Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ... Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
2.3. – 36 – Anordnung A. II. 2.1 (2. Absatz) des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 wird dahin geändert, dass der dortige Hinweis auf Unterlage B. 9.5.8 durch B. 9.7.8 ersetzt wird. 3. Straßenanbindung Der Träger des Vorhabens hat sicherzustellen, dass die Planungsänderungen keine Auswirkungen auf die genehmigten Maßnahmen zur Verlängerung der A29 haben. Der Planfeststellungsbeschluss 3321-31027-01/07 vom 31.03.2008 für die Verlängerung der A29 ab Anschlussstelle Fedderwardergroden bis Ausbauende "Am tiefen Fahrwasser" ist zu beachten. 4. Wasserwirtschaft, Entwässerung 4.1. Alle baulichen Veränderungen (Verlegungen, Verfüllungen, Verrohrungen, Querschnittsveränderungen usw.) an Gewässer III. Ordnung, auch solche temporärer Art, sind rechtzeitig vorher im Detail mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Wilhelmshaven abzustimmen. 4.2. Derartige Veränderungen bedürfen der Abnahme durch die Untere Wasserbehörde. Die Abnahme ist rechtzeitig vorher (mindestens 2 Werktage) bei der Unteren Wasserbehörde zu folgenden Bauphasen zu beantragen: − nach Einbau von Verrohrung bei offener Baugrube − nach Fertigstellung oder Wiederherstellung (Schlussabnahme) 4.3. Auflage A II. 3.12 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 wird durch folgende Regelung ersetzt: 36
– 37 – Das Entwässerungsbauwerk für den Hafengroden ist mit einem sensorgesteuerten Schieber zu errichten. Die Einzelheiten (z.B. Alarmwerte) sind im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde festzulegen. Das Bauwerk muss für Fahrzeuge (z. B. Saugfahrzeuge) zugänglich sein. Die Anordnung ergeht aufgrund des neuen Entwässerungskonzeptes und ersetzt die Anordnung 3.12 des Ausgangsbeschlusses. Der Träger des Vorhabens hat in Abstimmung mit dem NLWKN für das in Auflage 3.12 beschriebene Bauwerk eine technisch gleichwertige Alternative vorgesehen. Diese ist gleichwertig zu der Tauchwand und erfüllt die Anforderungen der Auflage 3.12 (Ziffer 3 des Protokolls der Besprechung des Trägers des Vorhabens mit dem NLWKN „Einleitungserlaubnis für Niederschlagswasser in die Jade“ vom 04.06.2009). Zur Klarstellung weist die Planfeststellungsbehörde darauf hin, dass der in Auflage A.II. 3.10 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 verwendete Begriff „Hafenanlage“ auch den Hafengroden erfasst. Die Anordnungen 4.1 bis 4.3 ergehen im Übrigen zur Wahrung wasserwirtschaftlicher Belange. 5. Deichsicherheit 5.1 Die Deichsicherheit ist jederzeit, d. h. ganzjährig zu gewährleisten. Bauarbeiten innerhalb der Deichbestickgrenzen dürfen erst ab dem 15. April begonnen werden und müssen bis zum 30. September abgeschlossen sein. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Unteren Deichbehörde. 5.2 Im Zusammenhang mit der Überbauung des Hauptdeiches ist zu gewährleisten, dass die vorhandenen Deichbestickgrenzen bestehen bleiben. 5.3 Der Träger des Vorhabens hat Beginn und Ende der Arbeiten innerhalb der Deichbestickgrenzen rechtzeitig der Unteren Deichbehörde anzuzeigen. 5.4 Alle baulichen Maßnahmen innerhalb des Deichbestickes sind rechtzeitig vorher mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake – Oldenburg, Dienststelle Wilhelmsha- 37
- Seite 1: Wasser- und Schifffahrtsdirektion N
- Seite 4 und 5: - II - II. Formal-rechtliche Würdi
- Seite 7 und 8: A. Verfügender Teil I. Feststellun
- Seite 9 und 10: Nr. der Bezeichnung des Plans / der
- Seite 11 und 12: Nr. der Planunterlage PÄ IV-C.5 -
- Seite 13 und 14: Nr. der Planunterlage C.6 - Plan 6/
- Seite 15 und 16: Nr. der Planunterlage C.6 - Plan 12
- Seite 17 und 18: Nr. der Planunterlage C.8 - Plan 1/
- Seite 19 und 20: Nr. der Planunterlage PÄ IV - C.8
- Seite 21 und 22: Nr. der Planunterlage C.8 - Plan 18
- Seite 23 und 24: Nr. der Planunterlage PÄ-IV-C.9-Pl
- Seite 25 und 26: Nr. der Planunterlage C.9 - Plan 16
- Seite 27 und 28: - 21 - Nr. der Bezeichnung des Plan
- Seite 29 und 30: - 23 - Nr. der Bezeichnung des Plan
- Seite 31 und 32: Nr. der Planunterlage B.4 Unterlage
- Seite 33 und 34: Nr. der Planunterlage PÄ-IV-C.9-Pl
- Seite 35 und 36: Nr. der Planunterlage PÄIII C.9 Pl
- Seite 37 und 38: Nr. der Planunterlage PÄ-III-Plan
- Seite 39 und 40: Nr. der Planunterlage PÄIII-C.9 Pl
- Seite 41: II. Anordnungen 1. Allgemeines - 35
- Seite 45 und 46: - 39 - zu verdichten und die Oberfl
- Seite 47 und 48: - 41 - des Planfeststellungsbeschlu
- Seite 49 und 50: - 43 - Bezüglich Auflage 5.4. sowi
- Seite 51 und 52: - 45 - III. Planänderungen und -er
- Seite 53 und 54: - 47 - VI. Anordnung der sofortigen
- Seite 55 und 56: - 49 - - Verzicht auf den geplanten
- Seite 57 und 58: - 51 - 3.2.2 Beteiligung der Behör
- Seite 59 und 60: II. Formalrechtliche Würdigung - 5
- Seite 61 und 62: - 55 - Betreiber des Jade Weser Por
- Seite 63 und 64: - 57 - führung in einer optimierte
- Seite 65 und 66: 3.1.1.1. Schutzgut Mensch - 59 - Na
- Seite 67 und 68: - 61 - über dem seit dem 15. März
- Seite 69 und 70: - 63 - In der Spalte der Zusatzbela
- Seite 71 und 72: - 65 - Da die Errichtung eines Cont
- Seite 73 und 74: Erhebliche Belästigung - 67 - Nebe
- Seite 75 und 76: - 69 - Hierfür gilt tags ein Immis
- Seite 77 und 78: - 71 - Da zur Nachtzeit nur der Inn
- Seite 79 und 80: Staubimmissionen - 73 - Aufgrund de
- Seite 81 und 82: - 75 - b) anlage- und betriebsbedin
- Seite 83 und 84: - 77 - che (z.B. Deichsicherungsweg
- Seite 85 und 86: - 79 - Die planfestgestellte höher
- Seite 87 und 88: - 81 - 3.1.1.5 Schutzgut Wasser Dar
- Seite 89 und 90: - 83 - b) anlage- und betriebsbedin
- Seite 91 und 92: - 85 - spruchung von Gewässerfläc
2.3.<br />
– 36 –<br />
Anordnung A. II. 2.1 (2. Absatz) des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März<br />
2007 wird dahin geändert, dass der dortige Hinweis auf Unterlage B. 9.5.8 durch<br />
B. 9.7.8 ersetzt wird.<br />
3. Straßenanbindung<br />
Der Träger des Vorhabens hat sicherzustellen, dass die Planungsänderungen keine<br />
Auswirkungen auf die genehmigten Maßnahmen zur Verlängerung der A29<br />
haben. Der Planfeststellungsbeschluss 3321-31027-01/07 vom 31.03.2008 für die<br />
Verlängerung der A29 ab Anschlussstelle Fedderwardergroden bis Ausbauende<br />
"Am tiefen Fahrwasser" ist zu beachten.<br />
4. <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Entwässerung<br />
4.1.<br />
Alle baulichen Veränderungen (Verlegungen, Verfüllungen, Verrohrungen, Querschnittsveränderungen<br />
usw.) an Gewässer III. Ordnung, auch solche temporärer<br />
Art, sind rechtzeitig vorher im Detail mit der Unteren <strong>Wasser</strong>behörde der Stadt<br />
Wilhelmshaven abzustimmen.<br />
4.2.<br />
Derartige Veränderungen bedürfen der Abnahme durch die Untere <strong>Wasser</strong>behörde.<br />
Die Abnahme ist rechtzeitig vorher (mindestens 2 Werktage) bei der Unteren<br />
<strong>Wasser</strong>behörde zu folgenden Bauphasen zu beantragen:<br />
− nach Einbau von Verrohrung bei offener Baugrube<br />
− nach Fertigstellung oder Wiederherstellung (Schlussabnahme)<br />
4.3.<br />
Auflage A II. 3.12 des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. März 2007 wird<br />
durch folgende Regelung ersetzt:<br />
36