflage<br />
A.II. 3.10 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 verwendete Begriff<br />
„Hafenanlage“ auch den Hafengroden erfasst.<br />
Die Anordnungen 4.1 bis 4.3 ergehen im Übrigen zur Wahrung wasserwirtschaftlicher<br />
Belange.<br />
5. Deichsicherheit<br />
5.1<br />
Die Deichsicherheit ist jederzeit, d. h. ganzjährig zu gewährleisten. Bauarbeiten<br />
innerhalb der Deichbestickgrenzen dürfen erst ab dem 15. April begonnen werden<br />
<strong>und</strong> müssen bis zum 30. September abgeschlossen sein. Abweichungen bedürfen<br />
der Zustimmung der Unteren Deichbehörde.<br />
5.2<br />
Im Zusammenhang mit der Überbauung des Hauptdeiches ist zu gewährleisten,<br />
dass die vorhandenen Deichbestickgrenzen bestehen bleiben.<br />
5.3<br />
Der Träger des Vorhabens hat Beginn <strong>und</strong> Ende der Arbeiten innerhalb der<br />
Deichbestickgrenzen rechtzeitig der Unteren Deichbehörde anzuzeigen.<br />
5.4<br />
Alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Deichbestickes sind rechtzeitig vorher<br />
mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz<br />
(NLWKN), Betriebsstelle Brake – Oldenburg, Dienststelle Wilhelmsha-<br />
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