Agenturbetreuung Liebe Reisebüropartner, auch in diesem Jahr nutzen wir diese Möglichkeit, um uns herzlich bei Ihnen <strong>für</strong> die erfolgreiche und gute Zusammenarbeit zu bedanken. Da wir Sie weiterhin als starken und wichtigen Partner an unserer Seite haben möchten, stehen wir Ihnen auch im achten <strong>vianova</strong>-Jahr hilfreich zur Seite, wenn es um Verkaufsunterstützung in jeglicher Form geht, sei es in Form von Prospekten, Plakaten, oder auch Verkaufsschulungen, CRS-Schulungen oder ähnlichem. Sollten Sie Anfragen in dieser Richtung haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, lassen Sie uns auch dies bitte wissen. Nur so können wir uns weiter verbessern, um unseren und Ihren Kunden stets einen wahren <strong>Urlaub</strong> <strong>für</strong> <strong>Genießer</strong> bieten zu können und eine reibungslose Zusammenarbeit zu garantieren. Im Agenturbereich stehen Ihnen im Innendienst Frau Diana Hildebrand und im Außendienst Herr Horst Born jederzeit zur Verfügung. Gern unterbreiten wir Ihnen auch Angebote <strong>für</strong> Busanmietungen oder Gruppen- und Vereinsfahrten. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit! Ihre Diana Hildebrand & Ihr Horst Born Internet-Buchungsanleitung Beispiel Flugreise: „Andalusien“ Seite 81 in diesem Katalog 1 Aktionscode B? Musterbuchung BA Buchungsanfrage B Buchung F Festbuchung einer Option OA Optionsanfrage O Option BC Buchung Confirm H Unterbringungsvakanzen I Information V alle gebuchten Vorgänge auflisten D einzelnen Vorgang darstellen (mit Vorgangsnummer) DR Reiseanmeldung ausdrucken 1 2 3 2 Anforderung 3 Unterbringung K Kreuzfahrt DZA Doppelzimmer, Du/WC, eigene Anreise P Pauschalreise DZZ Doppelzimmer, Du/WC BPK Bus-Pauschal-Kurzreise EZA Einzelzimmer, Du/WC, eigene Anreise H Hotel/Shuttle EZZ Einzelzimmer, Du/WC EK Karten/sonstige Leistungen V Versicherung Zustiege und Busplätze Zur Auswahl der Zustiege und Busplätze werden Sie automatisch im Laufe der Buchung geleitet. Versicherungen ANF Leistung T-RRVW16OSB Reiserücktrittsversicherung <strong>2016</strong> ohne Selbstbehalt T-RRVW16MSB Reiserücktrittsversicherung <strong>2016</strong> mit Selbstbehalt T-PAKE16OSB Komfortschutz-Paket Europa <strong>2016</strong> ohne Selbstbehalt T-PAKE16MSB T-PAKW16OSB T-PAKW16MSB Komfortschutz-Paket Europa <strong>2016</strong> mit Selbstbehalt Komfortschutz-Paket Welt <strong>2016</strong> ohne Selbstbehalt Komfortschutz-Paket Welt <strong>2016</strong> mit Selbstbehalt 210 / BUCHUNGSANLEITUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen von <strong>vianova</strong> (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist <strong>vianova</strong> nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch <strong>vianova</strong> bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. c) Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der Reisebeschreibung im Katalog, Internet u.ä. Reiseausschreibungen und der schriftlichen Reisebestätigung von <strong>vianova</strong>. Telefonisch nimmt <strong>vianova</strong>, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. <strong>vianova</strong> bestätigt dem Reisenden bei elektronischen Buchungen den Zugang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt mit der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den <strong>vianova</strong> 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann, vor. e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Pros pekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist <strong>vianova</strong> lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung – außer bei Körperschäden – als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grund sätzlich nur <strong>für</strong> die Vermittlung, nicht jedoch <strong>für</strong> die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß. 2. Zahlungen a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Rest zahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises zu zahlen. c) Der Restbetrag ist auf Anforderung spätes tens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 10. allerdings spätestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit <strong>für</strong> die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit <strong>für</strong> die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Sunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt. 3. Leistungen a) Prospekt- und Katalogangaben sind <strong>für</strong> <strong>vianova</strong> bindend. <strong>vianova</strong> behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Pros - pekt/ Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3.c) ist zu beachten. c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Zif fer 1.a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen. 4. Preisänderungen a) <strong>vianova</strong> kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamt reisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben <strong>für</strong> bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der <strong>für</strong> die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a) zu lässige Preisänderung hat <strong>vianova</strong> dem Reisenden un ver züglich nach Kenntnis vom Preiserhö hungs grund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn <strong>vianova</strong> in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung von <strong>vianova</strong> diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not - wendig werden und von <strong>vianova</strong> nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat <strong>vianova</strong> dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn <strong>vianova</strong> in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend. d) Bei von <strong>vianova</strong> nicht verschuldeten Umständen, z. B. Hoch- oder Niedrigwasser, widrige Wetterverhältnisse, technische Defekte, behördliche Anordnungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt und andere von <strong>vianova</strong> nicht zu vertretende Faktoren, ist <strong>vianova</strong> berechtigt, die Fahrpläne umzustellen oder andere Transportmittel einzusetzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. <strong>vianova</strong> ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leis tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. e) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 6. Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: KURZ- UND URLAUBSREISEN: Bis zum 29. Tag vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Reisepreises pro Person erhoben; vom 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises; vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises; vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises; vom 7. bis 2. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises; ab 1. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt oder Stornierung am Abreisetag werden 90% des Reisepreises berechnet. Diese Regelungen finden auch bei Teilstornierungen sowie bei Gruppenbuchungen Anwendung. VISAGEBÜHREN: Die Stornierungskosten <strong>für</strong> Visagebühren und damit in Zusammenhang stehende Kosten betragen ab 6 Wochen vor Reisebeginn 100%. TAGESFAHRTEN: Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Reisepreises pro Person erhoben, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises, bei Nichterscheinen und Absage am Reisetag 90% Stornierungskosten des Reisepreises. SCHIFFS-/KREUZFAHRTEN: Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises; bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises; bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises; bis zum 15. Tag 60% des Reisepreises; ab dem 14. Tag bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Bitte beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen <strong>für</strong> Reisen mit MSC Kreuzfahrten, AIDA Cruises, Hansatouristik, Passat Kreuzfahrten, Phoenix Reisen, TUI Cruises GMBH, Cunard und plantours Kreuzfahrten. Die Stornobedingungen werden Ihnen mit Ihrer Bestätigung mitgeteilt. FLUGREISEN: Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises; bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises; bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises; bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises; bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises; vom 2. Tag bis Reiseantritt 90% des Reisepreises. Bitte beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen <strong>für</strong> Reisen mit Globalis Erlebnisreisen und Lernidee. Die Stornobedingungen werden Ihnen mit Ihrer Reisebestätigung mitgeteilt. b) Maßgeblich <strong>für</strong> den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter <strong>vianova</strong>. Nach Geschäftsschluss eingegangene Rücktrittserklärungen gelten erst mit Wie derbeginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag als zu gegangen, es sei denn <strong>vianova</strong> nimmt eher von diesen Kenntnis. c) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden/Umbuchung Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann <strong>vianova</strong> bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 30 Euro p.P. <strong>für</strong> Kreuz fahrten/Flugreisen und 15 Euro p.P. <strong>für</strong> alle anderen Reisen verlangen, soweit <strong>vianova</strong> nicht eine höhere Entschädigung nachweist. Je nach Zeitpunkt dieser Änderung/Umbuchung kommt diese einer Stornierung (Punkt 6) und gleichzeitigen Neubuchung gleich. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von <strong>vianova</strong> ersparten Aufwendungen sowie dessen, was <strong>vianova</strong> durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. 8. Ersatzreisende a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen und <strong>vianova</strong> der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften gegenüber <strong>vianova</strong> als Gesamtschuldner <strong>für</strong> den Reisepreis. c) Der Reisende und der Dritte haften gegenüber <strong>vianova</strong> als Gesamtschuldner <strong>für</strong> die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 30 Euro <strong>für</strong> Kreuzfahrten/Flugreisen und 15 Euro <strong>für</strong> alle anderen Reisen, wobei es dem Reisenden und dem Dritten ausdrücklich gestattet ist, einen niedrigeren oder keinen Mehraufwand nachzuweisen. 9. Störung durch den Reisenden <strong>vianova</strong> kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme <strong>für</strong> <strong>vianova</strong> und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. <strong>vianova</strong> steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 10. Mindestteilnehmerzahl a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/ Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann <strong>vianova</strong> erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. b) <strong>vianova</strong> wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 10.a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn, zugehen lassen. c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn <strong>vianova</strong> in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis <strong>für</strong> den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 10.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung von <strong>vianova</strong> diesem gegenüber geltend zu machen. e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 10.c) Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 11. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. b) Im Fall der Kündigung kann <strong>vianova</strong> <strong>für</strong> erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c) <strong>vianova</strong> ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 12. Gewährleistung und Abhilfe a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. b) Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, bei <strong>vianova</strong> direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber <strong>vianova</strong> unzumutbar machen. Die Telefonnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des BGB finden entsprechende Anwendung. c) Ist die Reise mangelhaft und leistet <strong>vianova</strong> nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn <strong>vianova</strong> die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und <strong>für</strong> <strong>vianova</strong> erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. e) Bei berechtigter Kündigung kann <strong>vianova</strong> <strong>für</strong> erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB ). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen <strong>für</strong> den Reisenden kein Interesse haben. <strong>vianova</strong> hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat <strong>vianova</strong> auch <strong>für</strong> diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den <strong>vianova</strong> nicht zu vertreten hat. 13. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 9. und 12. wird Bezug genommen. 14. Haftungsbeschränkung a) Die vertragliche Haftung von <strong>vianova</strong> <strong>für</strong> Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder ab) soweit <strong>vianova</strong> <strong>für</strong> einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Gelten <strong>für</strong> eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich <strong>vianova</strong> gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten. d) Für alle gegen <strong>vianova</strong> gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet <strong>vianova</strong> bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung <strong>für</strong> Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen. 15. Ausschlussfrist und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber <strong>vianova</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 15.a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an <strong>vianova</strong> durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 15.a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Schweben zwischen dem Reisenden und <strong>vianova</strong> Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder <strong>vianova</strong> die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. 16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten a) <strong>vianova</strong> weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die <strong>für</strong> das jeweilige Reiseland <strong>für</strong> deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch <strong>vianova</strong> hat der Reisende die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Reise zu schaffen, sofern sich nicht <strong>vianova</strong> ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen <strong>für</strong> die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gilt die Ziffer 6. (Rücktritt des Kunden) entsprechend. 17. Gerichtsstand a) Der Reisende kann <strong>vianova</strong> an dessen Sitz verklagen. b) Für Klagen von <strong>vianova</strong> gegen den Reisenden ist dessen Wohn sitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von <strong>vianova</strong> maßgeblich. 18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Stand: 10/2015 Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes: <strong>vianova</strong> GmbH In der Buttergrube 1 • 99428 Weimar OT Legefeld Telefon: 036 43 – 493 35 10 • Telefax 036 43 – 493 35 29 www.<strong>vianova</strong>-urlaub.de • E-Mail: info@<strong>vianova</strong>-urlaub.de UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / 211
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