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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Das Entwässerungsbauwerk für den Hafengroden ist mit einem sensorgesteuerten<br />

Schieber zu errichten. Die Einzelheiten (z.B. Alarmwerte) sind im Einvernehmen<br />

mit der zuständigen <strong>Wasser</strong>behörde festzulegen. Das Bauwerk muss für Fahrzeuge<br />

(z. B. Saugfahrzeuge) zugänglich sein.<br />

Die Anordnung ergeht aufgr<strong>und</strong> des neuen Entwässerungskonzeptes <strong>und</strong> ersetzt<br />

die Anordnung 3.12 des Ausgangsbeschlusses. Der Träger des Vorhabens hat in<br />

Abstimmung mit dem NLWKN für das in Auflage 3.12 beschriebene Bauwerk eine<br />

technisch gleichwertige Alternative vorgesehen. Diese ist gleichwertig zu der<br />

Tauchwand <strong>und</strong> erfüllt die Anforderungen der Auflage 3.12 (Ziffer 3 des Protokolls<br />

der Besprechung des Trägers des Vorhabens mit dem NLWKN „Einleitungserlaubnis<br />

für Niederschlagswasser in die Jade“ vom 04.06.2009).<br />

Zur Klarstellung weist die Planfeststellungsbehörde darauf hin, dass der in Auflage<br />

A.II. 3.10 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 verwendete Begriff<br />

„Hafenanlage“ auch den Hafengroden erfasst.<br />

Die Anordnungen 4.1 bis 4.3 ergehen im Übrigen zur Wahrung wasserwirtschaftlicher<br />

Belange.<br />

5. Deichsicherheit<br />

5.1<br />

Die Deichsicherheit ist jederzeit, d. h. ganzjährig zu gewährleisten. Bauarbeiten<br />

innerhalb der Deichbestickgrenzen dürfen erst ab dem 15. April begonnen werden<br />

<strong>und</strong> müssen bis zum 30. September abgeschlossen sein. Abweichungen bedürfen<br />

der Zustimmung der Unteren Deichbehörde.<br />

5.2<br />

Im Zusammenhang mit der Überbauung des Hauptdeiches ist zu gewährleisten,<br />

dass die vorhandenen Deichbestickgrenzen bestehen bleiben.<br />

5.3<br />

Der Träger des Vorhabens hat Beginn <strong>und</strong> Ende der Arbeiten innerhalb der<br />

Deichbestickgrenzen rechtzeitig der Unteren Deichbehörde anzuzeigen.<br />

5.4<br />

Alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Deichbestickes sind rechtzeitig vorher<br />

mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz<br />

(NLWKN), Betriebsstelle Brake – Oldenburg, Dienststelle Wilhelmsha-<br />

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