Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
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Abbildung 2 (planerischer Istzustand mit Planänderung IV)<br />
Aus den Berechnungen des Fachgutachters lässt sich folgendes feststellen:<br />
Die durch die PÄ IV geänderte Zusatzbelastung durch Terminal <strong>und</strong> Hafengroden<br />
(IFSP aus dem Planfeststellungsverfahren) erhöht sich gegenüber dem Ursprungsverfahren,<br />
d.h. gegenüber der Planfeststellung vom 15. März 2007 um<br />
maximal 0,2 dB(A). Die Auswirkungen der PÄ IV auf die Gesamtbelastung (Zusatzbelastung<br />
wie oben beschrieben + Vorbelastung) sind nochmals deutlich geringer<br />
als der o.g. Wert. (Stellungnahme Müller BBM vom 22. 09. 2009 – per email).<br />
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