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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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aaa) baubedingte Auswirkungen<br />

Durch die Planänderung IV ergeben sich nach Aussage des Fachgutachters keine<br />

schalltechnisch relevanten Änderungen gegenüber der im Ursprungsverfahren<br />

den Schallimmissionsberechnungen zugr<strong>und</strong>e gelegten Bauphasenplanung. Insbesondere<br />

kommt es durch die PÄ IV zu keinen zusätzlichen oder geänderten<br />

Rammtätigkeiten.<br />

Die im Verfahren für den Beschluss vom 15. März 2007 für die Beurteilung der<br />

Schallimmissionen während der Bauphase durchgeführten Untersuchungen gelten<br />

nach Aussage des Fachgutachters somit unverändert weiter (vgl. Müller BBM M51<br />

920/80 klb).<br />

Die durch die Planänderung Teil IV verursachten baubedingten Auswirkungen sind<br />

insofern durch die Prognosen <strong>und</strong> Bewertungen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

vom 15. März 2007 gedeckt. Es ergeben sich keine Auswirkungen, die gesondert<br />

zu beurteilen wären.<br />

bbb) anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Die Vorhabensmerkmale der Planänderung Teil IV beinhalten keine direkte Inanspruchnahme<br />

von Flächen des FFH-Gebiets „Nationalpark Niedersächsisches<br />

Wattenmeer“.<br />

Auswirkungen über funktionale Zusammenhänge können ebenfalls ausgeschlossen<br />

werden. Wie bereits im Zusammenhang mit dem Vogelschutzgebiet des Nationalparkes<br />

festgestellt werden konnte, bewirkt das Änderungsvorhaben großräumig<br />

(Jadefahrwasser / Hohe Weg Watt / Bereich südlich des JadeWeserPort einschließlich<br />

Jadebusen) keine Veränderungen hinsichtlich der abiotischen Systemparameter.<br />

Indirekte Wirkungen auf die geschützten Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen<br />

können daher offensichtlich ausgeschlossen werden. Ein weiterer Wirkpfad über<br />

betriebsbedingte Wirkungen des Änderungsvorhabens führt ebenso nicht zu Auswirkungen<br />

auf das FFH-Gebiet, da sich die schallrelevante Änderung im Vergleich<br />

zur ursprünglich genehmigten Variante des Umschlags weiter vom Nationalparkgebiet<br />

entfernt.<br />

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