Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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• Summe ca. 48,6 Mio. m³<br />
Verfügbar sind ausweislich der Sandmassenbilanz folgende Sandmassen:<br />
• Zufahrt <strong>und</strong> Fahrrinne ca. 17,5 Mio. m³<br />
• Sandentnahme Süd ca. 22,6 Mio. m³<br />
• Sandentnahme Nord ca. 9,6 Mio. m³<br />
• Summe ca. 49,7 Mio. m³<br />
Die zusätzlich benötigten Sandmassen können aus den vorstehend aufgelisteten<br />
bisher genehmigten Sandabbaufeldern gewonnen werden. Entgegen der Auffassung<br />
des BUND wurden über den Rahmenbetriebsplan nicht Baggermengen,<br />
sondern Abbaubereiche planfestgestellt. (vgl. insoweit auch Stellungnahme TDV<br />
vom 19. Januar 2009).<br />
Der Sandmengenbedarf ist also durch die bereits vorhandenen Genehmigungen<br />
vollständig abgedeckt. Dies gilt auch für den seitens des Ingenieurbüros Inros <strong>und</strong><br />
Lackner AG ermittelten „worst case“, für den rechnerisch 0,4 Mio. m 3 Sand zusätzlich<br />
erforderlich wären. Der „worst case“ ergibt sich aus vorhandenen Schwankungsbereichen,<br />
die auch zu einem geringeren Sandbedarf (Minimum 45,1 Mio.<br />
m 3 ) führen können. Der u. U. für den „worst case“ zusätzlich erforderliche Sand<br />
von 0,4 Mio. m 3 könnte aus Unterhaltungsbaggerungen gewonnen werden. Hinsichtlich<br />
der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in „Inros Lackner AG – Vergleich<br />
der benötigten Sandmassen“ S.8f. verwiesen.<br />
Demzufolge ergibt sich aus dieser Planänderung auch kein weiterer Untersuchungs-<br />
oder Kompensationsbedarf. Die entsprechenden Forderungen des BUND<br />
werden abgelehnt.<br />
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