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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Aus dem nachstehend abgedruckten § 2 Abs.3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet<br />

„Voslapper Groden – Nord“ ergibt sich der Schutzzweck des Gebietes:<br />

Das Gebiet liegt nördlich der Raffinerie. Das Änderungsvorhaben bewirkt keine<br />

direkte Inanspruchnahme von Flächen des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Nord“.<br />

Indirekte Betroffenheiten durch funktionale Zusammenhänge im Ökosystem<br />

sind ebenfalls ausgeschlossen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf<br />

den <strong>Wasser</strong>stand des Gebietes. Beeinträchtigungen der Röhricht <strong>und</strong> Schilfzonen<br />

sowie der Gewässer sind daher offensichtlich ausgeschlossen.<br />

Durch die Barrierewirkung der Raffinerie werden die bei der Vorprüfung für das<br />

Gebiet „Voslapper Groden – Süd“ geschilderten, durch das Änderungsvorhaben<br />

verursachten, sehr geringen Immissionen weiter abgeschirmt, so dass für das Gebiet<br />

„Voslapper Groden - Nord“ aus den Erwägungen, die in Bezug auf das Gebiet<br />

„Voslapper Groden - Süd“ herangezogen wurden, erst Recht keine Beeinträchtigungen<br />

entstehen können.<br />

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