Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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Aus dem nachstehend abgedruckten § 2 Abs.3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet<br />
„Voslapper Groden – Nord“ ergibt sich der Schutzzweck des Gebietes:<br />
Das Gebiet liegt nördlich der Raffinerie. Das Änderungsvorhaben bewirkt keine<br />
direkte Inanspruchnahme von Flächen des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Nord“.<br />
Indirekte Betroffenheiten durch funktionale Zusammenhänge im Ökosystem<br />
sind ebenfalls ausgeschlossen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf<br />
den <strong>Wasser</strong>stand des Gebietes. Beeinträchtigungen der Röhricht <strong>und</strong> Schilfzonen<br />
sowie der Gewässer sind daher offensichtlich ausgeschlossen.<br />
Durch die Barrierewirkung der Raffinerie werden die bei der Vorprüfung für das<br />
Gebiet „Voslapper Groden – Süd“ geschilderten, durch das Änderungsvorhaben<br />
verursachten, sehr geringen Immissionen weiter abgeschirmt, so dass für das Gebiet<br />
„Voslapper Groden - Nord“ aus den Erwägungen, die in Bezug auf das Gebiet<br />
„Voslapper Groden - Süd“ herangezogen wurden, erst Recht keine Beeinträchtigungen<br />
entstehen können.<br />
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