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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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• Summe ca. 48,6 Mio. m³<br />

Verfügbar sind ausweislich der Sandmassenbilanz folgende Sandmassen:<br />

• Zufahrt <strong>und</strong> Fahrrinne ca. 17,5 Mio. m³<br />

• Sandentnahme Süd ca. 22,6 Mio. m³<br />

• Sandentnahme Nord ca. 9,6 Mio. m³<br />

• Summe ca. 49,7 Mio. m³<br />

Die zusätzlich benötigten Sandmassen können aus den vorstehend aufgelisteten<br />

bisher genehmigten Sandabbaufeldern gewonnen werden. Entgegen der Auffassung<br />

des BUND wurden über den Rahmenbetriebsplan nicht Baggermengen,<br />

sondern Abbaubereiche planfestgestellt. (vgl. insoweit auch Stellungnahme TDV<br />

vom 19. Januar 2009).<br />

Der Sandmengenbedarf ist also durch die bereits vorhandenen Genehmigungen<br />

vollständig abgedeckt. Dies gilt auch für den seitens des Ingenieurbüros Inros <strong>und</strong><br />

Lackner AG ermittelten „worst case“, für den rechnerisch 0,4 Mio. m 3 Sand zusätzlich<br />

erforderlich wären. Der „worst case“ ergibt sich aus vorhandenen Schwankungsbereichen,<br />

die auch zu einem geringeren Sandbedarf (Minimum 45,1 Mio.<br />

m 3 ) führen können. Der u. U. für den „worst case“ zusätzlich erforderliche Sand<br />

von 0,4 Mio. m 3 könnte aus Unterhaltungsbaggerungen gewonnen werden. Hinsichtlich<br />

der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in „Inros Lackner AG – Vergleich<br />

der benötigten Sandmassen“ S.8f. verwiesen.<br />

Demzufolge ergibt sich aus dieser Planänderung auch kein weiterer Untersuchungs-<br />

oder Kompensationsbedarf. Die entsprechenden Forderungen des BUND<br />

werden abgelehnt.<br />

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