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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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aaa) baubedingte Auswirkungen<br />

Durch die Planänderung IV ergeben sich nach Aussage des Fachgutachters keine<br />

schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren<br />

den Schallimmissionsberechnungen zugr<strong>und</strong>e gelegten Bauphasenplanung. Insbesondere<br />

kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten<br />

Rammtätigkeiten. Die im Verfahren für den Beschluss vom 15. März 2007 für die<br />

Beurteilung der Schallimmissionen während der Bauphase durchgeführten Untersuchungen<br />

gelten nach Aussage des Fachgutachters somit unverändert weiter<br />

(vgl. Müller BBM 8. September 2009).<br />

Die durch die Planänderung Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind<br />

insofern durch die Prognosen <strong>und</strong> Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

vom 15. März 2007 gedeckt. Es ergeben sich keine Auswirkungen, die gesondert<br />

zu beurteilen wären.<br />

bbb) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Das Änderungsvorhaben bewirkt keine direkte Inanspruchnahme von Flächen des<br />

Vogelschutzgebietes „Voslapper Groden-Süd“.<br />

Indirekte Vorhabenswirkungen sind ebenfalls nicht geeignet erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Gebietes zu verursachen. Anlagebedingt ergibt sich durch das<br />

Änderungsvorhaben kein Wirkpfad, der für das Vogelschutzgebiet relevant sein<br />

könnte. Insbesondere hat das Vorhaben keinen Einfluss auf die <strong>Wasser</strong>stände<br />

des Gebietes, so dass der nach § 2 Abs.3 der Verordnung spezifisch geschützte<br />

Lebensraum der Vögel durch das Änderungsvorhaben nicht tangiert wird. So hat<br />

die Maßnahme keine Auswirkungen auf die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung großflächiger,<br />

stabiler Schilfzonen mit hohem Altschilfanteil <strong>und</strong> hohen <strong>Wasser</strong>ständen, auf<br />

die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung naturnaher Verlandungszonen, nahrungsreicher<br />

<strong>und</strong> offener Gewässer sowie Übergangsbereiche von Schilfröhrichten zu Bereichen<br />

mit niedrigem <strong>und</strong> halboffenem Bewuchs (feuchte <strong>und</strong> sumpfige Weidengebüsche)<br />

ebenso wenig wie auf die Entwicklung stabiler, hoher Gebietswasserstände.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes sind insofern offensichtlich<br />

ausgeschlossen.<br />

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