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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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4. Begründung der Anordnungen<br />

Hinweis:<br />

Die Begründung der einzelnen Anordnungen (A. II.) ist in kursiver Schrift den Anordnungen<br />

nachfolgend in direktem Kontext zu diesen aufgenommen worden.<br />

5. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen <strong>und</strong><br />

Einwendungen<br />

5.1 Entscheidung <strong>und</strong> Begründung der Entscheidung über die Stellungnahmen<br />

Seitens der Stadt Wilhelmshaven wurde kritisiert, dass die Auswirkungen des<br />

Baulärms in der FFH – Verträglichkeitsuntersuchung keine Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en<br />

haben. Diese Kritik ist unberechtigt. Durch die Planänderung IV ergeben<br />

sich nach Aussage des Fachgutachters keine schalltechnisch relevanten Änderungen<br />

gegenüber der im Ursprungsverfahren den Schallimmissionsberechnungen<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegten Bauphasenplanung. Insbesondere kommt es durch die PÄ<br />

IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten Rammtätigkeiten. Die im Verfahren für<br />

den Beschluss vom 15. März 2007 für die Beurteilung der Schallimmissionen während<br />

der Bauphase durchgeführten Untersuchungen gelten nach Aussage des<br />

Fachgutachters somit unverändert weiter (vgl. Müller BBM M51 920/80 klb). Die<br />

durch die Planänderung Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind<br />

insofern durch die Prognosen <strong>und</strong> Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

vom 15. März 2007 gedeckt. Es ergeben sich keine Auswirkungen, die gesondert<br />

zu beurteilen wären. Hinsichtlich der Einzelheiten wie auf die Ausführungen zur<br />

FFH-Verträglichkeit des Vorhabens (B. III. 3.1.2 a) verwiesen.<br />

Die Forderung der Stadt Wilhelmshaven hinsichtlich eines separaten, durch Hochbord<br />

abgesetzten Radweges mit einem Sicherheitsstreifen von 1,5 m für den<br />

Deichsicherungsweg, der eine Erschließungsfunktion übernehmen wird, wurde<br />

anlässlich einer Besprechung am 23. März 2009 zurückgenommen. Zwischen<br />

dem TdV <strong>und</strong> der Stadt Wilhelmshaven wurde am 23. März 2009 einvernehmlich<br />

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