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Änderungsplanfeststellungsbeschluss - Wasser- und ...

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cc) FFH - Gebiet „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ (DE 2306-<br />

301; 001)<br />

Das als FFH Gebiet im Oktober 1998 an die EU gemeldete Gebiet „Nationalpark<br />

Niedersächsisches Wattenmeer“ ist in der räumlichen Ausdehnung deckungsgleich<br />

mit dem vorstehend geprüften EU – Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches<br />

Wattenmeer“.<br />

Der Abstand der Terminalfläche bzw. der Kaje zur Grenze des FFH Gebietes<br />

beträgt demzufolge ebenfalls ca. 1.850 m.<br />

Der Schutzzweck für das FFH-Gebiet ergibt sich aus § 2 Abs. 3 NWattNPG.<br />

Danach sind die Flächen des Nationalparks Gebiet von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung, soweit sich aus der Anlage 4 des NWattNPG nichts anderes ergibt.<br />

Die in Satz 1 bezeichneten Flächen dienen auch der Bewahrung oder<br />

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage 5<br />

des NWattNPG genannten wertbestimmenden Lebensraumtypen sowie Tier<strong>und</strong><br />

Pflanzenarten; die Erhaltungsziele ergeben sich aus der Anlage 5 des<br />

NWattNPG.<br />

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