Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
– 102 –<br />
Diese Veränderung ist so gering, dass sie messtechnisch nicht erfassbar ist <strong>und</strong><br />
für Menschen nicht hör- oder wahrnehmbar sein wird (vgl. Müller BBM M51 920/77<br />
klb S. 3; UVU S. 9). Stellt man auf die für die Beurteilung maßgebliche Gesamtbelastung<br />
des Gebietes ab, wird man die Auswirkungen des Änderungsvorhabens<br />
wohl nicht mehr identifizieren können. Betrachtet man ergänzend die Tatsache,<br />
dass die meisten Vögel schlechter als Säugetiere hören, ihre Hörleistung orientierend<br />
mit der eines älteren Menschen verglichen werden kann (vgl. IBL Stellungnahme<br />
vom 04.09.2009), dann können als erheblich zu bewertende Auswirkungen<br />
des Änderungsvorhabens von vornherein ausgeschlossen werden. Weitere Störfaktoren,<br />
wie z.B. visuelle Beeinträchtigungen, werden durch das Änderungsvorhaben<br />
nicht verursacht. Demzufolge wird durch die planfestgestellte Änderungsmaßnahme<br />
keine Störung verursacht, die sich auf die Lebensverhältnisse der<br />
wertgebenden <strong>und</strong> charakteristischen Arten auswirken könnte.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Schutzzweck <strong>und</strong> die Erhaltungsziele<br />
des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Süd“ nicht berührt werden. Eine<br />
vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Gebietes ist offensichtlich ausgeschlossen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes sind daher ernstlich nicht zu<br />
besorgen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Süd“<br />
sind auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten ausgeschlossen,<br />
dies gilt auch für kumulative Wirkungen.<br />
Das Erfordernis zur Durchführung einer FFH Verträglichkeitsprüfung ist daher<br />
nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde für das Gebiet „Voslapper Groden<br />
– Süd“ nicht gegeben.<br />
ee) EU – Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden – Nord“ (DE 2314-431; V62)<br />
Der Voslapper Groden – Nord ist mit Verordnung vom 09.05.2007 zum Naturschutzgebiet<br />
erklärt worden.<br />
102