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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Diese Veränderung ist so gering, dass sie messtechnisch nicht erfassbar ist <strong>und</strong><br />

für Menschen nicht hör- oder wahrnehmbar sein wird (vgl. Müller BBM M51 920/77<br />

klb S. 3; UVU S. 9). Stellt man auf die für die Beurteilung maßgebliche Gesamtbelastung<br />

des Gebietes ab, wird man die Auswirkungen des Änderungsvorhabens<br />

wohl nicht mehr identifizieren können. Betrachtet man ergänzend die Tatsache,<br />

dass die meisten Vögel schlechter als Säugetiere hören, ihre Hörleistung orientierend<br />

mit der eines älteren Menschen verglichen werden kann (vgl. IBL Stellungnahme<br />

vom 04.09.2009), dann können als erheblich zu bewertende Auswirkungen<br />

des Änderungsvorhabens von vornherein ausgeschlossen werden. Weitere Störfaktoren,<br />

wie z.B. visuelle Beeinträchtigungen, werden durch das Änderungsvorhaben<br />

nicht verursacht. Demzufolge wird durch die planfestgestellte Änderungsmaßnahme<br />

keine Störung verursacht, die sich auf die Lebensverhältnisse der<br />

wertgebenden <strong>und</strong> charakteristischen Arten auswirken könnte.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Schutzzweck <strong>und</strong> die Erhaltungsziele<br />

des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Süd“ nicht berührt werden. Eine<br />

vorhabensbedingte Beeinträchtigung des Gebietes ist offensichtlich ausgeschlossen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes sind daher ernstlich nicht zu<br />

besorgen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Süd“<br />

sind auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten ausgeschlossen,<br />

dies gilt auch für kumulative Wirkungen.<br />

Das Erfordernis zur Durchführung einer FFH Verträglichkeitsprüfung ist daher<br />

nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde für das Gebiet „Voslapper Groden<br />

– Süd“ nicht gegeben.<br />

ee) EU – Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden – Nord“ (DE 2314-431; V62)<br />

Der Voslapper Groden – Nord ist mit Verordnung vom 09.05.2007 zum Naturschutzgebiet<br />

erklärt worden.<br />

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