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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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Abbildung 2 (planerischer Istzustand mit Planänderung IV)<br />

Aus den Berechnungen des Fachgutachters lässt sich folgendes feststellen:<br />

Die durch die PÄ IV geänderte Zusatzbelastung durch Terminal <strong>und</strong> Hafengroden<br />

(IFSP aus dem Planfeststellungsverfahren) erhöht sich gegenüber dem Ursprungsverfahren,<br />

d.h. gegenüber der Planfeststellung vom 15. März 2007 um<br />

maximal 0,2 dB(A). Die Auswirkungen der PÄ IV auf die Gesamtbelastung (Zusatzbelastung<br />

wie oben beschrieben + Vorbelastung) sind nochmals deutlich geringer<br />

als der o.g. Wert. (Stellungnahme Müller BBM vom 22. 09. 2009 – per email).<br />

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