Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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Darüber hinaus wird seitens des BUND eingewendet, dass der Bruttobedarf, also<br />
der Gesamtbedarf des Materials, das während der Bauphase bewegt wird, über<br />
das genehmigte Maß hinaus ansteigen wird, wodurch zusätzliche Auswirkungen<br />
auf die Flora <strong>und</strong> Fauna der Jade durch Gewässertrübungen <strong>und</strong> Sedimentüberdeckungen<br />
hergeleitet werden. Diese Annahmen sind nicht richtig. Zusätzliche<br />
Auswirkungen durch Gewässertrübungen <strong>und</strong> Sedimentüberdeckungen werden<br />
durch das Änderungsvorhaben nicht verursacht, da zum Einen ein günstigeres<br />
Setzungsverhalten eingetreten ist, als ursprünglich angenommen wurde <strong>und</strong> zum<br />
Anderen aufgr<strong>und</strong> der größeren Entnahmetiefe in den Abbaubereichen nur noch<br />
Sand gefördert wird. Weichsedimente oder andere nicht verwertbare Bodenqualitäten<br />
werden in diesen Tiefen nicht vorgef<strong>und</strong>en, so dass keine zusätzlichen Feinstoffe<br />
in die <strong>Wasser</strong>säule eingetragen werden. Vielmehr bleibt es bei den in dem<br />
Planfeststellungsbeschluss vom 15.März 2007 eingestellten Gesamtmengen von<br />
ca. 50 Mio. m 3 . Sie werden durch die Planänderung IV nicht verändert.<br />
Dies ergibt sich im Einzelnen aus folgenden Erwägungen:<br />
Bei den ca. 50 Mio. m 3 , die Eingang in den Beschluss vom 15. März 2007 gef<strong>und</strong>en<br />
haben <strong>und</strong> dort als Bewertungsgr<strong>und</strong>lage herangezogen wurden, handelt es<br />
sich um die Gesamtmasse, die während der Bauphase im Gewässer bewegt wird,<br />
also um den sogenannten „Bruttobedarf“, der auch Weichsedimente, Wattsande,<br />
Lauenburger Ton <strong>und</strong> Pleistozäne Sande enthält.<br />
Der nunmehr erforderliche Zusatzbedarf an Sand wird bereits durch das während<br />
der Bauphase festgestellte günstigere Setzungsverhalten kompensiert (Stellungnahme<br />
TdV vom 01. 10. 2009 – per e-mail). Sofern darüber hinaus im Rahmen<br />
des Rahmenbetriebsplanes Mehrmengen im Sandentnahmefeld Süd <strong>und</strong>/oder<br />
Nord entnommen werden müssen, ergeben sich aufgr<strong>und</strong> der größeren Entnahmetiefe<br />
keine weiteren Entnahmeverluste, da hier weder Weichsedimente noch<br />
andere nicht verwertbare Bodenqualitäten vorgef<strong>und</strong>en werden. Dies ist nach<br />
Aussage des Trägers des Vorhabens Ergebnis der Erkenntnisse aus dem laufenden<br />
Baubetrieb (Stellungnahme TdV vom 01. 10. 2009 – per e-mail). Demzufolge<br />
ist davon auszugehen, dass der sog. Bruttobedarf nicht parallel mit der Erhöhung<br />
des Sandbedarfs ansteigt, sondern es bei einer Gesamtmasse von ca. 50 Mio. m 3<br />
bleiben wird. Insofern ergeben sich durch die Planänderung IV keine Veränderun-<br />
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