Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
– 96 –<br />
aaa) baubedingte Auswirkungen<br />
Durch die Planänderung IV ergeben sich nach Aussage des Fachgutachters keine<br />
schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren<br />
den Schallimmissionsberechnungen zugr<strong>und</strong>e gelegten Bauphasenplanung. Insbesondere<br />
kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten<br />
Rammtätigkeiten.<br />
Die im Verfahren für den Beschluss vom 15. März 2007 für die Beurteilung der<br />
Schallimmissionen während der Bauphase durchgeführten Untersuchungen gelten<br />
nach Aussage des Fachgutachters somit unverändert weiter (vgl. Müller BBM M51<br />
920/80 klb).<br />
Die durch die Planänderung Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind<br />
insofern durch die Prognosen <strong>und</strong> Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses<br />
vom 15. März 2007 gedeckt. Es ergeben sich keine Auswirkungen, die gesondert<br />
zu beurteilen wären.<br />
bbb) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />
Die Vorhabensmerkmale der Planänderung Teil IV beinhalten keine direkte Inanspruchnahme<br />
von Flächen des FFH-Gebiets „Nationalpark Niedersächsisches<br />
Wattenmeer“.<br />
Auswirkungen über funktionale Zusammenhänge können ebenfalls ausgeschlossen<br />
werden. Wie bereits im Zusammenhang mit dem Vogelschutzgebiet des Nationalparkes<br />
festgestellt werden konnte, bewirkt das Änderungsvorhaben großräumig<br />
(Jadefahrwasser / Hohe Weg Watt / Bereich südlich des JadeWeserPort einschließlich<br />
Jadebusen) keine Veränderungen hinsichtlich der abiotischen Systemparameter.<br />
Indirekte Wirkungen auf die geschützten Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen<br />
können daher offensichtlich ausgeschlossen werden. Ein weiterer Wirkpfad über<br />
betriebsbedingte Wirkungen des Änderungsvorhabens führt ebenso nicht zu Auswirkungen<br />
auf das FFH-Gebiet, da sich die schallrelevante Änderung im Vergleich<br />
zur ursprünglich genehmigten Variante des Umschlags weiter vom Nationalparkgebiet<br />
entfernt.<br />
96